Kostenübernahme und eingeschränktes Versammlungsrecht: Welche Forderungen die UEFA stellte
Die Fußball-Europameisterschaft ist in vollem Gange. Die deutsche Nationalmannschaft hat es ins Achtelfinale geschafft, die Fans feiern.
Was weniger bekannt sein dürfte, sind die strengen Verträge der UEFA und des Deutschen Fußballbunds mit den zehn Gastgeberstädten, auch „Host Cities“ genannt.
Denn die Bedingungen, die die UEFA stellt, könnten das Sportereignis zu einem finanziellen Verlustgeschäft für Deutschland werden lassen. So geht aus den bereits im Jahr 2017 unterzeichneten Verträgen hervor, dass die Kosten für die Sportveranstaltung die Städte, also die Öffentlichkeit, übernehmen. Die Einnahmen würden jedoch vor allem in die Kasse der UEFA fließen.
Die UEFA rechne nach Angaben des Portals „FragDenStaat“ mit einem Gewinn von gut 1,7 Milliarden Euro durch die diesjährige EM auf deutschem Boden – so viel wie noch nie.
In den Verträgen steht, dass die finanziellen Risiken vom Ausrichter, also von den deutschen Städten, getragen werden.
So viel kostet die EM
Die Kosten belaufen sich auf Dutzende Millionen Euro. Berlin muss rund 24 Millionen Euro nur für die beiden Fanzonen ausgeben, die am Brandenburger Tor und am Reichstag aufgebaut wurden, so „FragDenStaat“. Hinzu kommen weitere Kosten für die sechs EM-Spiele in der Stadt an der Spree. Die Gesamtkosten dürften hier laut mdr 55 Millionen Euro betragen.
In Frankfurt liegen die Gesamtkosten bei rund 30 Millionen Euro. Die Main-Metropole richtet vier Gruppenspiele und ein Achtelfinalspiel aus.
In den anderen Städten dürften die Kosten geringer sein. In Summe wird die EM Städte, Länder und Bund – also den Steuerzahlern – am Ende rund 625 Millionen Euro gekostet haben.
Die Liste der Kostenpunkte für die Fanzonen ist lang. Hierunter fallen Planung, Aufbau, Betrieb, Sicherheitseinrichtungen und -personal sowie Abbau. Die Spiele werden dort und an anderen Fanarealen auf Großleinwänden übertragen.
Jede Austragungsstadt muss laut UEFA-Verträgen für mindestens eine Fanzone sorgen. Bei den Stadien, in denen die Spiele stattfinden, mussten im Vorfeld teilweise Sanierungsarbeiten finanziert werden. Ebenso mussten manche Städte ihre Infrastruktur anpassen.
Weniger Demonstrationsrechte?
„FragDenStaat“ hat 33 Verträge veröffentlicht, die mit den Städten Dortmund und Hamburg geschlossen sind. Die Verträge mit den anderen acht Austragungsstandorten sind nicht aufgeführt, sollen aber ähnlich sein. In Zusammenarbeit mit dem Portal „CORRECTIV.Lokal“ hat „FragDenStaat“ über Monate die Verträge, die aus Hunderten Seiten bestehen, analysiert.
Weitere Veranstaltungsorte sind Berlin, Köln, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Gelsenkirchen, Leipzig, München und Stuttgart. Die meisten Verträge sind in englischer Sprache.
Neben der strengen finanziellen Forderung an die deutschen Städte gibt es noch Bedingungen rechtlicher Art. Der europäische Fußballverband verlangt demnach von den Host Cities, dass im direkten Umkreis der Fußballstadien keine andere Werbung als die von den offiziellen Sponsoren der EM zu sehen sein darf.
Zudem müssen die Städte den Auflagen entsprechend alle Vorkommnisse unterbinden, denen die UEFA nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Hierbei nennt die UEFA auch ausdrücklich politische sowie religiöse Demonstrationen. Diese Klausel scheint im Konflikt mit der im Grundgesetz verbrieften Versammlungsfreiheit stehen.
Eine Bestätigung dafür kam von der Hauptstadt Berlin. Die Stadtverwaltung teilte „FragDenStaat“ mit, dass es bei den Veranstaltungsflächen zu „Einschränkungen der Versammlungsfreiheit“ kommen kann.
Andere Städte wiesen jedoch darauf hin, dass es keine grundlegenden Verbote von Versammlungen gebe. In Stuttgart haben Studenten kürzlich durchgesetzt, dass sie gegen diese Demo-Einschränkung der UEFA vor dem Stadion protestieren dürfen.
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