Windkraft vs. Biodiversität: Gericht entscheidet gegen Windpark
Das Berufungsgericht der südfranzösischen Stadt Nîmes beschloss Anfang Dezember, dass der Betreiber von sieben Windkraftanlagen diese wieder demontieren muss. Sie stehen in der Gemeinde Lunas, rund 60 Kilometer westlich von Montpellier.
Allerdings werden sie nicht aus Altersgründen abgebaut, da sie erst seit rund sieben Jahren in Betrieb sind. Das Gericht wies zudem an, dass der Betreiber die Standorte der Anlagen innerhalb von 15 Monaten in den ursprünglichen, natürlichen Zustand versetzen soll.
Als Grund gibt das Berufungsgericht Nîmes an, dass der Windpark zum Tode von mehr als 1.000 Vögeln und Fledermäusen geführt hatte – einschließlich eines Steinadlers.
Betreiber ist eine Tochtergesellschaft des deutschen Energieunternehmens EnBW, die Energies Renouvelables du Languedoc-Valeco. Wird die gerichtliche Abriss-Anordnung nicht eingehalten, dann wird ein Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro pro Tag (maximal 180 Tage) fällig.
Es ist das erste Mal, dass ein Windpark aus Gründen der Biodiversität demontiert werden muss.
Geringe Einnahmen, hohe Kosten
Das bedeutet kein lukratives Geschäft für den Betreiber. Denn den hohen Investitions- und Baukosten und Kosten für die Demontage sowie Sanierung der Fläche stehen eher geringe Einnahmen gegenüber. Normalerweise kalkuliert ein Betreiber eine Laufzeit von 20 bis 25 Jahren für eine Windkraftanlage.
„Es ist das erste Mal, dass so viele Windkraftanlagen zum Abbau verurteilt wurden“, erklärte Fabien Bouglé, Experte für Energiepolitik, Autor und Aktivist gegen Windkraftanlagen, im Gespräch mit dem französischen Internetmagazin „Boulevard Voltaire“.
Zuvor musste ein Betreiber in der Bretagne seine drei Windräder wieder abbauen müssen, da sie letztendlich als unrechtmäßig errichtet galten. Der Aktivist bezeichnet das Urteil von Nîmes als „sehr wichtig“.
Bewahrung des französischen Kulturerbes
Bouglé sieht in dem neuen Urteil „eine sehr günstige Rechtsprechung [für Windkraftgegner]“. Dem Aktivisten geht es vordergründig um „die vorrangige Achtung des französischen Kulturerbes“. Inzwischen gebe es eine beträchtliche Anzahl von Entscheidungen des Staatsrats in dieser Hinsicht.
„Vor kurzem gewährte derselbe Staatsrat die Absage zu einem Windpark, weil dieser ein Werk von Marcel Proust beeinträchtigt hätte“, sagte Bouglé. Proust ist ein französischer Schriftsteller, der eine besondere französische Landschaft beschrieb. Der Betreiber der Windkraftanlagen wollte diese gerade dort errichten.
In einem ähnlichen Fall untersagte ein Verwaltungsbeamter ein Windkraftprojekt, das in der Landschaft gebaut werden sollte, die dem 1903 verstorbenen Maler Camille Pissaro als Vorlage für seine Gemälde diente.
Ebenso würden die Beamten nach Aussage von Bouglé zunehmend berücksichtigen, dass Windkraftanlagen die Lebensumwelt der Franzosen übermäßig beeinträchtigen.
„Wir haben Rechtsprechungen zur anormalen Nachbarschaftsstörung erhalten. Angesichts dieser schweren Beeinträchtigungen des Kulturerbes und des Lebensumfelds unserer Mitbürger ist davon auszugehen, dass Windkraftanlagen letztendlich Gegenstand von Verurteilungen sein können, die zu einer Demontage führen“, so Bouglé.
„Unglaublicher finanzieller Zusammenbruch“ der Windindustrie
Neben der Frage des kulturellen Aspekts sprach Bouglé den „derzeit unglaublichen finanziellen Zusammenbruch“ der Windindustrie an. So schreiben viele Hersteller der Turbinen momentan rote Zahlen und kämpfen mit verschiedenen Problemen.
Siemens Energy verzeichnet derzeit etwa einen Rekordverlust von knapp 4,6 Milliarden Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch für 2024 prognostiziert das Unternehmen für das Windkraftgeschäft voraussichtliche Verluste von rund zwei Milliarden Euro – trotz hoher Nachfrage nach den Produkten. Die deutsche Regierung hat bereits mehrere Milliarden an Staatshilfen zugesichert.
Insgesamt sind die „erneuerbaren“ Energien aufgrund gesetzlich garantierter Vergütungen für die Betreiber in Deutschland zum Minusgeschäft geworden.
Das Problem: Gerade, wenn viele Anlagen in Betrieb sind, produzieren sie bei guten Wetterbedingungen einen Stromüberschuss. Diesen kaufen benachbarte Länder praktisch zum Nulltarif oder sie erhalten noch einen gewissen Betrag, anstatt die Netzbetreiber hierzulande zu bezahlen. Deswegen finanzieren sich diese „grünen“ Anlagen unlängst unter anderem durch Steuergelder.
Frankreichs Regierung setzt auf Windkraftausbau
Trotz des Widerstands im französischen Volk und der schwierigen Finanzlage will die Regierung in Paris neben der Atomkraft die Windkraft als weitere Säule in der Energieversorgung ausbauen, wie das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien berichtet.
Für 2025 plant die Regierung von Emmanuel Macron unter Berücksichtigung von Umweltkriterien besonders die Ausschreibung von Offshore-Windenergieanlagen. Diese sollen eine Leistung von zehn Gigawatt haben. Frankreich will mit dieser Maßnahme bis 2035 das Ziel erreichen, die Offshore-Windenergie 18 Gigawatt auszubauen.
Im weiteren Verlauf will das Nachbarland bis 2050 die installierte Offshore-Windkraftleistung dann auf 45 Gigawatt erhöhen. 2022 betrug die installierte Windkraftkapazität von Frankreich rund 20,7 Gigawatt. Das beinhaltet alle On- und Offshore-Anlagen.
Beim Ausbau der Offshore-Windenergie setzt Frankreich auf konventionelle und auf schwimmende Offshore-Windparks. Ebenso will das Land Konzepte zur Produktion von grünem Wasserstoff direkt an Offshore-Windkraftanlagen umsetzen.
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