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Deutscher Richterbund warnt vor Neufassung des Geldwäsche-Tatbestands

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Ein in Sofia aufgenommenes Bild zeigt 350.000 gefälschte Euro-Bankoten beim Bulgaria National Service nach einer EU-weiten Polizeiaktion gegen organisierte Kriminalität. Das Falschgeld wurde im Zentrum der bulgarischen Hauptstadt Sofia beschlagnahmt.

Foto: Boryana KATSAROVA / AFP / Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat mit Blick auf geplante Neuerungen bei der Geldwäschebekämpfung vor einer Überforderung der Justiz gewarnt. „Die geplante Ausweitung der Geldwäschestrafbarkeit dürfte zu einem deutlichen Zuwachs von Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften und den Amtsgerichten führen“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe). Das neue Gesetz erweitere den Kreis der tauglichen Vortaten einer Geldwäsche erheblich, die Beschränkung auf schwerwiegende Delikte vor allem der organisierten Kriminalität würden entfallen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte eine Neufassung des Tatbestands der Geldwäsche angekündigt. Demnach soll es bei der Strafverfolgung nicht mehr darauf ankommen, dass schmutzige Gelder aus ganz bestimmten Straftaten stammen. Bislang setzt der Tatbestand der Geldwäsche bestimmte kriminelle Aktivitäten als Vortaten voraus, etwa Drogenhandel, Erpressung von Schutzgeldern oder Menschenhandel. „Mehrkosten im justiziellen Kernbereich sind bei den Ländern in nicht unbeträchtlichem Umfang zu erwarten“, heißt es im Referentenentwurf. „Das angestrebte schärfere Vorgehen gegen Geldwäsche kann nur Erfolg haben, wenn die Länder die zuständigen Ermittler und Strafgerichte erheblich verstärken. Die Strafjustiz arbeitet schon heute am Limit, daran hat der Rechtsstaatspakt von Bund und Ländern bisher wenig geändert“, sagte Rebehn. (dts)

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