Italien will Kapitän wegen Rückführung von Migranten nach Libyen vor Gericht stellen

Migranten auf einem NGO-Schiff.
Foto: Rene Rossignaud/AP/dpa
In Italien soll erstmals einem Kapitän der Prozess gemacht werden, weil er im Jahr 2018 aus Seenot gerettete Flüchtlinge und Migranten zurück nach Libyen gebracht haben soll.
Aus von der Nachrichtenagentur eingesehenen Dokumenten der Staatsanwaltschaft Neapel geht hervor, dass dem Kapitän sowie einem Vertreter des Schiffsbetreibers Augusta Offshore Völkerrechtsverstöße vorgeworfen werden. Libyen gilt völkerrechtlich nicht als sicherer Hafen.
Das unter italienischer Flagge fahrende Handelsschiff „Asso Ventotto“ hatte im Juli 2018 in internationalen Gewässern vor der libyschen Küste mehr als hundert Migranten aufgenommen, darunter fünf Minderjährige und fünf Schwangere. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Migranten nach Tripolis zurückgebracht und dort der libyschen Küstenwache übergeben.
Aus den von AFP eingesehenen Dokumenten geht hervor, dass die Besatzung der „Asso Ventotto“ die italienische Leitstelle zur Koordination der Seenotrettung (MRCC) nicht über die Aktion informierte – obwohl Schiffe unter italienischer Flagge der italienischen Gerichtsbarkeit unterstehen. Das Unternehmen Augusta Offshore gab an, die Rettung sei von den libyschen Behörden koordiniert worden.
Dies bestätigte sich laut Recherchen des italienischen Investigativjournalisten Nello Scavo bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft allerdings nicht. Laut Scavo zog die Staatsanwaltschaft Neapel unter anderem Tonaufnahmen von Funkkontakten als Beweismittel heran. Die Ermittler stellten demnach noch weitere Verstöße gegen internationale Bestimmungen fest.
Der Prozess gegen den Kapitän und den Reederei-Vertreter sei wichtig, um „die Wahrheit hinter den allzu häufigen Vorfällen im zentralen Mittelmeerraum herauszufinden“, sagte der Linken-Politiker Nicola Fratoianni, der sich zum Zeitpunkt der umstrittenen Rückführung selbst als Beobachter an Bord des Rettungsschiffs „Open Arms“ befand. Dessen Besatzung habe die „Asso 28“ davor gewarnt, dass die Rückführung der geflüchteten Menschen nach Libyen „illegal“ sei, sagte er weiter.
Es handelt sich um den ersten Prozess dieser Art in Italien. Ein Verhandlungstermin steht bislang noch nicht fest, ein möglicher Prozessbeginn wird für August erwartet. (afp/so)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.