Gericht bestätigt Suspendierung von Halles Oberbürgermeister Wiegand
Wiegand scheiterte nach Gerichtsangaben vom Mittwoch in einem Verfahren um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, das er selbst gegen die Entscheidung des städtischen Parlaments angestrengt hatte. (Az. 5 B 175/21 HA)
Nach Auffassung der Richter kam die Entscheidung des Stadtrats im April ordnungsgemäß zustande und war zudem gerechtfertigt.
Die von Staatsanwaltschaft, Kommunalaufsicht des Landes Sachsen-Anhalts und dem Stadtrat selbst gegen Wiegand erhobenen Vorwürfe seien so schwerwiegend, dass im Fall einer Bestätigung eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis möglich sei.
Darüber hinaus lägen Indizien dafür vor, dass Wiegand die Aufklärung der Vorfälle habe behindern wollen, hieß es. Die Entscheidung ist allerdings nicht abschließend. Wiegand kann sie noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg anfechten.
Wiegand hatte eingeräumt, entgegen der Priorisierung schon im Januar eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten zu haben. Auch mehrere Stadträte und Mitglieder des Katastrophenstabs wurden geimpft.
Bereits im Februar ließ die Staatsanwaltschaft seine Diensträume durchsuchen. Im April verbot ihm der Stadtrat von Halle schließlich, seine Amtsgeschäfte weiterhin zu führen.
Kurz darauf erlitt Wiegand zudem bereits in einem Verfahren um frühere Dienstpflichtverletzungen vor dem Verwaltungsgericht in Halle eine Niederlage.
Im Mai bestätigten die Richter dort eine Entscheidung des Landesverwaltungsamts, ihm deshalb für sechs Monate das Gehalt um ein Fünftel zu kürzen. Hintergrund sind etwa Verstöße bei der Vorlage eines Stellenplans.
Auch dagegen kann Wiegand aber noch vor dem Oberverwaltungsgericht vorgehen. (afp)
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