Logo Epoch Times
Neues Infektionsschutzgesetz

Bundeskabinett beschließt neue Corona-Regeln für Herbst und Winter

Corona-Maskenpflicht und die „Kann“-Regelung: Das Bundeskabinett hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für den Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

top-article-image

Bundesjustizminister Marco Buschmann (l) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Kabinettssitzung am 24. August 2022.

Foto: Carsten Koall/Getty Images

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 4 Min.


Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Corona-Regeln für den Herbst und Winter beschlossen. Ab Oktober soll es nur noch wenige bundeseinheitliche Regelungen geben – etwa eine FFP2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr. Im Falle hoher Ansteckungszahlen bekommen die Länder die Möglichkeit, in begrenztem Rahmen weitergehende Maßnahmen zu beschließen. Neu ist die Regelung, dass Pflegeheime Beauftragte für Testen, Impfen und Hygiene benennen müssen – diese bekommen dafür dann 750 Euro im Monat zusätzlich ausbezahlt.

Zugeständnis des Bundes an die Länder

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sein Ministerkollege aus dem Justizressort, Marco Buschmann (FDP), hatten das Regelwerk zuletzt auf Druck der Länder an einigen Stellen verändert. Der Bund machte nun etwa Zugeständnisse im Streit mit den Ländern um Ausnahmen bei der Maskenpflicht in Innenräumen.
„Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden“, erklärte Lauterbach. Er selbst rechnet aber mit einer baldigen Rückkehr zu regional begrenzten Maskenpflichten im öffentlichen Leben. „Ich persönlich gehe davon aus, dass wir im Oktober Schwierigkeiten bekommen werden“, sagte der Gesundheitsminister am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss. Er erwarte, dass die Bundesländer dann von der Möglichkeit strengerer Corona-Vorschriften Gebrauch machen, wie sie in der nun vom Kabinett beschlossenen Vorlage geregelt würden, sagte Lauterbach.
Justizminister Buschmann betonte hingegen, dass das neue Infektionsschutzgesetz den Ländern viele „Optionen“ gebe – dass die Länder diese Optionen aber nicht unbedingt ausnutzen müssten. „Wir müssen uns vorbereiten auf eine Lage, wie sie mutmaßlich im Herbst und Winter eintreten kann“, sagte er.
Kritik an den ursprünglichen Plänen der Ampel-Koalition hatte sich vor allem an dem Vorhaben entzündet, dass die Maskenpflicht in Innenräumen für Menschen entfallen soll, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Kritiker bemängelten, dies könne als Aufforderung an die Menschen verstanden werden, sich alle drei Monate impfen zu lassen.
Die Koalition hat dies nun in eine „Kann“-Regelung umgewandelt: Die Länder müssen sie also nicht zwingend umsetzen. Die „Kann“-Ausnahme soll demnach auch im Fall von genesenen Menschen gelten.

Neue Regelung in Pflegeheimen

Eine Neuregelung betrifft die Pflegeheime: Diese sollen verpflichtet werden, Beauftragte zu benennen, die sich ums Impfen, die Hygiene, Testen und die Corona-Arzneimitteltherapie kümmern. Die Heime selbst bekommen dafür 250 Euro im Monat. Darüber hinaus gibt es pro Heim noch einmal insgesamt 750 Euro für denjenigen oder diejenigen, der oder die sich um diese Aufgaben kümmern.
Das neu gefasste Infektionsschutzgesetz setzt nach dem Willen der Bundesregierung auf eine Kombination aus wenigen bundeseinheitlichen Regeln sowie ergänzenden Länderregelungen mit zwei Stufen.
Bundesweit soll ab Oktober eine Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Darüber hinaus sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage auf die Pandemieentwicklung zu reagieren.
In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen – zwingend sind diese Ausnahmen für negativ Getestete, optional sind die Ausnahmen für frisch Genesene und vollständig Geimpfte, deren letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. In dieser zweiten Stufe können die Länder auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich verhängen.
Das Bundeskabinett beschloss die Neuregelung als sogenannte Formulierungshilfe für den Bundestag. Auf deren Grundlage sollen nun die Koalitionsfraktionen im Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeiten und beschließen. Dieses Verfahren wird oft angewendet, wenn die Gesetzgebung schnell gehen soll.
Tatsächlich besteht Zeitdruck, weil die bislang geltenden Regelungen Ende September auslaufen. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten. (afp/dl)

Kommentare

Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können

Ilsevor 3 Jahren

Es bleibt dabei, ohne Virus-Nachweis keine Pandemie. Es bleibt jetzt nur noch eine kriminelle Plandemie übrig! Albert Einstein hatte den Samen gelegt: Zitat: Ich komme zu dem Schluss, dass kein optisches Experiment die Bewegung der Erde nachweisen kann,.....aber die Erde bewegt sich doch". Der gleiche Mann, der gesagt hat "Ich möchte keine Nation von Denkern, sondern eine Nation von Arbeitern" hat sich ab 1920 in alle Bildungssysteme eingekauft. Nein, dass war nicht Ramses, das ist ein Zitat von John D. Rockefeller!

Willyvor 3 Jahren

OHNE MICH......

Boni Bonusvor 3 Jahren

Eine Neuregelung betrifft die Pflegeheime

soll heißen, wer heute in ein Pflegeheim landet hat den Jackpot zweimal gewonnen .

Zu einen wird ein Gau-Leiter für 250 Eu/Monat ernannt.

Der sich dann darum kümmert, dass auch alle Gen-therapiert sind und zur Belohnung werden mal so eben die Betriebskosten wegen der Inflation/Strom pp auf unbezahlbare

Höhen schießen, so das sich mancher Rentner eher die Kugel wünscht.

Aber viele Heime wird auch das den Hals umdrehen und wir schlittern in unbeschreibliche Verhältnisse die sich ein jeder ausmalen kann, wenn tausende 90++ Jährige bettelnd vor dem Reichstag sitzen.

Diese Regierung hat es geschafft ein ganzes Volk zu verarmen.

Und bei den aller aller schwächsten kommt dieser Ukraine Gau als aller erstes an.

Toll gemacht - aber was hat man sonst von einen Kanzler mit Demenzproblemen erwartet.