Ende der Maskenpflicht in Bus und Bahn – in Bayern auch für Mitarbeiter von Arztpraxen
Vom heutigen Donnerstag (2. Februar) an ist die Maskenpflicht auch in Bussen und Bahnen des Fernverkehrs in Deutschland Geschichte. Sie hatte über drei Jahre hinweg bestanden und galt damit als eine der beständigsten Corona-Maßnahmen seit Beginn der Pandemie. Dass sie nun wegfällt, gilt vor allem auch als wichtiger symbolischer Schritt auf dem Weg zurück in die Normalität. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die Entscheidung mit einer „stabilen Infektionslage“ begründet.
Als letzte verbleibende Bastion der Maskenpflicht verbleiben – vorerst noch bis zum 7. April – Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Außerdem gilt sie noch für Arztpraxen. Ausnahme ist Bayern, das mit Beginn des Monats die Tragepflicht für Beschäftigte abgeschafft hat.
Zuletzt hatten auch Bahn und Verkehrsverbände Druck gemacht
Auch in den neun verbliebenen Bundesländern, die noch an der Maskenpflicht im Regionalverkehr festgehalten hatten, fällt diese weg. Zuletzt hatten auch die Deutsche Bahn und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) vehement das Aus für die Maßnahme gefordert. Seit Inkrafttreten der Regelung hatte deren Umsetzung in den Zügen immer wieder für Konflikte gesorgt.
Ein Sprecher des VDV äußerte gegenüber der dpa, es wäre zuletzt immer schwerer gefallen, die Fahrgäste zur Einhaltung der Maskenpflicht zu bewegen. Es sei ihnen immer weniger zu erklären gewesen, warum in der Bahn strengere Regeln gelten sollten als in Flugzeugen oder ausverkauften Konzerthallen.
Fortan wird das Tragen einer OP- oder FFP-Maske in Bus und Bahn freiwillig. Minister Lauterbach empfiehlt, es weiterhin zu tun. Auch einige Bahnfahrer zeigen sich ob des Wegfalls der Maskenpflicht irritiert. Auf Twitter erheben einige Nutzer die Forderung, eigene „Maskenabteile“ zu schaffen, zu denen ausschließlich Personen Zutritt haben, die weiterhin eine tragen wollen. Die Bahn hat bereits abgewunken.
Von Beginn an kontroverse Debatte über die Maskenpflicht
Die Maskenpflicht, die phasenweise auch in Handelsgeschäften, im Gastgewerbe oder im Tourismus galt, sollte die Übertragung von COVID-19 verlangsamen. Die Masken, so die Argumentation, könnten das Einatmen von Tröpfchen verhindern, die durch Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt werden. Eine langsamere Ausbreitung des Virus würde wiederum eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern.
Befürworter der Maskenpflicht betrachteten das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske als niedrigschwelligen Eingriff. In vielen asiatischen Ländern sei es seit Jahr und Tag üblich, auch im Freien medizinische Masken zu tragen – unter anderem infolge der schlechten Luftqualität in Großstädten.
Demgegenüber wiesen Gegner darauf hin, dass Masken unangenehm oder einschränkend sein können, insbesondere bei längerem Tragen. Einige Menschen könnten zudem aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage sein, Masken zu tragen.
Maskenpflicht trug zur gesellschaftlichen Polarisierung bei
Zudem könnte das falsche Tragen von Masken ein verfehltes Gefühl der Sicherheit vermitteln. Andere wichtige Maßnahmen wie das Einhalten von Abstand und das Händewaschen würden dann möglicherweise vernachlässigt.
Die Maskenpflicht habe nach Einschätzung von Gegnern außerdem die gesellschaftliche Polarisierung verschärft. Kritik riefen etwa Einsätze von Sicherheitskräften gegen Menschen vor, die keine Maske trugen, oder der Umstand, dass die Tragepflicht den Maßregelungseifer mancher Bürger anstachelte. Vor allem Personen, die wegen Atembeschwerden oder aus ähnlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit waren, wurden häufig zum Ziel von Belästigungen.
Zugleich kam es auch zu Vorfällen, in denen Personen Hinweise Dritter auf die Maskenpflicht als Provokation betrachteten und darauf aggressiv reagierten. Der folgenschwerste Fall war dabei der Mord an einem Tankstellenmitarbeiter in Idar-Oberstein im September 2021.
Meta-Studie der „Cochrane Library“ relativiert Schutzwirkung von Masken
Eine jüngst veröffentlichte Meta-Studie der „Cochrane Library“ stellt zudem den Grad des Ansteckungsschutzes der Maske bei infektiösen Atemwegserkrankungen infrage. Die Einrichtung wertete dazu die Ergebnisse von 78 Studien mit insgesamt etwa 611.000 Teilnehmern aus. Die Studien stammten aus den Jahren 1980 bis 2022.
Die Autoren kamen dabei, wie das ZDF berichtete, zu dem Ergebnis, dass das Tragen der Masken in der Öffentlichkeit „wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied“ in Bezug auf das Infektionsgeschehen mache. Außerdem mache es kaum einen Unterschied, ob man eine medizinische oder eine FFP2-Maske trage.
Allerdings geben die Autoren auch zu bedenken, dass die Aussagekraft der Untersuchung unzureichend sein könnte. Nicht jede Ausgangsstudie sei qualitativ hochwertig, zudem unterscheide sich das Ausbreitungsverhalten von grippalen Infekten doch qualitativ von jenem des neuartigen Coronavirus. Frühere Meta-Studie, etwa aus den Jahren 2008 und 2011, hätten einen positiveren Effekt von Masken nahegelegt.
Vor allem ein Faktor stellt die Verlangsamung der Infektionsausbreitung durch Masken infrage: Am häufigsten werden Viren immer noch im privaten Bereich übertragen. Dort hätten sich auch die meisten Menschen mit COVID-19 angesteckt. Allerdings würden Masken im privaten Lebensbereich so gut wie nie getragen – und in der Öffentlichkeit häufig auch noch falsch. Auch deshalb lasse sich der Effekt des Maskentragens im Vergleich zu jenen anderer COVID-Maßnahmen schwer messen.
(Mit Material von dpa)
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