Corona-Geimpfte dürfen Freunde treffen: Bundestag beschließt Erleichterungen
Der Bundestag hat grünes Licht für die geplanten Erleichterungen für vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte und von der Erkrankung Genesene gegeben. Für die entsprechende Rechtsverordnung der Bundesregierung stimmten am Donnerstag im Parlament die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie Grüne und Linke. Die FDP enthielt sich, die AfD stimmte dagegen. Stimmt auch der Bundesrat am Freitag zu, könnte die Neuregelung am Sonntag in Kraft treten.
Die Verordnung sieht vor, dass für vollständig Geimpfte und Genesene die geltenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wegfallen. In vielen Bereichen – etwa beim Einkauf oder beim Friseurbesuch – werden sie zudem negativ Getesteten gleichgestellt.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte diesen Schritt in der Bundestagsdebatte damit begründet, dass zuvor eingeschränkte Grundrechte zurückgegeben werden müssten. Dies sei ein „wichtiger Schritt und rechtsstaatliches Gebot“. Sie ermahnte zugleich die Bürgerinnen und Bürger, „verantwortungsbewusst“ dafür zu arbeiten, dass alle Menschen bald wieder zur Normalität zurückkehren könnten.
Erleichterungen im Detail
Kontakte und Ausgang:
Die bisherige Beschränkung für Treffen gilt nicht für eine private Zusammenkunft, an der ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, heißt es in der Verordnung. Bei privaten Treffen, an denen auch nicht Geimpfte oder Genesene teilnehmen, werden Immunisierte „nicht als weitere Person“ behandelt. Die derzeit geltenden Ausgangssperren insbesondere in der Nacht gelten für Geimpfte und Genesene nicht mehr.
Das bringt vielfache Erleichterungen im Alltag mit sich. So können etwa künftig die Menschen in Alten- und Pflegeheimen wieder gemeinsam im Speisesaal essen, wenn sie alle geimpft sind.
Gleichstellung mit Getesteten:
Geimpfte und Genesene werden durch die Neuregelung zudem Menschen gleichgestellt, die ein negatives Testergebnis vorweisen können – und müssen ein solches nicht vorlegen. Dies soll etwa das Einkaufen beim „Click and Meet“ oder den Friseurbesuch erleichtern.
Quarantäne:
Die Quarantänepflichten für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, gelten grundsätzlich nicht für Geimpfte und Genesene – außer wenn die Kontaktperson mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante „mit besorgniserregenden Eigenschaften“ infiziert ist. Auch bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt weiter die Quarantänepflicht.
Sport:
Die Einschränkung, dass „kontaktlose Individualsportarten“ nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes ausgeübt werden dürfen, gilt für Geimpfte und Genesene nicht mehr.
Können Geimpfte bald such wieder ins Restaurant?
Eine solche Regelung ist in der jetzigen Verordnung nicht vorgesehen, sie könnte allerdings in einer späteren Fassung kommen. Derzeit liefe es ohnehin ins Leere, weil die Gaststätten für den Verzehr vor Ort geschlossen sind. Und einen Anspruch darauf, dass für sie ein Restaurant oder ein Geschäft öffnet, haben die Geimpften nicht.
Gilt die Maskenpflicht für Geimpfte weiter?
Ja, die Vorschriften zum Tragen von Atemschutzmasken gelten weiter auch für Geimpfte und Genesene, ebenso die Abstandsregeln.
Wer gilt als geimpft?
Geimpft ist der geplanten Verordnung zufolge „eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist“. Der vollständige Impfschutz besteht 14 Tage nach der letzten Impfung – bei drei der vier zugelassenen Impfstoffe sind zwei Impfungen notwendig. Wer eine Coronavirus-Infektion hinter sich hat, braucht entsprechend einen Genesenennachweis. Die vorherige Infektion muss durch einen PCR-Test nachgewiesen werden, der mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate zurückliegt.
Wie wird der Impfschutz nachgewiesen?
Ausweisen können sich die Geimpften mit dem digitalen Impfpass, der spätestens Ende Juni kommen soll. Alternativ kann aber auch der gelbe Ausweis aus Papier oder das von den Impfzentren ausgefüllte Formular vorgelegt werden. (afp/so)
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