Deutschland: 28.000 Islamisten, 2.060 potenzielle Terroristen und ein Abschiebestopp nach Syrien
Weit über 100 Islamisten sitzen in deutschen Gefängnissen ein: in Sachsen-Anhalt (2), in Sachsen (3), in Baden-Württemberg (4), je fünf in Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein, in Rheinland-Pfalz (6), in Niedersachsen (12) und in NRW (17) – und darüber hinaus 16 Untersuchungsgefangene. In den bayerischen Haftanstalten sind 31 Gefangene mit islamistisch, terroristischen Bezügen, in weiteren 27 Fällen lägen entsprechende Verdachtsmomente vor.
Wie das Justizministerium in Baden-Württemberg erklärte, würden 17 Gefangene „wegen entsprechender Auffälligkeiten oder Hinweisen vorsorglich beobachtet“. Thüringen teilte mit, die Zahl der islamistischen Gefangenen liege im einstelligen Bereich. Das hessische Ministerium erklärte, dass in den Justizvollzugsanstalten eine niedrige zweistellige Anzahl an „Gefährdern“ Haftstrafen verbüße sowie eine mittlere zweistellige Anzahl an Gefangenen, die dem Spektrum religiös motivierte Straftaten (Islam) zuzuordnen seien.
Brandenburg meldete einen Fall. In Bremen sitzt nach Auskunft des Innensenators ein Gefangener ein, der der islamistischen Szene nahestehe, aber wegen eines anderen Delikts verurteilt wurde. Zwei Länder blieben eine Antwort schuldig, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.
Dies ging aus einer Umfrage der Funke-Zeitungen unter den 16 Bundesländern hervor.
Haldewang versichert Bearbeitung – Herrmann fordert Rückführung
Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, versicherte, die Sicherheitsbehörden bearbeiteten mit vereinten Kräften weiterhin zahlreiche Gefährdungssachverhalte und klärten die islamistische Szene konsequent auf. Nach Einschätzungen des BfV gibt es derzeit in Deutschland rund 28.000 Islamisten. Von diesen haben 2.060 ein islamisch-terroristisches Potenzial, vermutet man.
Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) forderte die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um Rückführungen nach Syrien oder in Drittstaaten zu ermöglichen. Er sagte den Funke-Zeitungen, „wer in unserem Land schwere Straftaten bis hin zum Mord begeht oder als Gefährder auftritt, kann doch nicht allen Ernstes erwarten, dass er bei uns Hilfe oder Schutz findet. Der Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität!“
Abschiebestopp nach Syrien als „Freibrief“?
Die Innenministerkonferenz hatte zuletzt im Frühjahr erneut den generellen Abschiebestopp nach Syrien verlängert. Der Abschiebestopp dürfe aber „kein Freibrief für gewalttätige und bereits verurteilte Straftäter sein“, sagte Herrmann.
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Konstantin Kuhle, geht davon aus, dass der Tatverdächtige von Dresden sich offenbar seit seiner Einreise 2015 in Deutschland radikalisiert habe. „Es ist die dringende Aufgabe von Politik und Sicherheitsbehörden, die Radikalisierungsräume für solche islamistische Täter auszuleuchten“, forderte er im Gespräch mit den Funke-Zeitungen: „Es darf im Internet, in Moscheen oder in Gefängnissen keine Radikalisierungsprozesse geben, die in einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit münden“, machte der Innenpolitiker klar.
Zudem würden auch muslimische Gemeinden eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung des Islamismus spielen. Kuhle: „So richtig es ist, Muslime in Deutschland vor Verallgemeinerungen und Verunglimpfungen in Schutz zu nehmen, so klar ist auch: Ohne Vorbilder und Frühwarnsysteme in den muslimischen Gemeinden kann die Bekämpfung des Islamismus nicht gelingen.“ (dts/sua/sm)
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