Grundsteuererklärung: 32 Prozent fehlen – Bayern verlängert Abgabefrist
Ab 2025 soll die Neubewertung von rund 36 Millionen Immobilien in ganz Deutschland neu erfolgen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, da die derzeitigen Maßstäbe dafür veraltet wären. Aus diesem Grund sollten die deutschen Immobilieneigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Am letzten Tag der bereits verlängerten Frist am Dienstag (31. Januar) fehlten den Finanzämtern jedoch immer noch mehr als 30 Prozent der verschickten Ermittlungsbögen.
Grundsteuererklärung als kompliziert und aufwendig empfunden
Karlsruhe hatte in einem Beschluss zur Grundsteuer aus dem Jahr 2018 bemängelt, dass Finanzämter den Wert von Immobilien nicht mehr adäquat kalkulierten. Die zugrunde liegenden Daten stammten aus den Jahren 1935 (für Ostdeutschland) und 1964 (für Westdeutschland). Nun sollten alle Angaben zu Grundstücksfläche, Wohnfläche, Gebäudeart, Baujahr und Bodenrichtwert erneut erhoben und ausgewertet werden. Selbst bloße Kleingartenareale sind von der Datenerfassung betroffen.
Viele Grundstückseigentümer klagten über eine komplizierte Gestaltung der Formulare, einige Finanzämter gingen von Verzögerungen bei der Bearbeitung aus. Ursprünglich sollten die Immobilieneigentümer ihre Daten schon bis zum 31. Oktober übermitteln.
Aufgrund des stockenden Fortgangs des Vorhabens einigten sich Bund und Länder auf eine Fristverlängerung bis zum 31. Januar. Bis zum vergangenen Sonntagabend hat der Rücklauf dem Bundesfinanzministerium zufolge immer noch nur 68,9 Prozent betragen.
Unterschiedliche Positionen der Länder zu neuerlicher Fristverlängerung
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat der Freistaat Bayern am Dienstag entschieden, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um weitere drei Monate bis Ende April zu verlängern. Dies bestätigte Finanzminister Albert Füracker nach einer Kabinettssitzung in München. Auf diese Weise wolle man insbesondere für die steuerberatenden Berufe noch einmal eine Entlastung bewirken.
Sachsen hingegen schloss laut „Sächsischer Zeitung“ ein solches Vorgehen aus. Auch Sachsen-Anhalt will keinen weiteren Aufschub gewähren. Dort ist die bisherige Rücklaufquote mit etwa 77 Prozent höher als im Bundesdurchschnitt, schreibt die „Mitteldeutsche“. Sonst bestehen aber keine wesentlichen Unterschiede im Umgang mit den Erhebungsbögen.
Die Komplexität des Verfahrens und der Umstand, dass die Grundstückseigentümer alle Daten selbst zusammentragen müssten, hätten Anteil an der bislang hohen Ausfallquote.
Unterbleibt Abgabe der Grundsteuererklärung, steht Schätzung am Ende
Alle betroffenen Immobilienbesitzer können bei den für sie zuständigen Finanzämtern auch selbst eine Fristverlängerung zur Abgabe der Daten beantragen. Allerdings komme eine solche nur „in begründeten Einzelfällen“ in Betracht.
Liegen die Voraussetzungen dafür nicht vor, verschicken die Finanzämter Erinnerungsschreiben an säumige Immobilieneigentümer. Reagieren sie darauf nicht, droht ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat. Einige Bundesländer behalten sich vor, auch Zwangsgelder zu verhängen, sollte die Abgabe der Grundsteuererklärung unterbleiben.
Am Ende stünde in jedem Fall eine Schätzung des Grundsteuerwerts durch das Finanzamt selbst. Diese würde, so kündigt Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue an, „sehr sicher“ nicht zugunsten des Immobilienbesitzers ausfallen“.
FDP: Länder und Kommunen sollen Aufkommensneutralität bewahren
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.
Der FDP-Finanzexperte Markus Herbrand forderte die Länder unterdessen auf, bei Fristverletzungen nachsichtig zu sein. „Angesichts der bei weitem noch nicht vollständigen Unterlagen appellieren wir an die Bundesländer, auch nachträgliche Einsendungen zu ermöglichen und kulant mit Fristverletzungen umzugehen“, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND).
Der FDP-Politiker appellierte zudem an Bundesländer und Kommunen, die sogenannte Aufkommensneutralität zu wahren. Sie sollten die Reform nicht dafür nutzen, um „pauschale Erhöhungen“ bei den kommunalen Hebesätzen durchzusetzen.
(Mit Material von dpa und AFP)
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