Neue EU-Verordnung gegen Übernahmen durch ausländische Firmen
Die europäische Wirtschaft will sich künftig strikter vor wettbewerbsverzerrender Konkurrenz aus Ländern wie China schützen. Die EU-Staaten haben ein entsprechendes Gesetz angenommen, wie die tschechische EU-Ratspräsidentschaft am 28. November mitteilte.
Eine neue EU-Verordnung schafft die Möglichkeit, staatlich subventionierten Unternehmen aus Drittstaaten die Firmenübernahme in der EU zu untersagen. Zudem können mit Staatsgeld unterstützte Firmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Vor größeren Übernahmen oder Fusionen muss künftig offengelegt werden, ob die Firmen in den vergangenen Jahren Subventionen in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro erhalten haben. Betroffen sind alle Übernahmen von Unternehmen mit einem EU-Umsatz von 500 Millionen Euro oder mehr.
In Deutschland hatten in letzter Zeit Investitionen chinesischer Firmen für immer mehr Unmut gesorgt. Viel Aufsehen erregte auch die Beteiligung von COSCO an einem Terminal im Hamburger Hafen.
Subventionen müssen nun offengelegt werden
Bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge müssen Subventionen ab einem Auftragsvolumen von 250 Millionen Euro offengelegt werden.
Darüber hinaus erhalten die Wettbewerbshüter der EU-Kommission die Möglichkeit, künftig auf eigene Initiative auch Übernahmen und Auftragsvergaben unterhalb der Grenzwerte zu untersuchen. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln zu Meldepflichten halten, können mit Geldbußen bestraft werden.
Nach dem pandemiebedingten Einbruch im Jahr 2020 hat sich die Zahl der Transaktionen der chinesischen Firmenübernahmen in Europa im Jahr 2021 wieder erhöht: von 132 auf 155. Auch das Transaktionsvolumen stieg. Der Wert der Beteiligungen und Übernahmen hat sich von 1,5 auf 12,4 Milliarden US-Dollar mehr als verachtfacht.
Unlautere Praktiken prüfen und verhindern
Die EU ist ein besonders offener Wirtschaftsraum, auf den 16 Prozent des Welthandels entfallen. Im Jahr 2021 erhielt die EU ausländische Direktinvestitionen in Höhe von 117 Milliarden Euro.
Es gibt eine wachsende Zahl Fälle, in denen ausländische Subventionen offenbar den Erwerb von EU-Unternehmen erleichtern, Investitionsentscheidungen beeinflussen oder den Handel mit Dienstleistungen zum Nachteil des fairen Wettbewerbs verzerrt haben.
„Die EU ist die größte Volkswirtschaft der Welt. Unser Binnenmarkt ist eine wesentliche Grundlage des wirtschaftlichen Wohlstands aller Bürgerinnen und Bürger“, kommentiert der tschechische Minister für Handel und Industrie Jozef Síkela die neue Verordnung.
„Dank der neuen Maßnahmen ist die EU künftig in der Lage, unlautere Praktiken, die von einigen Drittstaaten unterstützt werden, zu prüfen und zu verhindern. Damit kann sie einen fairen Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen gewährleisten.“
„Ihr seid willkommen, wenn ihr euch an die Regeln haltet“
Am 10. November hatte das EU-Parlament dem Gesetzesvorschlag „Den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen“ bereits mehrheitlich mit 598 zu fünf Stimmen zugestimmt. Die Verordnung schließt eine seit Langem bestehende Regelungslücke, da es derzeit keine Regelung für die von Nicht-EU-Ländern gewährte Unterstützung gibt. Europäische Länder müssen sich dagegen an strenge Vorschriften bei staatlichen Beihilfen richten.
„Dies ist ein wichtiger Schritt zum Schutz unseres Binnenmarktes, der gleichzeitig für fairen und vorteilhaften internationalen Handel und Investitionen offen bleibt. Wir stellen sicher, dass die strengen Wettbewerbs- und Beihilferegeln für europäische Unternehmen auch für Konkurrenten gelten, die Subventionen aus dem Ausland erhalten“, sagte Christophe Hansen, MEP und Sprecher der EVP-Fraktion für internationalen Handel, der den Text im Namen des Europäischen Parlaments ausgehandelt hat.
In einem Twitter-Beitrag sendet er eine klare Botschaft an ausländische Unternehmen: „Ihr seid auf dem EU-Binnenmarkt willkommen, wenn ihr euch an die Regeln haltet. Diejenigen, die nicht fair spielen, bleiben außen vor. Die Wiederherstellung eines fairen Wettbewerbs auf dem EU-Binnenmarkt ist nicht nur für die Unternehmen wichtig, sondern auch, um den globalen Handel und offene Volkswirtschaften zu unterstützen“, so Hansen nach der Abstimmung.
We did it 💪 ➕598 ➖005 ⭕️009 https://t.co/shmgZZLZ1w pic.twitter.com/Qve2eORvE4
— Christophe Hansen (@CHansenEU) November 10, 2022
EU-Kommission kann bis zu fünf Jahre rückwirkend prüfen
Im Gesetzestext heißt es, wenn für die EU-Kommission ein begründeter Verdacht einer Verzerrung des Binnenmarktes durch drittstaatliche Subventionen besteht, kann die Kommission eine Marktuntersuchung durchführen. Außerdem kann sie drittstaatliche Subventionen prüfen, die bis zu fünf Jahre zurückliegen. Mit einer Abwägungsprüfung hat die EU nun ein Instrument, positive und negative Auswirkungen einer drittstaatlichen Subvention zu bewerten.
Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Grundlage für das Gesetz war ein Vorschlag, den die Europäische Kommission im Mai 2021 vorgestellt hatte.
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