BKA-Lagebericht 2019: Weniger Straftaten von Asylbewerbern
Ein aktuelles Lagebild des Bundeskriminalamts (BKA) weist aus, dass im Jahr 2019 die Zahl schwerer Straftaten, die von Asylbewerbern gegen deutsche Staatsangehörige verübt wurden, höher war als jene in der Gegenrichtung. Zudem würde nur etwas mehr als ein Fünftel aller Straftaten insgesamt, die sich in Deutschland gegen Asylbewerber richten, von deutschen Staatsangehörigen begangen.
Lagebericht seit 2016 erstellt
Die „Welt“ berichtete in der Vorwoche über das Lagebild „Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“, das der Zeitung zugespielt wurde. Seit 2016 versucht das BKA mithilfe dieser Untersuchung, Kriminalität, die mit den Wanderungsbewegung seit der Flüchtlingskrise 2015 verbunden ist, gesondert zu erfassen und auszuwerten. Dazu untersucht die Behörde Daten zu jener Personengruppe, die als „Zuwanderer“ definiert wird.
Zu diesen zählt das BKA alle Personen, die als Asylbewerber, Schutzberechtigte, sich unerlaubt im Land aufhalten oder geduldet sind.
Das BKA erfasst in diesem Zusammenhang Straftaten gegen Leib und Leben, solche gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Straftaten gegen die persönliche Freiheit und sogenannte Rohheitsdelikte – wie Körperverletzung, aber auch Raub.
Insgesamt wurden 1,01 Millionen Menschen in Deutschland im Jahr 2019 Opfer von Straftaten dieser Art – zumindest, was die registrierten Fälle anbelangt. In 95.400 Fällen war mindestens ein Zuwanderer tatverdächtig, was gegenüber dem Jahr zuvor (102.000) ein Minus von etwa sechs Prozent darstellt. In 45.900 Fällen waren deutsche Staatsangehörige die Betroffenen. Gleichzeitig stieg die Zahl der schweren Straftaten deutscher Tatverdächtiger gegen Zuwanderer um 23 Prozent von 8.455 auf 10.400.
BKA: Größere Risikofaktoren ziehen höhere Kriminalität nach sich
In der Deliktgruppe „Mord und Totschlag“ wurden in 138 Fällen deutsche Staatsangehörige zum Opfer einer Tathandlung, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war. Bei 27 Fällen wurde das Tötungsdelikt vollendet. In der Gegenrichtung wurden 53 Asylbewerber zum Opfer einer solchen Tat mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen – in einem Fall handelte es sich um eine vollendete Tat. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung war das Verhältnis 2.866 gegenüber 95.
Damit bleibt die heterogene und in ihrer überwiegenden Mehrheit gesetzestreue Gruppe der Zuwanderer in überdurchschnittlichem Maße an schweren strafbaren Handlungen beteiligt. Während ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur zwei Prozent beträgt, sind Zuwanderer immer noch in fast zehn Prozent der erfassten Fälle tatverdächtig.
Das BKA verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechenden Risikofaktoren: Die Asylbewerber sind im Schnitt deutlich jünger als der Durchschnitt der Bevölkerung, der Prozentsatz männlicher Zuwanderer ist wesentlich höher, zudem leben die meisten von ihnen in Großstädten, haben niedrigere Bildungsabschlüsse und sind häufiger arbeitslos.
Asylbewerber am häufigsten Opfer von Straftaten durch andere Zuwanderer
In insgesamt 50.466 Fällen wurden Asylbewerber selbst zum Opfer einer der im Lagebild erfassten Straftaten. Bei vier Fünftel der Fälle handelte es sich dabei um Körperverletzung. In fast drei Fünfteln der Fälle (29.668) waren andere Zuwanderer tatverdächtig, in 10.398 Fällen Ausländer, die nicht zu dieser Gruppe gehören.
Eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit von Zuwanderern, die seit 2015 ins Land gekommen sind, geht in diesem Sinne – anders, als insbesondere Politiker linksgerichteter Parteien es häufig darstellen – weniger von fremdenfeindlichen Deutschen als von anderen Asylbewerbern aus.
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