Berliner Polizeipräsidentin: Hauptstadt im Würgegriff der Klimaaktivisten
Sie sollten als Straftaten bewertet werden und gehören abgelehnt: Die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik beklagt eine „extreme zusätzliche Arbeitsbelastung“ der Berliner Polizei durch die Blockaden der Klimaaktivisten der „Letzten Generation“. Die Polizei müsse durch die zusätzliche Arbeitsbelastung andere Aufgaben aufschieben oder verringern, so Slowik.
Davon seien die Verkehrsüberwachung, die Bekämpfung der Clankriminalität und die Kriminalitätsbekämpfung in den örtlich zuständigen Polizeidirektionen betroffen. Dadurch wären aber auch weniger Polizisten im Nahverkehr präsent und die Umsetzung von Durchsuchungsbeschlüssen und Haftbefehlen leide.
„Die Polizei Berlin arbeitet auf der Straße und im Landeskriminalamt mit allen Mitteln, die uns rechtsstaatlich zur Verfügung stehen, um unsere Stadt aus dem Würgegriff dieser Protestaktionen freizubekommen“, erklärt sie im Interview mit der „Welt“.
Seit Beginn der Klimablockaden Anfang des Jahres wären bereits 576 Verfahren durch die Polizei ausermittelt und der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Insgesamt habe man im Zusammenhang mit Klimaprotesten fast 2.000 Strafverfahren eingeleitet. Zudem seien bereits 224 Strafbefehle an Klimaaktivisten ergangen.
Bei den Gebührenbescheiden zu je 241 Euro hieß es gegenüber der Epoch Times vonseiten der Berliner Polizei: „Mit Stand der vergangenen 44. Kalenderwoche gibt es eine Gesamtzahl von insgesamt 457 Verfahren.“ 102 Gebührenbescheide wären in diesem Zusammenhang bisher erlassen und versandt worden. In 59 Fällen habe man bereits Zahlungseingänge registriert. Die weiteren Verfahren befänden sich noch in Bearbeitung.
Slowik mehr Möglichkeiten für Gewahrsam
Angesichts der gestiegenen Belastung fordert die Polizeipräsidentin mehr Möglichkeiten, die Aktivisten in Gewahrsam zu bringen. „Es muss nicht gleich wie in Bayern sein, aber Berlin hatte bis 2021 auch vier Tage Gewahrsam zur Gefahrenabwehr vorgesehen. Das würde uns schon helfen.“
Das Berliner Polizeigesetz erlaubt derzeit einen Polizeigewahrsam höchstens bis zum Ende des Tages nach der Festnahme. In Bayern ist dies anders. Hier kann ein sogenannter Präventivgewahrsam für bis zu einem Monat angeordnet werden. Dabei ist eine Verlängerung auf insgesamt zwei Monate möglich.
Seit Anfang Oktober habe die Polizei 37 Mal Aktivisten einem Richter oder einer Richterin vorgeführt. In sieben Fällen wäre Gewahrsam beschlossen, in den anderen Fällen abgelehnt worden, berichtet Slowik der „Welt“.
Slowik kritisiert Solidaritätsbekundungen aus der Berliner Politik für die Klimablockaden. Sie verweist dabei auf die Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, Clara Herrmann (Grüne), die sich mit mutmaßlichen Straftätern solidarisiert hätte.
Herrmann besuchte im Juni dieses Jahres eine Straßenblockade der „Letzten Generation“ und signalisierte ihre Unterstützung. Dazu Slowik im „Welt“-Interview: Man setze mit vielen Einsatzkräften die Regeln durch, die sich die Gesellschaft gegeben hätte. Sich mit Straftätern zu solidarisieren, fände sie vor diesem Hintergrund schwierig. „In einer Demokratie gibt es andere Möglichkeiten, Protest auszudrücken.“
Polizeipräsidentin hofft auf Verurteilung der Blockade-Klimaaktivisten
Zu dem kürzlich bekanntgewordenen Urteil eines Berliner Amtsrichters, der eine Geldstrafe gegenüber einer Klimablockade-Teilnehmerin der „Letzten Generation“ ablehnte, äußerte Slowik im Interview: Sie hoffe sehr, dass andere Richter andere Urteile fällen werden.
„Wenn solche Aktionen grundsätzlich straffrei blieben, wäre das mit meinem Verständnis von Rechtsstaat und Demokratie nicht vereinbar“, so die Berliner Polizeipräsidentin.
Slowik erwarte von der Gesellschaft einen noch deutlicheren Konsens, dass die Blockadeaktionen als Straftaten zu bewerten und abzulehnen sind. „Diesen Konsens erwarte ich auch von der Justiz.“
Bereits in der Antwort auf einer Anfrage der Epoch Times vom 7. November an die Senatsverwaltung für Inneres klang Kritik an der Berliner Justiz durch. Dort hieß es auf die Frage, wie man langfristig mit den Blockadeaktionen umgehen will: „An eine konsequente rechtsstaatliche Polizei muss sich eine ebensolche Rechtsprechung anschließen, andernfalls entfalten die Maßnahmen keine nachhaltige Wirkung.“ Ob die Senatsverwaltung für Inneres damit meint, dass sie sich eine konsequentere Gangart der Justiz gegenüber den Klimaaktivisten wünscht, blieb auch nach mehrmaliger Nachfrage offen.
Eine konkretere Antwort auf die Frage, warum es noch keine Strafverfolgung aufgrund des § 315b StGB „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ gibt, erhielt Epoch Times auch nach erneuter Nachfrage nicht. Auch ob man andere Vorstellungen im Umgang mit den Blockadeaktionen als die Staatsanwaltschaft Berlin hat, bleibt unklar.
Laut § 315b StGB liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auch bei gesetzeswidrig willkürlich errichteten Straßensperrungen vor.
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