Bußgeld und Punkt droht: Welche Reifen ab 1. Oktober verboten sind
Den ersten Schnee gab es in den höheren Lagen Deutschlands bereits vor wenigen Tagen. In niedrigeren Ebenen wird es wohl noch etwas dauern. Doch schon jetzt sollten Autofahrer unbedingt einen Blick auf ihre Reifen werfen.
Denn ab 1. Oktober 2024 sind Winter- oder Ganzjahresreifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung haben, bei Schnee, Schneematsch oder Glätte nicht mehr erlaubt. M+S steht für Matsch und Schnee.
Alpine-Symbol ist relevant
Zulässig sind dann nur noch jene Reifen, auf denen das sogenannte Alpine-Symbol, auch 3PMSF-Symbol genannt, zu finden ist – ein Berg mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke darin.
Die meisten Reifen haben beide Symbole – den Berg und M+S. Das Alpine-Symbol gilt für winterliche Straßenverhältnisse zulässige Reifen, die seit Januar 2018 hergestellt wurden.
An der sogenannten vierstelligen DOT-Nummer kann man das Herstellungsdatum ablesen. Beispielsweise steht die DOT-Nummer 2521 für die 25. Kalenderwoche des Jahres 2021.
Ende September endet damit eine knapp siebenjährige Übergangsfrist für Reifen, die bis Ende 2017 hergestellt wurden. Bis dahin hatten Winter- und Ganzjahresreifen nur die M+S-Kennzeichnung erhalten. Sie sind noch bis Ende September bei winterlichen Bedingungen zulässig.
Sind die Reifen jedoch schon mehrere Jahre alt, sollte der Fahrzeughalter ohnehin den Zustand der Reifen überprüfen. Wenn die Reifen stärkere Risse aufweisen oder das Reifenprofil zu stark abgefahren ist, lohnt sich der Kauf eines neuen Reifensatzes – auch aus Sicherheitsgründen. Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt mindestens 1,6 Millimeter, empfohlen werden für Winterreifen mindestens 4 Millimeter.
Diese Strafen drohen
Wer ab Oktober in einer Verkehrskontrolle mit Reifen erwischt wird, die nur die M+S-Kennzeichnung, aber kein Alpine-Symbol haben, könnte ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg erhalten. Das droht allerdings nur bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Noch teurer wird es, wenn der Fahrer andere Verkehrsteilnehmer behindert hat, beispielsweise durch zu langsames Fahren. Dann sind 80 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen 100 Euro und ein Flensburger Punkt. Wenn der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist, muss auch der Halter mit einem Punkt und 75 Euro Strafe rechnen.
Wintertaugliche Reifen sind dann laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Straße herrscht.
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