Erste Freibäder dürfen öffnen – Entscheidung liegt beim Betreiber
Überraschend kündigte die Landesregierung Nordrhein-Westfalens zu Beginn der Woche an: Freibäder im Landesgebiet dürfen ab dem 20. Mai öffnen. Christian Ochsenbauer, Leiter Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), äußerte sich gegenüber „Deutschlandfunk“ ebenfalls überrascht und spricht von einer Vorlaufzeit von etwa drei Wochen. Aus diesem Grund sei eine Öffnung aller Freibäder zum Stichtag fraglich.
Prinzipiell spricht nichts gegen die Öffnung der Freibäder, teilt die DGfdB auf ihrer Webseite mit:
Alle vorliegenden Erkenntnisse deuten jedoch darauf hin, dass Viren durch das Chlor sicher abgetötet werden. Damit besteht in Schwimmbädern kein größeres Ansteckungsrisiko als in anderen Einrichtungen auch.“
Auch Bodo Plachter, Virologe an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz, schätzte Ende April das Infektionsrisiko im Bad recht gering ein. Zum „SWR“ sagt er: Er sehe die Gefahr eher in den Umkleiden und Duschen.
Eingeschränkter Badebetrieb an ausgewählten Standorten
Deutschlandweit obliegt die Entscheidung, ob Freibäder öffnen dürfen, den Bundesländern. Das letzte Wort haben jedoch die Betreiber der Anlagen. So teilte beispielsweise die Stadt Hanau Mitte Mai mit, Schwimm- und Freibäder blieben vorerst geschlossen. Bürgermeister Axel Weiss-Thiel (SPD) ging sogar einen Schritt weiter und sagte: „Wegen Corona muss die Freibadsaison in diesem Jahr womöglich ganz ausfallen.“
Andere Städte, darunter Berlin, haben eine Öffnung der Bäder vor. Ein uneingeschränkter Betrieb sei jedoch nicht möglich. Konkret spricht Matthias Oloew, Sprecher der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) von zeitgebundenen Online-Tickets, um beispielsweise Warteschlangen zu vermeiden. Zudem gelte – auch im Wasser – nach wie vor der Mindestabstand.
Unabhängig von der geplanten Wiedereröffnung oder dem Bundesland empfiehlt die DGfdB Badbetreibern vier Punkte:
- Öffnung und Schutzmaßnahmen sollten stets unter Berücksichtigung „der örtlichen Situation und in enger Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden.“
- Badegäste sollten auf Husten- und Nies-Etikette sowie gründliche Handhygiene zur individuellen Infektionsprävention hingewiesen werden.
- Trotz bereits hoher Hygienestandards können Bäder weitere Maßnahmen zur Desinfektion umsetzen, wie die Wischdesinfektion von Handgriffen und Türklinken.
- Um das Bewusstsein der Gäste zu stärken, sollen Bäder sie bereits im Eingangsbereich auf den Umgang mit dem Corona-Virus im Schwimmbad hinweisen. Insbesondere wenn vor Ort, keine Häufung von Ansteckungsfällen bekannt ist.
Welche Bäder dürfen wann öffnen?
Schwimm- und Freibäder
Ob und wann welche Bäder öffnen, erfahren Badegäste am besten auf den Webseiten oder Social-Media-Kanälen der jeweiligen Bäder. Mindestabstände, Namenslisten sowie Maskenpflicht in gemeinsam genutzten Räumen (Duschen und Umkleiden) erwarten Badewillige über kurz oder lang vermutlich in ganz Deutschland.
In Nordrhein-Westfalen dürfen Bäder ab dem 20., in Berlin ab dem 25. und in Rheinland-Pfalz ab dem 27. Mai öffnen. Andere Bundesländer, darunter Hessen, haben noch keine grundsätzliche Entscheidung getroffen.
Ferien- und Ausflugsziele
An den deutschen Küsten dürfen Touristen mehrheitlich wieder übernachten. Auch die Ostfriesischen Inseln dürfen seit Montag wieder Gäste empfangen.
In Schleswig-Holstein bleiben indes einige Küstenorte für Urlauber tabu, darunter Helgoland, Sylt oder St. Peter-Ording. Ob Touristen in die Orte dürfen, obliegt den örtlichen Behörden. Nordfrieslands Landrat Florian Lorenzen (CDU) appelliert zudem an die Gäste: „Vernunft ist nicht verboten.“ So sei der Verzicht auf ein Zutrittsverbot wie beispielsweise in Büsum „keine Einladung, Büsum zu überrennen.“
Deutschlands größtes tropisches Badeparadies südlich von Berlin bleibt bis mindestens Anfang Juni geschlossen.
Badeseen und natürliche Gewässer
Auch bezüglich natürlicher Gewässer obliegt die grundsätzliche Nutzungserlaubnis den Bundesländern sowie Betreibern oder Pächtern.
Sofern nicht ausdrücklich verboten, ist jedem Anrainer und Bewohner in Wassernähe die Nutzung des Gewässers zu Erholungszwecken und zum Individualsport erlaubt, einschließlich Segeln, Angeln, Windsurfen – und, sofern es ein Badegewässer ist, auch zum Schwimmen.
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