Berlin: Volksentscheid ohne rechtliche Bindung

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Volksentscheid.Foto: JAN ZAPPNER/AFP via Getty Images
Epoch Times27. September 2021

Zeitgleich mit den Wahlen zu Bundestag und Abgeordnetenhaus haben die Berliner am Sonntag auch über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ abgestimmt. Eine Mehrheit von 56,4 Prozent stimmte für die Enteignung großer Wohnungskonzerne. Ein Überblick:

ZIEL

Der Berliner Senat wird mit dem Volksentscheid aufgefordert, „alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum“ erforderlich sind. Konkret sollen alle „Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, gleich welcher Rechtsform“, die mehr als 3.000 Wohnungen in der Hauptstadt besitzen, enteignet werden. Betroffen wären demnach unter anderem Deutsche Wohnen und Vonovia. Genossenschaften und Unternehmen in öffentlicher Hand sind ausgenommen.

Die Bürgerinitiative beruft sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes, wonach Grund und Boden zum Zweck der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden können. Die betroffenen Unternehmen sollen „deutlich unterhalb des Verkehrswerts“ entschädigt werden.

Die auf diesem Weg in Gemeineigentum gelangten rund 240.000 Wohnungen sollen nach Plänen der Initiative in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden. Dort sollen sie „demokratisch, transparent und gemeinwohlorientiert“ verwaltet werden.

In einem Verwaltungsrat als oberstem Gremium der Anstalt müssten demnach „Beschäftigte, Mieter und Vertreter der Stadtgesellschaft zu gleichen Teilen vertreten sein“. Das unterscheide die Vergesellschaftung von Verstaatlichung oder einer reinen Enteignung.

Zudem soll in der Satzung der Anstalt festgehalten sein, dass die Bestände nicht wieder privatisiert werden dürfen. Als Zweck soll „die Versorgung der Berliner Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum“ festgeschrieben werden.

RECHTSLAGE

Da der Volksentscheid kein konkretes Gesetz oder eine Verfassungsänderung zum Inhalt hat, ist das Ergebnis nicht bindend. Der Senat ist nicht verpflichtet, ein entsprechendes Gesetz zur Enteignung auszuarbeiten.

Auch wenn SPD, CDU und FDP den Volksentscheid ablehnen, wollen deren Spitzenkandidaten die Möglichkeiten prüfen. SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey sagte nach ihrem Wahlsieg am Sonntag eine ernsthafte Prüfung zu, ob der Volksentscheid umsetzbar ist. Zugleich hat sie mit Blick auf die Verfassung aber Zweifel an der Umsetzbarkeit der mit dem Volksentscheid verbundenen Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne.

Denn ob die Vergesellschaftung von Wohnungen rechtlich zulässig wäre, ist umstritten. Einem kürzlich veröffentlichten Gutachten eines Staatsrechtlers zufolge würden die Enteignungen gegen das Grundgesetz verstoßen. Der emeritierte Berliner Professor Ulrich Battis verfasste das Rechtsgutachten für den wirtschaftsnahen Verein „Neue Wege für Berlin“.

Zu einem anderen Ergebnis kommt der wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses, der die verfassungsrechtliche Zulässigkeit ebenfalls prüfte. Im Gutachten heißt es: „Eine Vergesellschaftung des Wohnungsbestands von Immobilienunternehmen in Berlin mit mindestens 3.000 Wohnungen wäre auf der Grundlage von Artikel 15 Grundgesetz möglich.“ (afp/dl)



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