40.000 Euro: Ukrainische Familie lebt in der Ukraine – und wird von Deutschland bezahlt
Wann befindet sich ein Flüchtling, der in Deutschland Staatsgelder bezieht, tatsächlich hier? Und wann ist er im Ausland? Ein Fall aus Schleswig-Holstein zeigt jetzt, dass die deutschen Behörden bei dieser Frage offenbar leicht den Überblick verlieren können.
Die Arbeitsagenturen sind bezüglich der Auszahlung von finanziellen Hilfen auf die Kooperation der Flüchtlinge angewiesen. Es stellt sich heraus, dass es offenbar keine Kontrolle gibt, sondern nur eine Vertrauensbasis.
Bürgergeld für Ukrainer
Im Februar 2022 brach in der Ukraine der Krieg aus. Millionen Menschen haben daraufhin Schutz in anderen Ländern gesucht. Gut eine Million ukrainische Kriegsflüchtlinge kamen nach Deutschland. So auch eine Mutter mit ihrem Sohn aus der Westukraine, die bei einer Gastfamilie untergekommen waren. Wie die Gastmutter laut „Focus“ erzählte, sei das Bürgergeld für die Eingewanderten sofort angekommen. Ebenso fand sich für den Jungen schnell ein Kita-Platz und kurz darauf eine Wohnung für die kleine Familie.
Noch im selben Jahr kam auch der Ehemann nach Schleswig-Holstein. Denn die Frau war mit dem zweiten Kind schwanger. Die vierköpfige Familie aus der Ukraine bekam von den deutschen Behörden monatlich rund 3.200 Euro ausgezahlt. Dieser Betrag bestand aus Bürgergeld und Zahlungen für Miete und Heizung.
Anfang 2023 entschied sich die ukrainische Familie, in ihr Heimatland zurückzukehren. Denn der Krieg hatte sich auf ein festes Gebiet im Osten der Ukraine beschränkt. Der Westen des Landes blieb unbetroffen.
Staatshilfe trotz Heimataufenthalt
Anfang Dezember 2023 kam die Familie wieder zurück nach Schleswig-Holstein. Der Sohn war inzwischen sechs Jahre alt und brauchte nun einen Schulplatz. Kurzum kontaktierte die ukrainische Familie erneut die Gastmutter und bat diese um nochmalige Unterstützung, alles Anstehende zu regeln.
Während der Beantragung eines Schulplatzes stellte sich heraus, dass die Familie für das komplette vergangene Jahr finanzielle Unterstützung von den deutschen Behörden bekommen hatte. Und das, obwohl sie sich fast ein Jahr lang in der Ukraine befanden. In der Summe hatte die Familie rund 40.000 Euro erhalten.
Lücke im System
Seitdem dieser Fall ans Licht kam, bemüht sich die Arbeitsagentur um eine Aufklärung des Falles. Allerdings sei das alles kompliziert, wie das Schweizer Nachrichtenportal „Blick“ berichtet. Die Behörden können in solchen Fällen nicht überprüfen, ob beispielsweise das Kind wirklich regelmäßig zur Kita oder Schule geht. Eine Kontrollprozedur ist somit nicht vorhanden. Auch eine Kommunikation zwischen der Arbeitsagentur und der Kita fehlte offenbar.
Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits zugegeben, dass das System hierin lückenhaft ist. Gelegentlich müssten auch die Flüchtlinge aus der Ukraine zum Jobcenter gehen. Doch wenn ein Flüchtling über mehrere Monate keine Einladung von der Behörde bekommt, könnte er sich theoretisch überall aufhalten. Denn wann und wie oft ein Flüchtling erscheinen soll, „entscheiden die Jobcenter nach eigenem Ermessen vor Ort“, wie eine Sprecherin mitteilte.
Prüfung des Vermögens „nicht möglich“
Bürger oder Flüchtlinge dürfen nur dann das Bürgergeld beziehen, wenn sie weniger als 40.000 Euro besitzen. Haben diese mehr in Besitz, zahlt der Staat das Geld nicht aus. Bei Ukrainern ist eine Überprüfung jedoch „faktisch nicht möglich“, äußerte Steffi Ebert, Leiterin des Jobcenters im thüringischen Schmalkalden-Meiningen. In der Regel bleibt den Behörden nichts anderes übrig, als den Angaben der Ukrainer zu vertrauen – und auf deren Ehrlichkeit zu hoffen.
Ebert sagte: „Einkommen und Vermögen werden anhand der gesetzlichen Regelungen geprüft. Dazu sind die Angaben der Antragstellenden erforderlich. Nachweise werden geprüft. Einkommen und Vermögen im Heimatland können wir allerdings nur zugrunde legen, wenn dies angegeben wird.“
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