Herzschlag zuerst hören – Gesetz für Abtreibung in Ungarn geändert
Seit dem 15. September gilt in Ungarn eine Gesetzesänderung im Abtreibungsgesetz, die der Innenminister Sándor Pintér unterzeichnete. Frauen müssen vor einer Abtreibung den Herzschlag des Kindes während einer Ultraschalluntersuchung gehört haben.
Es ändert sich das zum Schwangerschaftsabbruch erforderliche Formular. Ab sofort muss die Antragstellerin ein ärztliches Attest eines Gynäkologen und Geburtshelfers vorlegen, in welchem bestätigt wird, dass die lebenswichtigen Funktionen des Kindes von der Patientin und dem Arzt „eindeutig identifiziert“ werden konnten. Die „fötale Vitalfunktion“ wird mit dem Herzschlag nachgewiesen.
Durch die familienfreundliche Politik durch Heirats- und Kinderförderung unter der ungarischen Regierung von Viktor Orbán sind die Abtreibungen innerhalb eines Jahrzehnts von 40.000 auf 23.000 im Jahr gesunken.
„Ich lebe und fühle“
In Ungarn dürfen Schwangerschaften unter Angabe eines bestimmten Grundes bis zur 12. Schwangerschaftswoche abgebrochen werden. In besonderen Fällen ist es bis zu 24 Wochen, in manchen Fällen die gesamte Schwangerschaft über möglich. Vergewaltigung, Gesundheitsgefährdung der Schwangeren durch die Schwangerschaft, vermutliche schwere Behinderung oder Beeinträchtigung des Fötus oder eine schwere Krisensituation der Mutter sind in Ungarn Gründe für eine Abtreibung.
2016 brachte die Abgeordnete der Partei Mi Hazánk, Dóra Dúró, den Vorschlag ein, dass das Abhören des Fötus vor dem Abbruch einer Schwangerschaft obligatorisch sein sollte. 2018 reichte sie erneut im Namen ihrer Partei den Vorschlag ein. Im Mai dieses Jahres verwies Dúró im Parlament auf das Grundgesetz, welches für Föten den Anspruch auf Schutz von der Empfängnis an festhalte. Ihrer Meinung nach sei dies in der Praxis nur ein „leerer Satz“.
Dúró erklärte, dass „das Leben im Augenblick der Empfängnis beginnt“. Dies solle der Mutter mit dem neuen Gesetz demonstriert werden. „Eine der besten Möglichkeiten dafür ist, wenn der Fötus selbst seiner Mutter durch das Abhören des Herzschlags sagt: ‚Ich lebe und fühle‘.“
In einem Facebook-Post begrüßt Dúró die nun erfolgte Gesetzesänderung und schreibt: „Die Regierung hat einen Schritt zum Schutz aller Föten von der Empfängnis unternommen, da ein Fötus zumindest einige Sekunden lang mit seiner Mutter kommunizieren kann, indem sein Herzschlag abgehört wird, bevor eine Abtreibung vorgenommen wird.“
Recht auf Abtreibung abschaffen
Die Opposition wirft der Regierung vor, dass sie das Recht auf Abtreibung schrittweise abschaffen und gegen den Willen der Frauen angreifen würden. Ebenso äußerte sich die NGO Amnesty International kritisch der Gesetzesänderung gegenüber und beschuldigt die Regierung, Frauen zu „traumatisieren“, die sich bereits in einer Situation der Not und Zerbrechlichkeit befinden würden.
Sprecher von Amnesty International Ungarn, Aron Demeter, sagte, dass die Verordnung den „Zugang zu legalen und sicheren Abtreibungen erschweren“ würde.
In der Europäischen Union wird derzeit beratschlagt, ob das Recht auf Abtreibung in der europäischen Verfassung verankert wird. Manche wollen es zu einem Menschenrecht machen.
Die deutsche Europaabgeordnete der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, Ska Keller, sagte über die Gesetzesänderung: „Ich finde es so unmenschlich, dass eine Regierung denkt, sie könne den Körper einer unabhängigen Person, einer Frau, besitzen. Das sehen wir leider überall.“
Der ungarische Innenminister ist jedoch zuversichtlich und findet die Entscheidung für sein Land angemessen. „Zwei Drittel der Ungarn glauben, dass das Leben eines Menschen beginnt, wenn sein Herz gehört werden kann“, sagte er. Das Gesetz sei keine Verschärfung. Viel mehr würden die tiefgreifenden Probleme, die mit der Entscheidung einer Abtreibung verbunden sind, besser vermittelt werden.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Epoch Times Wochenzeitung, Ausgabe Nr. 63, vom 24. September 2022.
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