Österreich und Ungarn werden ukrainische Wehrpflichtige „niemals“ ausliefern

Selenskyj will, dass der Westen wehrdienstfähige Ukrainer zurückschickt. Doch sollte ein EU-Land diejenigen in die Ukraine ausliefern, die gemäß den UN-Asylvorschriften geflohen sind? Zwei EU-Staaten haben sich schon klar positioniert. Die Entscheidung ist eine politische Frage.
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Die Ukraine erwartet jetzt von allen westeuropäischen Ländern, die ukrainische Flüchtlinge aufgenommen haben, dass sie Männer, die für den Militärdienst geeignet sind, ausweisen.Foto: iStock
Von 13. September 2023

Die ungarische Regierung bestätigt, dass sie die Wehrdienstpflicht von Männern, die aus der Ukraine geflohen sind, nicht überprüft. Budapest werde keinen einzigen Menschen wegen seines Militärdienstes in der Ukraine an die dortige Regierung ausliefern. Dies bestätigte ein Vertreter der Landesregierung am 10. September auf die Frage des ungarischen Fernsehsenders ATV.

Zsolt Semjén, der für die nationale Politik zuständige stellvertretende Ministerpräsident in Ungarn, erklärte:

Alle Flüchtlinge aus der Ukraine sind in Ungarn freie Menschen.“

Die Regierung von Viktor Orbán ist nicht die einzige, die diese Position vertritt. Die polnische Zeitung „Do Rzeczy“, die von der ungarischen Presse zitiert wird, berichtet, dass Österreich das erste Land der Europäischen Union gewesen sei, das sich der Auslieferung von wehrfähigen Männern an die Ukraine verweigert habe. Somit haben bereits zwei Länder Stellung bezogen.

Österreich erklärt sich als erstes Land zum „sicheren Hafen“ für ukrainische Männer

Österreich hat am 7. September klargestellt, dass „keine wehrfähigen Ukrainer an Selenskyj ausgeliefert werden“. „So etwas würden wir nie tun“, kommentierte ein Sprecher des Innenministeriums die jüngste Forderung der ukrainischen Regierung, wie „exxpress.at“ berichtet.

Nach Angaben der österreichischen Regierung sei die Ablehnung des Auslieferungsersuchens des ukrainischen Präsidenten für sie eindeutig. Der Regierungssprecher sagt:

Das wäre eine massive Verletzung unserer Souveränität, das würden wir niemals tun.“

Dem Artikel zufolge geht es nicht nur um Österreich. „Kiew will, dass alle westeuropäischen Länder die geflüchteten Ukrainer zurückschicken“, heißt es dort. In Österreich gibt es derzeit 14.000 wehrpflichtige Ukrainer. Mit ihnen flohen auch mehr als 67.000 Frauen aus der Ukraine nach Österreich.

Warschau will ausliefern

Anfang September wurde berichtet, dass „Polen damit begonnen hat, Männer im wehrpflichtigen Alter – die die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 illegal verlassen haben – an die ukrainischen Behörden auszuliefern“. Die Nachricht kam im ungarischen Fernsehsender ATV, der seinerseits die polnische regierungsnahe Zeitung „Rzeczpospolita“ zitierte.

Viele Ukrainer, die geflüchtet sind, hatten sich für das Nachbarland Polen entschieden. Wie viele Menschen sind von der jüngsten Entscheidung der polnischen Regierung betroffen?

Darüber gibt es Zahlen der polnischen Grenzpolizei. Demnach seien seit dem Ausbruch des Krieges „etwa 2,87 Millionen Ukrainer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren ins Land gekommen“. Die meisten der Flüchtlinge sind nach Angaben der Grenzpolizei legal eingereist. Viele sind jedoch auch mithilfe von Menschenschmugglern in das Land gekommen.

Nach Angaben der „Rzeczpospolita“ hat Polen bereits Bürger der Ukraine ausgeliefert. Dabei geht es um diejenigen, die an der Einschleusung illegaler Migranten nach Europa beteiligt waren. Außerdem berichtet die Zeitung, dass „etwa 80.000 Ukrainer nach dem Überqueren der polnisch-ukrainischen Grenze aus dem Blickfeld der polnischen Behörden verschwunden sind“. Nähere Informationen darüber gibt es momentan nicht.

Selbstverteidigung der Ukraine vs. Menschenrechte

Die Ausweitung des russisch-ukrainischen Konflikts fordert immer mehr Menschenleben. Daher wirft die Kriegssituation eine wichtige menschenrechtliche Frage auf.

Sollte ein EU-Land die notwendigen Schritte unternehmen, um diejenigen in die Ukraine zurückzuschicken, die gemäß den UN-Asylvorschriften geflohen sind? Diese Männer werden nach ihrer Rückkehr wahrscheinlich zum Dienst an der Front oder zu Haftstrafen verurteilt.

Die Lage wird in den EU-Ländern bisher nicht einheitlich beurteilt. Nach Informationen der rumänischen Website „Maszol.ro“ habe die Regierung in Kiew kürzlich einen neuen Gesetzentwurf verfasst. Demnach können „diejenigen, die die Ukraine mit falschen Dokumenten verlassen haben, ausgeliefert und in ihrem Heimatland strafrechtlich verfolgt werden“.

Laut Serhiy Savinsky, Rechtsexperte der ukrainischen Anwaltskanzlei Gracers, sei die Frage der Auslieferung in westlichen Ländern eine politische Entscheidung. „In der Ukraine sollte jedoch ein Strafverfahren für die Auslieferung ukrainischer Männer eröffnet werden, die mit falschen ärztlichen Attesten ins Ausland geflohen sind“, erklärt der Anwalt.

Eine beträchtliche Anzahl von Flüchtlingen hat sich auf diese Weise der Einberufung entzogen. Zudem gibt es auch andere Lösungen, vor der Rekrutierung zu fliehen.

Jeder Staat entscheidet selbst – „es besteht eine reale Gefahr für das Leben der Menschen“

Zoltán Lomnici, Wirtschaftsexperte bei der „Századvég“ Analysten-Stiftung in Budapest, kommentierte ebenfalls die Lage der Geflohenen.

Ihm zufolge gelten allgemein anerkannte Regeln, „wenn es keine schlüssigen Beweise dafür gibt, dass jemand zu Unrecht für untauglich zum Militärdienst erklärt wurde. Das bedeutet, dass Bescheinigungen nur in Anwesenheit der betreffenden Person überprüft werden können“.

Persönliche Anwesenheit sei im Falle einer medizinischen Untersuchung konzeptionell erforderlich, sagte der Experte der Zeitung „Magyar Nemzet“. Die persönliche Untersuchung kann also nur in dem Fall vermieden werden, wenn zum Beispiel Tonaufnahmen oder schriftliche Beweise zur Verfügung stehen, „die über jeden Zweifel erhaben sind“.

Lomniczi zufolge ist das Wichtigste jedoch, dass der Staat, der den Flüchtling aufnimmt, selbst „entscheiden kann, die Person (mit Flüchtlings-, Schutz- oder Asylstatus) nicht an die Ukraine auszuliefern“.

Der Grund dafür ist einfach und lautet: „Es besteht eine reale Gefahr für das Leben der Person in ihrem Land“.

Der Fachmann betont: „Gleichzeitig fällt auch eine Person, der kein Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, unter die Nicht-Zurückweisungsklausel, wenn ihr Leben und ihre Freiheit bedroht sind.“



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