Großspender bleiben anonym: NABU und WWF treten aus Initiative für Lobbytransparenz aus

NABU e. V., der größte Naturschutzverein in Deutschland, hat seine Haltung zu der Frage geändert, ob Großspender von Lobbyorganisationen namentlich genannt werden sollten. Gemeinsam mit dem WWF Deutschland ist er aus der Allianz für Lobbytransparenz ausgetreten.
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WWF und NABU wollen Spender nicht mehr angeben.Foto: Jens Kalaene/ZB/dpa/dpa
Von 23. März 2023

NABU e.V. und WWF erklären jetzt ihren Austritt aus der Transparenzinitiative für Lobbyismus, obwohl der NABU – gemeinsam mit Organisationen wie Transparency International Deutschland – zu den Mitbegründern der „Allianz für Lobbytransparenz“ im Jahr 2019 gehörte. Seinerzeit hatte man sich für die Einrichtung eines verpflichtenden „Lobbyregisters“ im Bundestag eingesetzt und gefordert, dass Spender von mehr als 20.000 Euro namentlich genannt werden müssen, was 2021 auch gesetzlich verankert wurde.

Tu Gutes und sprich drüber – jetzt nicht mehr

NABU und WWF haben nun beschlossen, ihre Großspender zukünftig nicht mehr zu veröffentlichen. Die Umweltverbände begründen ihre Entscheidung damit, dass Spender durch eine Pflicht zur Namensnennung abgeschreckt werden könnten und dass diese Einbußen der Umweltarbeit der Organisationen schaden würden. Sie halten die Forderung der Transparenzallianz nach Klarnamen für nicht praktikabel. Größere Geldgeber sollen weiterhin die Möglichkeit haben, anonym zu bleiben.

Der WWF teilte gegenüber der „Welt“ mit, aus Sicht der Großspender sprächen verschiedene Gründe gegen eine „namentliche Nennung“. Diese reichten von „möglichen (Rechts-)Streitigkeiten mit Familienangehörigen, Neid aus dem Umfeld, an sie gerichtete massive Spendenanfragen von anderen Akteuren bis hin zum persönlichen Gefährdungspotenzial durch Anfeindungen und Angst vor Straftaten.“ Auch der NABU gibt vergleichbare Gründe an. Der Verein hatte mit knapp 1,4 Millionen Euro fast zehn Prozent seiner Spendeneinnahmen im Jahr 2021 von Großspendern erhalten, die dann veröffentlicht werden müssten.

Der NABU und der WWF empfehlen jetzt, für verschiedene Arten von Lobbygruppen künftig unterschiedliche Transparenzpflichten zu definieren: „Regeln, die bei wirtschaftlichen Akteuren ganz richtig sind, gefährden bei überwiegend spendenfinanzierten zivilgesellschaftlichen Akteuren die Existenz.“ Wichtig sei „die Chancengleichheit für zivilgesellschaftliche Akteure gegenüber Wirtschaftslobbyisten“, argumentieren die Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Lobbyregistergesetz soll Transparenz verbessern

Das Lobbyregistergesetz in Deutschland, das im Januar 2021 in Kraft getreten ist, verpflichtet Lobbyisten, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestags oder der Bundesregierung aufnehmen, sich in ein öffentliches Register einzutragen. Das Gesetz sieht vor, dass sich all jene Lobbyorganisationen dort registrieren müssen, die mehr als 50.000 Euro pro Jahr für ihre Aktivitäten ausgeben und mehr als drei Personen beschäftigen. Zudem müssen sie ihre Finanzierung offenlegen und angeben, welche Politiker und Ministerien sie im Fokus haben. Spenden von mehr als 10.000 Euro müssen veröffentlicht werden, bei Spenden von mehr als 50.000 Euro muss der Spender namentlich genannt werden.

Das Lobbyregistergesetz betrifft auch Spender von Organisationen wie dem Naturschutzbund Deutschland (NABU). Wenn eine Organisation als sogenannte „Lobbyorganisation“ eingestuft wird, muss sie sich im Lobbyregister des Bundestags eintragen und dort ihre Lobbytätigkeiten offenlegen.

Die Ampelregierung hat sich darauf geeinigt, das Lobbyregistergesetz im Jahr 2023 zu überarbeiten, um die Transparenz zu verbessern. Bislang sind Lobbygruppen angehalten, Spender von mehr als 20.000 Euro namentlich zu nennen – sie können dies aber auch verweigern. Insbesondere soll die Offenlegungspflicht für Großspender verschärft werden, indem die Schwelle für die Veröffentlichung der Spender von 20.000 Euro auf einen niedrigeren Betrag gesenkt wird.

NABU und WWF betonen demgegenüber, dass zivilgesellschaftliche Akteure gegenüber Wirtschaftslobbyisten eine Chancengleichheit haben müssten. Diese Unterscheidung war jedoch ursprünglich nicht Teil des Gründungsgedankens der Allianz für Lobbytransparenz, dem der NABU im Jahr 2019 als Gründungsmitglied angehörte.



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