Bauern, Luftfahrt, Bürgergeld: Ampel will trotz Protesten an Sparplänen festhalten
Ungeachtet der bundesweiten Proteste der Bauern und der Unterstützer aus anderen Branchen, die am Montag, 8. Januar, begonnen haben, will die Ampelkoalition an ihren Sparplänen für den Haushalt 2024 festhalten. Am Montagnachmittag hat das Kabinett eine sogenannte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf beschlossen. Dadurch soll dieser nun in den Bundestag eingebracht werden können. Ende Januar will man den Haushalt beschließen.
Der Entwurf soll dem Umstand Rechnung tragen, dass das Bundesverfassungsgericht im November den Umgang der Regierung mit der Schuldenbremse beanstandet hatte. Durch eine Umwidmung von Mitteln aus Sondervermögen habe man diese umgehen wollen, so die Höchstrichter. Dies sei verfassungswidrig.
Ampel will Finanzierungslücke von 30 Milliarden Euro im Haushalt stopfen
Für die Ampel entsteht dadurch bereits für 2024 eine Finanzierungslücke von rund 30 Milliarden Euro. Diese betrifft den Kernhaushalt und den Klima- und Transformationsfonds. Aufkommen sollen dafür jetzt offenbar Bauern, Flugreisende und Bürgergeldempfänger.
Wie die „Welt“ berichtet, soll dem Beschluss zufolge das Ende der Agrardieselsubvention für die Landwirte in drei Etappen kommen. So hatte es kürzlich auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir angeboten. Im Jahr 2024 will das Kabinett diese um 40 Prozent kürzen, in den darauffolgenden beiden Jahren um die jeweils verbleibenden 30 Prozent.
Die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge soll hingegen erhalten bleiben. Im ursprünglichen Sparhaushaltsentwurf war auch deren Wegfall vorgesehen. Die Ampel wollte dadurch für das laufende Jahr etwa 950 Millionen Euro einsparen. Nun möchte man die Zugeständnisse an die Bauern durch Auktionserlöse aus Ausschreibungen für Offshore-Windparks in Höhe von 780 Millionen Euro ausgleichen. Der Bauernverband hält die Kürzungen jedoch insgesamt für untragbar.
Fliegen teurer durch Erhöhung der Ticketsteuer
Um knapp ein Fünftel teurer könnten auch Flugtickets werden. Die 2011 von Schwarz-Gelb zur Etatsanierung eingeführte Ticketsteuer soll von derzeit zwischen 12,73 und 58,50 Euro auf 15,53 bis 70,83 Euro pro Fluggast steigen. Grundlage der Berechnung ist die Distanz vom Flughafen Frankfurt am Main zum jeweils größten Flughafen des Ziellandes.
Wie die „Augsburger Allgemeine“ unter Berufung auf einen Sprecher der Bundesregierung mitteilt, soll die zusätzliche Abgabe den Einnahmeausfall aus der Privilegierung der Kerosinsteuer bei Inlandsflügen ausgleichen. Der Bund verspricht sich durch die höheren Steuersätze 2024 Mehreinnahmen in Höhe von rund 400 Millionen Euro.
Die Ticketsteuer wird derzeit von den Fluggesellschaften getragen. Inwieweit sie diese an die Passagiere weitergeben, bleibt ihnen überlassen. Bei innereuropäischen Flügen erweisen sich die Airlines als zögerlich, den gesamten Betrag weiterzugeben. Grund dafür ist der starke Wettbewerbsdruck.
Bürgergeld: Ausreichend „Totalverweigerer“, um Haushalt zu sanieren?
Ein weiteres Einsparpotenzial sieht die Ampel offenbar beim Bürgergeld. Jobcenter sollen künftig Beziehern für die Dauer von zwei Monaten dieses vollständig streichen können. Voraussetzung ist, dass diese eine „tatsächlich und unmittelbar bestehende“ Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme „willentlich verweigern“.
Zuletzt belief sich der Prozentsatz an Beziehern der Vorgängerleistung ALG II, besser bekannt als „Hartz IV“, gegen die Sanktionen verhängt werden konnten, auf 2,7 Prozent. In Zahlen ausgedrückt waren dies knapp 100.000 Personen. Die Erfolgsbilanz von Einsprüchen und Klagen gegen Sanktionen lag in den letzten Hartz-IV-Jahren bei der Hälfte oder mehr.
Auch den Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat für Weiterbildungen will man streichen, sofern diese nicht auf den Erwerb eines Berufsabschlusses zielen. Dort, wo dies der Fall ist, soll der Bonus von 150 Euro erhalten bleiben.
Der Bund will, um den Haushalt zu sanieren, auch bis Ende 2027 Rückzahlungen der Bundesagentur für Arbeit zwischen 1,1 und 1,5 Milliarden Euro einbringen. Diese sollen Finanzierungsbeteiligungen aus den Corona-Jahren ausgleichen. Zudem kürzt der Bund seinen Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Jahre 2024 bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro.
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