Bundesrat und Bundestag billigen den EU-Corona-Wiederaufbaufonds

Bundesrat und Bundestag haben trotz Bedenken des Bundesrechnungshofes am Freitag den Aufbau des Corona-EU-Wiederaufbaufonds gebilligt. Dieser soll 750 Milliarden Euro schwer werden.
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Euro-Münzen vor dem Bundesadler.Foto: iStock / ts/Epoch Times
Epoch Times26. März 2021

Der gemeinsame Corona-EU-Fonds zum Ausgleich der Pandemie-Folgen hat in Deutschland alle parlamentarischen Hürden genommen.

Nach dem Bundestag beschloss am Freitag auch der Bundesrat das entsprechende Ratifizierungsgesetz. Die Länderkammer votierte einstimmig für die Vorlage. Beim Bundestag gab es eine große Mehrheit.

Der sogenannte Eigenmittelbeschluss ermächtigt die EU-Kommission, für den Wiederaufbaufonds bis zu 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen.

390 Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfsfonds sollen den EU-Plänen zufolge als Zuschüsse verteilt werden, die restlichen 360 Milliarden Euro als Kredite fließen. Diese Gelder müssen von den Empfängern an die EU-Kommission zurückgezahlt werden, die dann damit die entsprechenden EU-Schulden tilgt.

Schulden sollen bis zum Jahr 2058 zurückgezahlt sein

Insgesamt sollen die Corona-Schulden der EU bis zum Jahr 2058 zurückgezahlt sein. Wie genau, ist noch weitgehend offen.

Um höhere Beiträge der Mitgliedstaaten zu verhindern, soll die Tilgung über neue EU-Einnahmen finanziert werden:

Beschlossen ist ab 2021 bereits eine Abgabe auf Plastikmüll. Geplant sind zudem eine Digitalsteuer, ein Aufschlag auf Importe aus Drittstaaten mit geringeren Umweltauflagen sowie eine Ausweitung des CO2-Emissionshandels auf Luft- und Schifffahrt.

Bis Donnerstag hatten nach EU-Kommissionsangaben 16 der 27 Mitgliedstaaten den Eigenmittelbeschluss ratifiziert. Damit die EU-Kommission mit der Schuldenaufnahme loslegen kann, müssen dies alle EU-Länder tun.

AfD-Fraktion kündigt Klage gegen Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses an

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat angekündigt, gegen den deutschen Ratifizierungsprozess juristisch vorzugehen. Sie will beim Bundesverfassungsgericht Organklage einlegen und zugleich eine einstweilige Anordnung beantragen mit dem Ziel, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz vorerst nicht unterschreiben darf.

Es würde dann zunächst nicht in Kraft treten.

Bundesrechnungshof äußert Bedenken

Er etabliert ein Haftungsregime, bei dem die Mitgliedstaaten gegenseitig für Verbindlichkeiten eintreten.

Zuvor hatte bereits der Bundesrechnungshof seine Bedenken geäußert. Es sei unklar, „wer wann welchen Beitrag leistet“, so der Bundesrechnungshof.

Die Experten wiesen deutlich darauf hin, dass ein verbindlicher Tilgungsplan aufgestellt werden sollte.

In Krisenzeiten zeige sich, dass die auf EU-Ebene eingeführten Instrumente stetig fortgeführt würden. Diese Gefahr bestünde auch hier. „Auf Dauer wäre ein Wiederaufbaufonds nicht gerechtfertigt“, so der Bundesrechnungshof.

BRH: Mitgliedstaaten können sich theoretisch unbegrenzt verschulden

Er kritisiert zudem, dass auf EU-Ebene sich die Mitgliedstaaten theoretisch unbegrenzt verschulden – und sich diese Gelder anschließend als Zuschüsse zuweisen. Grund dafür ist, dass die staatlichen Fiskalregeln nur die nationalen Defizite und Schulden begrenzen.

Gleichzeitig sollten die Mittel mit Reformauflagen verknüpft werden, um strukturelle Defizite – die zur Pandemie-Krise beitrugen – abzubauen. Die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten sollte gestärkt werden. „Wenn das nicht gelingt, kann das langfristig sogar die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion gefährden.“

„Faktisch handelt es sich um eine Vergemeinschaftung von Schulden und Haftung“ und um einen „organisierten schuldenfinanzierten Transfer“ innerhalb der EU.

Fest stünde bereits: Deutschland zahlt mindestens 65 Milliarden Euro mehr ein, als es selbst an Zuschüssen bekommen wird, erklärt der Bundesrechnungshof. Hinzu kommen Haftungsrisiken in dreistelliger Milliardenhöhe.

AfD votierte geschlossen gegen Eigenmittelbeschluss

Gegen die Stimmen der gesamten AfD-Fraktion, acht Mitgliedern der CDU-Fraktion und vier Mitgliedern der FDP-Fraktion sowie fünf fraktionslosen Abgeordneten votierten die SPD-Fraktion und die B90/Die Grünen geschlossen die CDU- und FDP-Fraktion mehrheitlich für den EU-Corona-Wiederaufbaufonds. Die Linke enthielt sich mehrheitlich, ebenso wie ein CDU-Abgeordneter und 12 FDP-Abgeordnete. (afp/er)



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