Buschmann: Strengere Regeln für Bürgergeld-Empfänger sind „sozial gerecht“
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die von den Koalitionsspitzen vereinbarten Verschärfungen für Bürgergeld-Empfänger verteidigt.
„Wer keine Lust hat zu arbeiten, obwohl er könnte, wird mit strengeren Regeln beim Bürgergeld konfrontiert“, schrieb Buschmann am Sonntag im Online-Dienst X. Wer als Arbeitnehmer hingegen freiwillig mehr arbeite, habe künftig „mehr Netto vom Brutto“. Dies sei „sozial gerecht und in Zeiten des Arbeitskräftemangels ökonomisch klug.“
Die Verschärfungen beim Bürgergeld sind teil der Einigung zum Haushalt 2025. Sie wurde in der Nacht zum Freitag von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erzielt.
Arbeitsweg, Sanktionen verschärft
Demnach sollen Bürgergeld-Bezieher künftig Jobs mit einem täglichen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden hin und zurück annehmen müssen. Dies gilt nach dem vereinbarten Maßnahmenkatalog ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden. Bei geringerer Arbeitszeit sind es 2,5 Stunden für den Arbeitsweg.
Außerdem sollen Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Beziehers nach einem Arbeitsplatz suchen. Ausnahmen soll es nur für Arbeitssuchende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen geben.
Zudem werden die Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten verschärft. „Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, wird mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen“, heißt es in der Vereinbarung.
Dabei soll sofort das Bürgergeld für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden. Bisher gibt es Abstufungen von zehn und 20 Prozent.
Schwarzarbeit führt zu Kürzungen
Auch bei Meldeversäumnissen sind Kürzungen von 30 Prozent vorgesehen. Die Sanktion soll erst aufgehoben werden, wenn es zumindest wieder ein „Signal der Mitwirkungsbereitschaft“ gibt.
Wer bei Schwarzarbeit erwischt wird, dem sollen für drei Monate die Bürgergeld-Bezüge um 30 Prozent gekürzt werden. Leistungsbezieher sollen sich zudem „monatlich in Präsenz bei der zuständigen Behörde melden müssen“.
Von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden soll auch die Karenzzeit beim Schonvermögen. „Vermögen sollte grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden, bevor Bürgergeld beansprucht werden kann“, heißt es in der Vereinbarung. Der Betrag für das Schonvermögen liegt derzeit bei 40.000 Euro, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft sind es weitere 15.000 Euro.
Für Arbeitnehmer, die mehr arbeiten wollen, vereinbarten die Koalitionsspitzen zudem Steuervergünstigungen bei Überstunden. Die Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, sollen demnach steuer- und beitragsfrei gestellt werden.
Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden. (afp/red)
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