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wegen vorzeitiger Impfung

Gericht bestätigt Suspendierung von Halles Oberbürgermeister Wiegand

Das Verwaltungsgericht Halle hat die Suspendierung des wegen einer Impfaffäre unter Druck stehenden Oberbürgermeisters Bernd Wiegand (parteilos) durch den Stadtrat gebilligt.

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Bernd Wiegand, Oberbürgermeister der Stadt Halle, vor einer Sitzung des Stadtrats am 24. Februar 2021 in Halle, Deutschland.

Foto: Jens Schlueter/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Wiegand scheiterte nach Gerichtsangaben vom Mittwoch in einem Verfahren um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, das er selbst gegen die Entscheidung des städtischen Parlaments angestrengt hatte. (Az. 5 B 175/21 HA)
Nach Auffassung der Richter kam die Entscheidung des Stadtrats im April ordnungsgemäß zustande und war zudem gerechtfertigt.
Die von Staatsanwaltschaft, Kommunalaufsicht des Landes Sachsen-Anhalts und dem Stadtrat selbst gegen Wiegand erhobenen Vorwürfe seien so schwerwiegend, dass im Fall einer Bestätigung eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis möglich sei.
Darüber hinaus lägen Indizien dafür vor, dass Wiegand die Aufklärung der Vorfälle habe behindern wollen, hieß es. Die Entscheidung ist allerdings nicht abschließend. Wiegand kann sie noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg anfechten.
Wiegand hatte eingeräumt, entgegen der Priorisierung schon im Januar eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten zu haben. Auch mehrere Stadträte und Mitglieder des Katastrophenstabs wurden geimpft.
Bereits im Februar ließ die Staatsanwaltschaft seine Diensträume durchsuchen. Im April verbot ihm der Stadtrat von Halle schließlich, seine Amtsgeschäfte weiterhin zu führen.
Kurz darauf erlitt Wiegand zudem bereits in einem Verfahren um frühere Dienstpflichtverletzungen vor dem Verwaltungsgericht in Halle eine Niederlage.
Im Mai bestätigten die Richter dort eine Entscheidung des Landesverwaltungsamts, ihm deshalb für sechs Monate das Gehalt um ein Fünftel zu kürzen. Hintergrund sind etwa Verstöße bei der Vorlage eines Stellenplans.
Auch dagegen kann Wiegand aber noch vor dem Oberverwaltungsgericht vorgehen. (afp)

Kommentare

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Willyvor 4 Jahren

Das ist nur ein kleiner Fisch, aber die richtigen großen lässt man schwimmen, was ist aus diesen Land nur geworden!!!!

Boedeckervor 4 Jahren

Auf diese Weise kann sich das System als fürsorglicher Beschützer aufplustern.Immer nach dem Motto:,,schaut her,so etwas dulden wir nicht.Wir sind ein Rechtsstaat."u.s.w.

Außerdem eignet sich der,,Fall" doch hervorragend zur Ablenkung.Anstatt einen C-Untersuchungsausschuß einzuberufen und abzuklären,wer wie tief in diesem Corona-Masken-Medien-Lügen-Sumpf steckt,wird der Focus auf einen ,,Impfvordrängler"gerichtet.Weil ein Typ,welcher,offenbar vor Angst schlotternd,sich vorgedrängelt hat,wird ein Riesenbohei veranstaltet.Nicht,das man einmal auf die Idee käme und bei Spahn,Wieler,Drosden und den anderen C-Apologeten und Gewinnlern einmal in den Keller zu gehen und nach den,,Leichen"sucht.

Harald Frankevor 4 Jahren

Unabhängig davon ,dass ich diesen OB WIELAND nicht auf``s Fell gucken kann , ist diese ganze " Affäre "eigentlich nur ein WITZ.

Das ist so als ob ein Kind aus dem " KINDERGARTEN RAUSGESCHMISSEN " werden soll , weil es sich an der ESSENAUSGABE vorgedrängelt hat ,obwohl es nur " Tote Oma "gab.