Expertenkommission „Gas und Wärme“ legt Abschlussbericht vor
Die Expertenkommission „Gas und Wärme“ hat ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben. Er wurde am Montag im Bundeskanzleramt an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) überreicht. Wie schon im am 10. Oktober vorgestellten Zwischenbericht bleibt das Gremium dabei, Gas- und Fernwärmekunden in zwei Schritten „entlasten“ zu wollen.
Demnach soll der Staat die Abschläge im Dezember komplett übernehmen. Bei der Umsetzung gab es zuletzt unterschiedliche Sichtweisen zwischen Regierung und Experten.
Gaspreisbremse
Die eigentliche „Gaspreisbremse“ soll erst ab März 2023 folgen. Dabei soll die Kostenbelastung der Gasverbraucher aber nicht auf das Vorkrisenniveau reduziert werden. Stattdessen sollen die Maßnahmen die besonders hohen Belastungen abfedern, die bis zum Erreichen einer „neuen Normalität“ auf die Gasverbraucher zukommen, so die Gaskommission.
Ergänzend empfehle man „flankierende Maßnahmen“ für Haushalte und Unternehmen, die mit dem mittelfristigen Niveau der Energiekosten überfordert sein werden. Unter anderem soll es vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 es einen Soforthilfefonds geben, der sich unabhängig von der Art des Energieträgers an Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen richten sollte, „die die Belastungen nicht selbst stemmen können“.
Grundlage sollen den Experten zufolge das Einkommen und die Höhe der Energiekosten sein. Auch Vermieter, die für ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen, sollen nach dem Willen der Kommission eine zinslose Liquiditätshilfe erhalten. Ebenso soll es für soziale Dienstleister, wie beispielsweise Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, einen Hilfsfonds geben.
Härtefallprogramm für Unternehmen
Zudem wird im Abschlussbericht ein Kündigungsmoratorium sowie ein Härtefallprogramm für Unternehmen empfohlen. Für große Unternehmen schlägt das Gremium eine Gaspreisbremse ab dem 1. Januar 2023 vor. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission gibt es dabei eine Reihe technischer Anpassungen. Es soll aber weder ein Einzelantragsverfahren auf Unternehmensebene noch Änderungen an dem Vorschlag der Gaskommission für die Höhe des entlastbaren Kontingents (70 Prozent) und den Beschaffungspreis (7 Cent pro Kilowattstunde) geben.
Unternehmen sollen die Teilnahme an dem Programm bei ihrem Versorger jedoch anmelden (Opt-In) und öffentlich machen. Die Kommission schlägt zudem vor, die Unterstützung nur Unternehmen zu gewähren, die die betroffenen Standorte erhalten. Der Standorterhalt soll durch eine Standort- und Transformationsvereinbarung zwischen Tarif- oder Betriebsparteien oder im paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat nachgewiesen werden, hieß es.
Sollten in Ausnahmefällen solche Mitbestimmungsstrukturen nicht existieren, müssten Unternehmen einen langfristigen Erhalt von mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der Unterstützung hinaus nachweisen. Andernfalls müssten sie die erhaltene Unterstützung zurückzahlen. „Die Herausforderung ist es, Haushalte und Unternehmen so zielgerichtet wie möglich zu entlasten und dabei die Anreize zum Gassparen zu erhalten“, sagte die Wirtschaftsweise Veronika Grimm, die eine der drei Vorsitzenden der Kommission ist. (dts/mf)
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