Die Energiewende ist gescheitert – was lernen wir daraus? (Teil 2: Politik)

Die Industrie schrumpft, Unternehmen verlassen Deutschland, und der Bundesrechnungshof attestierte in seinem Gutachten vom 7. März 2024: Die Energiewende ist „nicht auf Kurs, sie hinkt ihren Zielen hinterher“. Zugleich fordern die Prüfer des Rechnungshofs die Bundesregierung auf, „umgehend [zu] reagieren, um eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Stromversorgung zu gewährleisten“.
Dieses Fazit und die sich mehrenden Reaktionen aus der Wirtschaft – als auch die Mahnungen aus Fachkreisen – machen die Fehlentwicklung der Energiewende offensichtlich.
Dazu gehören nicht nur die immer schnelleren Auslagerungen von Industriebetrieben, steigende Insolvenzzahlen und Massenentlassungen, sondern auch Warnungen vor bevorstehenden Blackouts. Die im „Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans“ dargelegten und bis heute gültigen Ziele „Bezahlbarkeit, Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit“ hat die Politik somit verfehlt.
Fehlende Kontrolle …
Ungeachtet dessen scheinen weite Teile der Politik nicht am Konzept der Energiewende rütteln zu wollen. Stattdessen kann der Eindruck entstehen, dass Subventionen – teils finanziert aus Steuermitteln, teils durch Schulden – die Wirtschaft besänftigen und die Menschen beruhigen, gleichzeitig aber den Besitzern von CO₂-Zertifikaten weiterhin Profite ermöglichen sollen. Inwiefern diese tatsächlich das Klima schützen, bleibt fraglich.
Wie ein Neustart der Energiewende aus technischer Sicht gelingen könnte – einschließlich der Chance, die Innovations- und Weltmarktfähigkeit der deutschen Wirtschaft wiederzuerlangen – beschreibt der erste Teil dieser Analyse.
Ein solides technisches Konzept garantiert jedoch keine erfolgreiche Energiewende. Mindestens ebenso wichtig ist ein klar strukturiertes Projektmanagement zur Umsetzung, einschließlich Überwachung von Qualität und Kosten. Bezüglich Letzterem stellte der Bundesrechnungshof im vergangenen Jahr fest:
Die Bundesregierung investiert Milliarden in den Klimaschutz. Wie erfolgreich ihre Investitionen sind und ob sie sich lohnen, weiß sie jedoch nicht. Ihr fehlt ein Verfahren, mit dem sie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Klimaschutzmaßnahmen erfassen kann.“
… durch fehlende Kompetenzen?
Dies kann auch als Frage verstanden werden, nach welchen Faktoren Wirtschaftlichkeit und Klimaschutzerfolg zu bewerten sind. Eng verknüpft damit ist die Frage nach den fachlichen Qualifikationen der Prüfer sowie, in einem größeren Rahmen, der Politiker und Parteien, um ihrem Verfassungsauftrag durch inhaltliche Kompetenz gerecht zu werden.
Da solche Betrachtungen zu Politikern anonym sein und zum anderen eine gewisse Grundgesamtheit aufweisen müssen, bietet es sich an, die Abgeordneten der Fraktionen des Deutschen Bundestags nach ihren beruflichen Erfahrungen und ihren Ausbildungswegen zu erfassen. Dies erfolgt im Folgenden anhand der 20. Wahlperiode, also mit Stand vor den Bundestagswahlen im Februar 2025 und somit mit jenen Abgeordneten, die in den vergangenen Jahren die Politik lenkten.
Obgleich auf Grundlage von Eigendarstellungen in den Profilen der Fraktionen und des Bundestags kein einheitlicher Maßstab möglich ist, so lässt sich doch eine qualitative Kompetenzverteilung der Fraktionen ermitteln:

Kompetenzverteilung der Fraktionen des 20. Deutschen Bundestages (2021–2025). Abgeordnete mit Mehrfachqualifikationen mehrfach erfasst. Fraktionen sortiert nach Anteil philosophischer Kompetenzen, Kompetenzen sortiert nach Anteil aller Abgeordneten. Unteres Diagramm: Vergrößerung des markierten Bereiches. Foto: ts/Epoch Times, Daten: eigene Auswertung
In der Auswertung zeigen sich drei wesentliche Punkte:
- Absolventen der philosophischen Fakultäten (32 Prozent), der Wirtschafts- (27 Prozent) und der Rechtswissenschaften (21 Prozent) dominieren das Gesamtbild. Demgegenüber sind die für einen modernen Industriestaat relevanten Kompetenzen zur Innovationsfähigkeit (Technik: 8 Prozent, Naturwissenschaften: 4 Prozent, IT: 3 Prozent), zur Gesundheitspolitik (Medizin: 3 Prozent) und zur Sicherstellung der Ernährung (Agrar: 2 Prozent) deutlich unterrepräsentiert.
- Die Kompetenzen sind in den Fraktionen teils deutlich unterschiedlich ausgeprägt. Besonders stark vertreten sind:
- Philosophen bei Grünen und Linken/BSW,
- Wirtschaftswissenschaftler in der FDP,
- Rechtswissenschaftler in der CDU,
- Technologen und ITler in der AfD,
- Mediziner und Agrarwissenschaftler bei den Grünen
- und Naturwissenschaftler in der SPD.
- Keine Fraktion weist ein ausgeglichenes Kompetenzprofil aus. Bei Linke/BSW sind mehrere Fachbereiche gar nicht besetzt. Mit zusammen nur 38 Abgeordneten stellten die beiden Gruppen jedoch auch die kleinste Fraktion des 20. Deutschen Bundestags.
Es fällt zudem auf, dass bei den Absolventen der philosophischen Fakultäten ein hoher Anteil von Kommunikationswissenschaftlern und Politologen zu finden ist. Dabei stellt sich die Frage, ob bei der Rekrutierung der Kandidaten das Gewinnen von Wahlen im Vordergrund steht oder die spätere Notwendigkeit der fachlichen Problemlösungskompetenz.
Rechtlicher Rahmen der Energiewende klar, Umsetzung abweichend
Naturgemäß sind Kompromisse Alltag des politischen Geschehens. In diesem Zusammenhang stellt sich eine weitere Frage, und zwar: Inwieweit sind Struktur und Ablauf der Energiewende bisher sachgerecht und entsprechend den gesetzlichen Regelungen präzise umgesetzt worden? Diesen Rahmen geben Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vor.
Das EnWG fordert in Paragraf 1 (1) eine „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht“. Dies soll nach Paragraf 1 (2) EnWG der „Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs […], der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen sowie der gesamtwirtschaftlich optimierten Energieversorgung“ dienen. Explizit erwähnt das Gesetz auch Energiespeicher.
Schließlich fordert das HGrG in Paragraf 2 bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplans, der „Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung“, dass „den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen“ ist. Nach Paragraf 6 HGrG sind „bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans […] die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten“ und daher „angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen“.
Damit ist vom Gesetzgeber alles gesagt, was nötig ist, die Energiewende erfolgreich zu strukturieren und zum Abschluss zu bringen. Die Beurteilung durch den Bundesrechnungshof lässt hier ein deutliches Manko zu erkennen. Dieses lässt sich aus technisch-wirtschaftlicher Sichtweise nicht erklären.
Vor dem ersten Spatenstich
Bereits im ersten Teil der Analyse wurde die Energiewende mit dem Bau eines Hauses veranschaulicht. Daran anknüpfend sind die sich aus dem rechtlichen Rahmen ergebenden Anforderungen mit den Vorstellungen des Bauherren vergleichbar, welche Bedürfnisse sein Haus erfüllen sollen.
Aus der Analyse des Bedarfs, des Potenzials an erneuerbarer Energie und der Versorgungssicherheit lassen sich die erforderlichen Kraftwerke und Gaserzeuger sowie die Verfügbarkeit verschiedener Speicher und die dafür benötigten Rohstoffe ermitteln. Erst wenn dies erarbeitet ist, kann im nächsten Schritt mit der Generalplanung ergebnisoffen begonnen werden. Oder in Analogie zum Haus: Man braucht sich nicht über die Anordnung der Zimmer Gedanken zu machen, wenn man ihre Anzahl noch nicht kennt.
Um die Durchführbarkeit zu bewerten und zu ergänzen, hat es sich bewährt, mehrere parallele und konkurrierende Gruppen zu bilden. Die sollten auf der Herstellerseite aus Vertretern der Industrie, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bestehen. Die Betreiberseite ist durch Vertreter der Kommunen, Landkreise und der Versorgungsunternehmen abzubilden.
Das hilft, ein möglichst großes Potenzial an Lösungsoptionen nach marktwirtschaftlichen Prinzipien zu finden und dann zu einem schlüssigen Gesamtkonzept zu entwickeln. Gleichzeitig garantiert diese Zusammensetzung der Akteure, dass durch Abgleich der volkswirtschaftlichen Interessen der öffentlichen Hand und der betriebswirtschaftlichen Interessen der Wirtschaft zusammengeführt werden. Gleichzeitig werden optimale technologieorientierte Lösungen gefunden und strategische Ziele definiert. Dennoch ist der erste Spatenstich noch in weiter Ferne.
Eine Vision ist noch kein Bauplan
Nachdem die grundlegenden Anforderungen des Hauses feststehen, ist deren Umsetzbarkeit zu prüfen. Es folgt zudem eine langfristige Finanzplanung, basierend auf Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.
Ebenfalls erfolgt eine Analyse der industriellen Umsetzung sowie des Forschungs- und Entwicklungsbedarfs. Letztere ist so zu steuern, dass einerseits ausgehend von der Produktidee der Forschungsbedarf ermittelt wird und andererseits aus Forschungsergebnissen Produktideen entwickelt werden. Schließlich muss die Umsetzungsstrategie zeitliche Planungen und erforderliche Ressourcen zur Umsetzung entsprechend der Finanzplanung und dem tatsächlichen Mittelbedarf verknüpfen. Dabei muss auch Vorsorge für Unvorhergesehenes getroffen werden.
Die sich rapide verschlechternde Lage der deutschen Wirtschaft erfordert dabei, die Priorität von der Klimapolitik zur Wirtschaftspolitik zu verschieben. Andererseits muss ein langfristiger, strategischer, technologisch und finanziell machbarer Nachhaltigkeitsplan entwickelt werden, der sich aus der Aufarbeitung der Fehler der Vergangenheit ergibt, ohne sich an Finanzinteressen zu orientieren. Insbesondere ist dabei auf die Steigerung der Innovationsfähigkeit der deutschen Industrie zu achten.
Am Ende dieses Planungsprozesses steht üblicherweise ein Bauplan. Diese sollte sich nicht nur auf Kücheneinrichtung und Badezimmer beschränken, sondern auch sämtliche Anschlussleitungen berücksichtigen. Erst wenn zudem die Zuständigkeiten klar sind, beginnt der Bau. Dabei obliegt es dem technischen und kaufmännischem Leiter – beim Hausbau oft in Personalunion – den Baufortschritt laufend zu überwachen. Dabei wird er auch dann steuernd eingreifen, wenn der Bau zwar Fortschritte macht, sich aber über die Maße verzögert und verteuert.
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss für die Energiewende
Die im ersten Teil der Analyse genannten technischen Fehlentscheidungen scheinen vor allem dem politischen Willen geschuldet, die Energiewende alternativlos und um jeden Preis durchzusetzen. Zugleich scheint das Wohl des eigenen Landes aus den Augen verloren gegangen zu sein. Aufgrund des entstandenen Schadens erscheint es angebracht, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit Beteiligung des Bundesrechnungshofs zur Aufklärung der Sachverhalte einzurichten, um auch übergreifende Systemfehler zu erkennen. Dazu zählen:
1. Entstehung von Lobbyismus
Zunächst als Experiment angelegt und mit überschaubaren Mitteln ausgestattet, entwickelte die Energiewende ein Eigenleben. Eine umfassende Projektleitung und regelmäßige Kontrolle unterblieben. Während die Maximierung staatlicher Fördertöpfe voranschritt, wurden letztlich Lobbyisten als die relevanten Experten von Politik und Medien akzeptiert. Ihr Wirken trug maßgeblich zur Fokussierung auf CO₂ bei.
Die Intransparenz dieser Vorgänge und ihrer Einflussnahme auf die deutsche Politik muss dringend geklärt werden. Ebenso ist zu klären, wie die zuständigen Ministerien die Bestimmungen und Zielsetzungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) umgesetzt haben und ob und wie in deren Arbeit intern oder extern eingegriffen wurden.
2. Fokussierung auf Windstrom
Die massive politische Unterstützung der wirtschaftlich wenig attraktiven Windkraft ist nicht nachvollziehbar. Vorteile und Kostenersparnis der Installation von Photovoltaik auf versiegelten Flächen wurden im ersten Teil beschrieben.
Erwähnenswert ist hierbei, dass die Bundesregierung den Eindruck erweckt, beide Technologien gleichermaßen zu unterstützen. Dass die „Fachagentur Wind und Solar“ zehn Jahre einseitig arbeitete, zeigt die Eigenbeschreibung des 2013 auf Initiative des Bundes gegründeten Vereins: „Nachdem unser inhaltlicher Schwerpunkt zunächst auf Windenergie an Land lag, haben wir im Jahr 2023 unser Themenspektrum auch auf Photovoltaik-Freiflächen erweitert.“ Ziel des Vereins ist dennoch weiterhin, Natur- und Ackerflächen ihrer natürlichen Nutzung zu entziehen.
3. Der Traum vom Wasserstoff
Die Entwicklung einer Wasserstoffstrategie für die Versorgungssicherheit war von Anfang an mit einer einfachen Rechnung als Fehlinvestition erkennbar. Hier stellt sich vor allem die Frage nach der Kommunikation von Politik und Wirtschaft. Warum hat Letztere so lange dazu geschwiegen, bis sie selbst aufgefordert wurde, in Wasserstoffprojekte zu investieren – und dies abgelehnt hat? Verbunden ist dies mit der Klärung der damit einhergehenden Lobbyarbeit und deren Finanzierung.
4. Aufbau von Speichern
Die Bedeutung von Energiespeichern zur Versorgungssicherheit ist im EnWG deutlich formuliert. Es ist zu klären, weshalb die Politik nicht dafür gesorgt hat, dass deren Aufbau parallel zum Ausbau der erneuerbaren Einspeisung geschieht. Zu den entsprechenden Speichern gehören hierbei auch Stromerzeuger zur Rückspeisung.
Die Kosten der dadurch entstandenen Defizite in der deutschen Exportbilanz am Strommarkt zumindest in den letzten fünf Jahren müssen ermittelt werden. Wenn die Abschaltung von fossilen Kraftwerken weitergeführt werden soll, ist ebenso eine Prognose für die nächsten fünf Jahre nötig.
5. Energieeinsparung per Gesetz
Der Hauptvorteil einer Kohlenstoffkreislaufwirtschaft ist die Vermeidung des bisher kaum ausgewiesenen hohen Kostenanteils von aus Klimaschutzgründen erzwungenen Energiesparmaßnahmen. Im Hinblick auf die Bedeutung dieser Vorgaben für die deutsche Volkswirtschaft ist zu klären, welche Lobbyarbeit für strenge Vorgaben von welchen Firmen, Verbänden, NGOs und anderen geleistet wurde.
Klärungsbedarf besteht darüber hinaus, wie die Machbarkeit der Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes hinsichtlich der verfügbaren Fertigungs- und Montagekapazitäten sowie der Materialverfügbarkeit geprüft wurde. Ebenso gilt es zu prüfen, wie die hohen Kosten der Bestimmungen mit dem Grundsatz, „den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen“, vereinbar sind, wie diese im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wurden und wie dies dokumentiert wurde.
Letztlich ist zu klären, welche Maßnahmen das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ergriffen hat, um andere Lösungswege zu prüfen, die eine bessere Wirtschaftlichkeit ergeben hätten als die gegenwärtige gesetzliche Regelung.
6. Strommarkt
Die Politik hat im Rahmen der Energiewende den Strompreis durch die folgenden Maßnahmen massiv verteuert: Einspeisevorrang, feste Vergütungssätze, 20-jährige Garantie für Vergütungen, Härtefallregelung und Freistellung von Netzfolgen, zweckfreie Veränderungen des Referenzmodells sowie durch das Strommarktmodell mit dem Merit-Order-Ranking.
Weshalb die Bundesregierungen diese allenfalls zum Anschub verständlichen Maßnahmen zum Schaden der deutschen Volkswirtschaft bis heute verlängert, ist unklar. Hierbei stellen sich die Fragen: Wer hat davon profitiert und wem nützt deren Fortsetzung? Welche Gruppierungen haben dies in der Politik mit welchen Argumenten durchgesetzt. Wie können angefallene Übergewinne ermittelt und besteuert werden?
7. Volkswirtschaftliche und außenpolitische Auswirkungen
Um den volkswirtschaftlichen Schaden, der bisher durch verfehlte Investitionen entstanden ist, zu minimieren, sollten alle bisherigen Gewinne aus den Maßnahmen zur CO₂-Minderung aufgrund der massiven Lobbyarbeit auf den Prüfstand gestellt werden und einer Übergewinnsteuer unterworfen werden. Dabei müssen auch die bisherigen Maßnahmen der beteiligten Bundesregierungen zur Kostenminimierung geprüft werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, wie deutsche Ministerien die Bestimmungen des HGrG umsetzen, insbesondere hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Im Raum stehen hierbei die Fragen:
- Welche Maßnahmen wurden zur Korruptionsbekämpfung aufgrund der Feststellungen des Bundesrechnungshofs in den letzten Jahren umgesetzt?
- Welche Gründe verhindern eine Abschaffung der gegenwärtigen EU-rechtswidrigen Weisungsbefugnisse der Politik gegenüber deutschen Staatsanwaltschaften?
- Wie kann die Berücksichtigung technisch-naturwissenschaftlicher Fakten in der deutschen Politik verbessert werden?
- Wie kann die Qualitätssicherung der politischen Arbeit verbessert werden?
- Wie hat die deutsche Energiewende die Beziehungen zu den europäischen Partnern verschlechtert und wie können diese Beziehungen wieder verbessert werden?
Diese Fragen mögen den einen beunruhigen – die Antworten den anderen. Sie zu stellen, ist im Hinblick auf die Sicherung des Industriestandorts Deutschland und der notwendigen Arbeitsplätze zwingend erforderlich.
Die zukünftige Glaubwürdigkeit der (Energie-)Politik und der Parteien hängt von ihrer Entschlossenheit ab, Fehler einzuräumen und vor allem sie abzustellen. Fehler sind verzeihbar – Vertuschen und Täuschen nicht.
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