Bundesregierung einigt sich auf Staatshilfen für Firmen und Bürger

Viele Unternehmen leiden wirtschaftlich unter den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs. Deshalb will die deutsche Regierung nun ein Hilfspaket auf die Beine stellen - mit einem Volumen von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro. Auch die Bürger, denen die starke Inflation zu schaffen macht, sollen entlastet werden.
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FDP-Chef Christian Lindner und Grünen-Chef Robert Habeck.Foto: Michael Kappeler/dpa/dpa
Epoch Times8. April 2022

Unternehmen in Deutschland, die unter den wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs leiden, bekommen staatliche Hilfen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) sagte am Freitag im Bundestag, er werde am Mittag mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) öffentlich machen, welche zusätzlichen Unternehmenshilfen die Bundesregierung auf den Weg bringe. „Nichtstun ist in dieser Lage keine Option“, sagte Lindner.

Vorgesehen sind Zuschüsse in Höhe von bis zu fünf Milliarden Euro. Hinzu kommen mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der staatlichen KfW mit einem Volumen von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro.

Eine Sprecherin Habecks hatte Ende März gesagt, die Bundesregierung arbeite auf „Hochtouren“ an einem Hilfspaket für Unternehmen, die von den Folgen des Krieges betroffen sind. Das Ministerium stehe in einem engen Austausch mit der staatlichen Förderbank KfW über ein Kreditprogramm.

Die EU-Kommission hatte den Weg frei gemacht, dass Unternehmen einfacher staatliche Unterstützung gewährt werden können, um sie vor den wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine zu schützen.

Wirtschaftsverbände hatten die Bundesregierung zu zielgenauen Hilfen aufgefordert. In Einzelfällen sollten übergangsweise Instrumente wie Bürgschaften, Garantien, Kredite und staatliche Beteiligungen an gefährdeten Unternehmen nach dem Vorbild des Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Krise möglich sein, hatte etwa der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Joachim Lang, gesagt.

Den Bürgern „mehr Geld im Portemonnaie“ sichern

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat den Menschen in Deutschland Unterstützung angesichts der hohen Inflation zugesagt. „Wir sichern den Bürgerinnen und Bürgern mehr Geld im Portemonnaie“, sagte er bei der ersten Lesung des Steuerentlastungsgesetzes 2022 am Freitag im Bundestag.

Angesicht einer „von hoher Unsicherheit geprägten Lage ist es ein Gebot ökonomischer und politischer Vernunft, das Wachstum in Deutschland zu stärken, Inflationsrisiken entgegenzutreten und Härten abzufedern.“ Die Koalition wolle auch „die bei den Menschen ankommende gefühlte Inflation“ dämpfen, führte Lindner aus.

Die im Steuerentlastungsgesetz 2022 zusammengefassten Maßnahmen haben laut Lindner ein Gesamtvolumen von 4,5 Milliarden Euro. Vorgesehen ist unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer um 363 auf 10.347 Euro. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt auf 1200 Euro. Lindner hob hervor, dass der Betrag seit elf Jahren unverändert sei und nun um 20 Prozent angehoben werde. Teil des Pakets ist auch die Anhebung der Pendlerpauschale.

Heizkostenzuschuss für Geringverdiener

Angesichts steigender Energiepreise erhalten Geringverdiener künftig einen Zuschuss für ihre Heizkosten. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag kürzliche beschlossene Gesetz, das finanzielle Hilfen für Wohngeldbezieher, Studierende und Auszubildende vorsieht. Ein-Personen-Haushalte im Wohngeldbezug bekommen demnach einmalig 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro.

Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro. Der Zuschuss ist unpfändbar und wird von den Ämtern ausgezahlt – eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung ist für den Sommer vorgesehen, weil dann häufig die Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen eintreffen.

Der Bund stellt für den Zuschuss rund 370 Millionen Euro zur Verfügung, die an mehr als zwei Millionen Menschen mit niedrigem Einkommen gehen. Das Gesetz soll am 1. Juni in Kraft treten. (dpa/afp/mf)



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