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Ab Donnerstag

EU-Staaten beschließen Importstopp für Gold aus Russland und weitere Sanktionen

Die neuen Sanktionen umfassen unter anderem ein Einfuhrverbot für russisches Gold und Exportkontrollen für Spitzentechnologie sowie ein Einreiseverbot für eine russische Motorradrockergruppe.

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Flaggen der Europäischen Union vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der EU-Kommission in Brüssel.

Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

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Die neuen Russland-Sanktionen der EU sollen an diesem Donnerstag in Kraft treten. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten brachte in Brüssel das schriftliche Beschlussverfahren auf den Weg, wie Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel bestätigten. Es gilt als Formalie, da der Einleitung des Verfahrens normalerweise nur zugestimmt wird, wenn alle EU-Hauptstädte keine Einwände mehr haben.
Die EU verbietet demnach die Einfuhr von Gold russischen Ursprungs, einschließlich Schmuck. Die Wirkung dieser Maßnahme ist allerdings eher symbolisch, da die EU keine großen Mengen des Edelmetalls aus Russland importiert. Nach US-Angaben exportierte Russland 2020 Gold im Wert von fast 19 Milliarden Dollar. Der Großteil der Ausfuhren ging demnach aber nach Großbritannien, das der EU seit dem vorletzten Jahr nicht mehr angehört.
Weitere Sanktionen sehen etwa das Einfrieren von Vermögenswerten der russischen Sberbank vor, wie die tschechische Ratspräsidentschaft mitteilte. Auch werden demnach weitere Einzelpersonen und Organisationen auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Dazu gehören unter anderem Mitglieder der russisch-nationalistischen Motorradrockergruppe „Nachtwölfe“ sowie der Schauspieler Wladimir Maschkow („Mission: Impossible – Phantom Protokoll“).
Die neuen EU-Sanktionen sehen demnach auch Ausnahmen vor, damit die Sanktionen „die weltweite Nahrungsmittel- und Energiesicherheit nicht gefährden“. Die Regierung in Moskau macht die westliche Sanktionspolitik für ausbleibende Getreide-Exporte und weltweit steigende Lebensmittelpreise verantwortlich. Die EU hat bislang keine Sanktionen gegen russisches Getreide, Saatgut oder Düngemittel verhängt und beschuldigt im Gegenzug Moskau, die Ausfuhr von ukrainischem und russischem Getreide bewusst einzuschränken.
Künftig sehen die EU-Sanktionen explizit „die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen russischer Banken“ vor, wenn diese nachweislich „für den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln, einschließlich Weizen und Düngemitteln, erforderlich sind“.(afp/dpa/red)

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