Der Weg für die Erdgas-Soforthilfe ist frei

Der Bundesrat hat heute in einer Sondersitzung die Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden für Dezember gebilligt.
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Erdgas wird vielerorts zum Kochen verwendet.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times15. November 2022

Die Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden für Dezember kommt, heute segnete der Bundesrat die Hilfe in einer Sondersitzung ab. Damit kann sie wie beabsichtigt sofort nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Den Energiepreisen will Berlin mit der Gas- und Strompreisbremse ab März 2023 begegnen; ein Vorziehen auf Februar wird noch geprüft. Die Soforthilfe soll Bürgern und Unternehmen bis dahin unter die Arme greifen.

Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen kWh sollen damit um einen Teilbetrag ihrer Dezember-Abschlagsrechnung bei Erdgas und Wärme entlastet werden. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro.

Besonderheiten bei unterschiedlichen Mietverhältnissen

Die Soforthilfe wird auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreises errechnet. Für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas entfällt zunächst die Pflicht, im Dezember die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, sind vom Lieferanten in der nächsten Rechnung zu berücksichtigen.

Da viele Mieter keine direkten Vertragskunden der Versorger sind, sondern ihren Gasverbrauch über die Betriebskostenabrechnung mit dem Vermieter begleichen, werden die Preiserhöhungen aus dem Jahr 2022 erst im Jahr 2023 fällig. Nach Vorstellung der Bundesregierung soll der Vermieter die Entlastungen dann direkt an den Mieter weitergeben.

Im Bereich Wärme erfolgt anders als bei Erdgas eine einmalige Entlastung für den Dezember in Form eines pauschalen Betrags. Dieser bemisst sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags, hinzu kommt ein Anpassungsfaktor in Höhe von 20 Prozent, der zwischenzeitliche Preissteigerungen berücksichtigt.

Reaktionen auf die Soforthilfe

Wirtschaftsstaatssekretär Michael Kellner (Grüne) sprach von einem wichtigen Signal, mit der die Bezahlbarkeit der Gaspreise gesichert werden könne. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte, die Entlastung müsse bei hohen Einkommen versteuert werden. „So sorgen wir für einen sozialgerechten Ausgleich.“

Von der Opposition bemängelte der CDU-Politiker Mark Helfrich: „Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?“ Bei der Berechnung des Erstattungsbetrags blicke kaum noch jemand durch.

Die Verrechnung geschehe automatisch, heißt es in einem Schreiben von Kanzler Olaf Scholz (SPD) an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion. Die Soforthilfe entspreche in den meisten Fällen der Höhe der Entlastung der geplanten Gaspreisbremse für rund drei Monate, heißt es.

Im Twitter-Account des Bundeskanzlers gab es weitere kritische Töne. „Mrscotty86“ wies darauf hin, dass auch Geschenke des Staates letztlich von den Bürgern selbst stammten: „Klar müssen wir die Zahlungen leisten oder wachsen Steuergelder am Baum?! Das ist nur eine Verschleierung der Kosten. Es muss eine klare Regelung her, dass der Anschlagspreis an den Gaspreis gebunden ist. Und die Abschläge nicht um 4x steigen, obwohl der Preis nur 4% höher ist.“

xMRxFoXx“ sieht noch Nachbesserungsbedarf: „Sehr gut, jetzt bitte auch noch an die Millionen Bürger denken, welche mit Öl (und Pellets) heizen. Danke.“

Versorgungsunternehmen als „Dispogeber“?

Um die Entlastung für den Monat Dezember zu finanzieren, haben die Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen ihrerseits einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Davon sind rund 1.500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen betroffen. Sie müssen die Auszahlung des Anspruchs nach Prüfung durch einen Beauftragten über ihre Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen.

Der Stadtwerkeverband VKU kritisierte die Abwicklung der Zahlungen. Es sei nicht gewährleistet, dass die Stadtwerke die staatliche Erstattung rechtzeitig zum 1. Dezember erhielten.

Damit kämen die Energieversorger in die problematische Situation, „dem Staat bis zu neun Milliarden Euro Dispositionskredit zu geben“. Die Stadtwerke seien aber nicht der „Dispogeber“ der Bundesregierung, so Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. (mk)



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