Meinung
Großwagen statt Kleinwagen – Ein verderbliches, kurioses EU-legislatives Potpourri
„Seit dem Jahr 2009 sind Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der EU einer CO2-Regulierung unterworfen. Der durchschnittliche Ausstoß aller neu zugelassenen Fahrzeuge eines Herstellers darf demnach einen gesetzlich fixierten Grenzwert in Gramm CO2 pro Kilometer in einem Jahr nicht überschreiten.“ (VDA - Verband der Automobilindustrie) Und für das Jahr 2020 gelten neue, niedrigere Grenzwerte ...

"Geradezu skurril ist, dass es für Elektro-Fahrzeuge überhaupt keine Grenzwerte und damit keine Strafen gibt." (Florian Josef Hoffmann).
Foto: Patrick Pleul/dpa
„Einen anderen kleinen „Kollegen“ hat es schon erwischt: Manch ein „Smart“-Fan mag sich die Augen gerieben haben: Ab diesem Sommer gibt es ihn bei Daimler-Benz nur noch als „Summer“, also elektrisch.
„Aha, die Kosten explodieren – und jetzt kommt auch noch die EU-Zwangsjacke dazu: Wenn die Autohersteller die Emissionsziele nicht erreichen, müssen sie Strafzahlungen leisten. Die Formel lautet 95 Euro je Gramm Zielverfehlung für jedes neu zugelassene Auto.
„Der Missklang des legislativen Potpourris, das die EU-Kommission sich hier zusammenkomponiert hat, ist verderblich und wirkt auch schon an der Wirtschaftsfront. Alle deutschen Autohersteller haben Entlassungen zu Tausenden angekündigt.
- Der Wegfall der kleineren Fahrzeuge erhöht den CO2-Ausstoß oder bringt nichts, weil entweder größere Fahrzeuge gekauft werden oder kleine Elektro-Fahrzeuge, bei denen der Ausstoß in der Summe gleich ist. Geradezu skurril ist, dass es für Elektro-Fahrzeuge überhaupt keine Grenzwerte und damit keine Strafen gibt.
- Die technisch kaum zu erreichenden Grenzwerte und die angedrohten Strafzahlungen bei Nichterreichung sind von der EU sichtlich auf unsere in der Welt führende Automobilindustrie und ihre Zulieferer abgestellt – ein Schelm, der Böses dabei denkt; die Belastungen drohen zum Motor für Fabrikschließungen und eine neue Armut in Deutschland zu werden.
- Die angedrohten Strafzahlungen sind verfassungswidrig. Nach Artikel 92 unseres Grundgesetzes dürfen nur Richter strafen, Behörden dürfen sozusagen gerade mal Knöllchen verteilen, also bebußen. Wie im Kartellrecht, setzt sich auch hier die EU-Kommission unerlaubterweise über geltendes deutsches Recht hinweg. Die Bundesregierung bleibt untätig.
- Es handelt sich sichtlich um ungewohnte systemisch-politischen Eingriffe in originär wirtschaftliche Entscheidungsprozesse einer ganzen Industrie. Man könnte sie auch als willkürliche Gängelung bezeichnen. Die Aushebelung der wirtschaftlichen Logik mit bürokratischen Mitteln bewirkt nichts weiter als die Vernichtung wirtschaftlicher Werte, also die sinnlose Vernichtung von Wohlstand, denn sie bewirkt keinerlei Näherung an das rein politische Ziel des Klimaschutzes:
- der hier angestrebte „Klimaschutz“ durch Regulierung des CO2-Ausstoßes beruht auf linearem Denken: Weniger CO2 = niedrigere Temperatur. Diese Simplifizierung wird der Realität nicht gerecht, denn das Klima bzw. das Wetter ist ein nichtlineares, chaotisches System;
- wissenschaftlichen Auswertungen von Temperaturen und Niederschlägen der Vergangenheit über Millionen von Jahren deuten darauf hin, dass diverse bekannte Zyklen, vornehmlich die der Sonne, die tatsächliche Entwicklung richtig abbilden – anders als das CO2, denn das hat sich zu allen Zeiten umgekehrt verhalten zu dem, was das lineare Denken vorgibt: Erst wurde es auf der Erde stets zuerst warm und Jahre danach erhöhte sich der CO2-Gehalt der Atmosphäre;
- dass CO2 überhaupt Einfluss auf das Klima hat, ist hochgradig umstritten. In den USA haben 31.000 Wissenschaftler eine Petition unterschrieben und sich dagegen verwehrt. (Dass es die wichtigste Grundlage der gesamten Biologie dieser Erde ist, ist unumstritten.) Ganze Legionen von Geologen, Meteorologen und Glaziologen bestreiten weltweit den Zusammenhang von CO2 und Klima – und werden mit politischen Mitteln ins Abseits gedrängt.
- Das CO2-fokussierte Denken ignoriert, dass das konkurrierende Treibhausgas H2O, also verdunstetes Wasser, im Vergleich zum Spurengas CO2 in der Atmosphäre in 50- bis 150-facher (!) Menge vorkommt. Jeder CO2-Einfluss ist angesichts dessen eine vernachlässigbare, ja sogar eine zu vernachlässigende Größe!
- Was nicht bedeutet, dass unsere Urwälder nicht vor Abholzungen oder gar Brandrodungen geschützt werden müssen, weil sie unersetzliche Werte darstellen.
Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers oder des Interviewpartners dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.
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