Energiepreisbremsen: Bundestag schafft 200-Milliarden-Topf
Der Bundestag hat abermals eine Aussetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse beschlossen, um eine zusätzliche Kreditaufnahme zu ermöglichen. Die Abgeordneten nahmen die Vorlage am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen an. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, ein Sondertopf außerhalb des Bundeshaushalts, darf nun Schulden von bis zu 200 Milliarden Euro aufnehmen.
Über die Einrichtung des Schirms stimmt der Bundestag gesondert in namentlicher Abstimmung ab. Für den Antrag zur Schuldenregel stimmten 390 Abgeordnete, 239 votierten dagegen, 36 Parlamentarier enthielten sich der Abstimmung.
Die Aussetzung der Schuldenbremse ist in Grundgesetz-Artikel 115 geregelt. Dort heißt es in Absatz 2: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen aufgrund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden.“
Mit dem Geld soll vor allem der zuletzt stark gestiegene Gaspreis gesenkt werden. Eine von der Regierung eingesetzte Kommission hat vorgeschlagen, dass der Bund die Dezember-Abschläge für alle deutschen Gaskunden übernimmt. Ab März könnte dann für Privatkunden eine Preisobergrenze für ein Grundkontingent von 80 Prozent des üblichen Verbrauchs greifen. Für Großkunden in der Industrie soll es schon ab Januar eine Preisbremse geben. Ob die Bundesregierung die Vorschläge genau so umsetzt, ist allerdings noch offen.
„Sie wollen uns die Katze im Sack verkaufen“
Die Opposition kritisierte deshalb, man wisse noch überhaupt nicht, wofür die hohe Milliardensumme tatsächlich genutzt werden solle. „Sie wollen uns die Katze im Sack verkaufen, und das wollen wir nicht akzeptieren“, sagte Gesine Lötzsch von den Linken. Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg betonte, normalerweise überlege man sich erst, was man kaufe und was das koste – und gehe dann zur Bank, um das Geld zu holen. Die Ampel-Regierung wolle es umgekehrt machen.
Außerdem sollten die Kredite nur deshalb komplett in diesem Jahr aufgenommen werden, damit Finanzminister Christian Lindner (FDP) 2023 künstlich sein Versprechen der Schuldenbremse einhalten könne. Auch der Bundesrechnungshof kritisiert, dass der Milliardentopf über mehrere Jahre bis 2024 genutzt werden soll. Das widerspreche dem Grundsatz der Jährlichkeit, der besagt, dass ein Bundeshaushalt immer für ein Jahr aufgestellt werde. FDP-Haushälter Otto Fricke konterte, durch das Sondervermögen sei sichergestellt, dass das Geld genau dann auch da sei, wenn es gebraucht werde.
Der 200 Milliarden Euro starke „Abwehrschirm“ soll auch helfen, den Strompreis zu drücken. Eigentlich soll eine Strompreisbremse durch die Abschöpfung hoher Gewinne von Stromunternehmen finanziert werden. Reicht das aber nicht aus, soll nach einem Koalitionsbeschluss „zeitlich begrenzt“ das Sondervermögen genutzt werden. (dpa/afp/dl)
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