Unerwarteter Ausgang im Strafprozess gegen ungeimpfte Soldatin

Nach knapp zwei Jahren Verhandlungszeit, seit dem 16.05.2022, ging gestern der Prozess gegen die inzwischen Ex-Soldatin Sabrina B. zu Ende. Mit einer überraschenden Wende.
Nach knapp zwei Jahren Verhandlungszeit ging gestern der Prozess gegen die inzwischen Ex-Soldatin Sabrina B. zu Ende. Mit einer überraschenden Wende.
Prozessbeobachter und Datenanalyst Tom Lausen konstatierte: „Er konnte nicht anders als freisprechen; das hat er dann auch gemacht.“Foto: Oliver Ahrens
Von 2. März 2024

Am 01.03.2024 fand in Raum 147 des Landgerichts Hildesheim die Fortsetzung der Hauptverhandlung gegen die Ex-Soldatin Sabrina B. statt. Weiterhin ging es um den Vorwurf einer angeblichen Gehorsamsverweigerung gegen die am 24.11.2021 eingeführte Duldungspflicht einer Injektion mit Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für das militärische Personal.

Diese jüngste Hauptverhandlung endete mit einem Freispruch für die Angeklagte.

Bereits am 05.01.2024, 15.01.2024, 30.01.2024, 09.02.2024, 23.02.2024 und 26.02.2024 (Teil 1 hier, Teil 2 hier) war unter Richter Dr. Julian Lange verhandelt worden.

Prall gefüllte Zuschauerreihen

Um 09:55 Uhr waren alle Plätze im Zuschauerraum mit insgesamt 21 Zuschauern belegt. Neben Staatsanwältin Kira-Franziska Rupprecht sowie den ersten beiden Anwälten für die Verteidigung befanden sich auch die Protokollantin sowie zwei Justizbeamte im Verhandlungssaal.

Als der Vorsitzende Richter kurz nach 10:00 Uhr mit seinen beiden Schöffen den Saal betrat, befanden sich alle drei Anwälte an ihrem Platz: Sven Lausen, Ivan Künnemann sowie Gert-Holger Willanzheimer.

Im Zentrum der letzten Verhandlungstermine stand die Frage, inwiefern am 13.01.2022 von Oberstabsfeldwebel Mike H. ein weiterer Impfbefehl erteilt worden sei. Dem Zeugen H. sowie Hauptfeldwebel Thorsten B. zufolge sei es an diesem Tag zu einem 6-Augen-Gespräch mit der Angeklagten gekommen.

Anlässlich dieses vorgeblichen „Personalgesprächs“ seien die Zeugen Oberfeldwebel Stephan G. und Oberfeldwebel Waldemar K. zuvor aus dem Raum geschickt worden. Dabei habe die Angeklagte gegenüber Mike H. zunächst bekundet, sich nicht gegen COVID-19 „impfen“ zu lassen.

Dann sei ihr ein erneuter Impfbefehl gegeben worden, dessen Verweigerung als Wehrstraftat zu verfolgen sei und mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren bedroht ist.

Die Verteidiger in der letzten Phase des Prozesses: (v.l.) Gert-Holger Willanzheimer, Ivan Künnemann, Sven Lausen. Foto: Oliver Ahrens

Ein Lügengebäude beginnt zu wanken

Bereits die Teileinlassung der Angeklagten vom 23.02.2024 brachte deutliche Zweifel an den Aussagen der Belastungszeugen. Das Verlesen von Telegramnachrichten der Angeklagten an ihre Schwester brachte das Lügengebäude der Zeugen noch deutlicher ins Wanken:

„06:34: Ich war gerade bei unserem Zugführer. Der war voll entspannt noch und meinte nur, das ist ein Problem. Dann müssen Sie mit dem Chef sprechen. Ja, dass ich mir das noch überlegen soll. 06:35: Ich hab gesagt, dass ich genug Zeit hatte bis jetzt und meine Entscheidung steht fest. 06:35: Sie wissen, was das bedeutet. Er so, dass ich Uniform ausziehen muss.“

Schließlich entzog eine neue Information den Aussagen der Belastungszeugen jede Grundlage. Eigentlich war für den 01.03.2024 die Vernehmung des Zeugen Waldemar K. geplant gewesen. Bei dem Versuch, diesen als Zeugen zu laden, erhielt das Gericht am 28.02.2024 Kenntnis davon, dass sich dieser fast den ganzen Januar 2022, mithin auch am 13.01.2022, im Rahmen einer Hilfeleistungsanforderung in einem Impfzentrum in Mönchengladbach befunden habe. Er konnte also nicht – wie vom Zeugen B. behauptet – am 13.01.2022 aus dem Raum geschickt worden sein.

Verteidiger Künnemann äußerte sich nach der Verhandlung dazu folgendermaßen: „Letztlich ist hier nachgewiesen worden, dass sie bei Gericht gelogen haben. Darauf haben auch alle drei Anwälte im Rahmen ihrer Plädoyers (Schlussvorträge) darauf abgezielt, und dies hätte auch aus der Perspektive der Verteidigung in der Urteilsbegründung einen Nachhall finden müssen.“

Die Rolle der Staatsanwaltschaft

Kira-Franziska Rupprecht als Staatsanwältin war während großer Teile der Hauptverhandlung unter Richter Dr. Lange sehr passiv gewesen. Anzeichen für ein Bemühen um Entlastung der Angeklagten nach § 160 StPO waren nicht erkennbar. Eine Zusammenfassung ihrer Aktivitäten an den Verhandlungstagen 05.01.2024, 15.01.2024, 30.01.2024 sowie 09.02.2024 findet sich bei „Critical News“.

Erst in den Verhandlungstagen danach zeigte Rupprecht Anzeichen von Aktivität, jedoch weiterhin nicht zum Vorteil der Angeklagten. Noch in ihrem Schlussplädoyer vom 01.03.2024, in dem sie den Freispruch der Angeklagten forderte, war deutlicher Widerwille erkennbar, der sie mit dieser Forderung verband.

So äußerte sie sich denn auch nicht, dass die Unschuld der Angeklagten durch die vorgetragenen Beweise erwiesen sei, sondern dass ja kein Befehl nachgewiesen werden konnte. Als am 26.02.2024 die oben zitierte Telegramnachricht verlesen worden war, verließ Rupprecht nicht nur für die damals vereinbarten 30 Minuten den Raum, sondern verspätete sich um mehr als 10 Minuten, bevor sie eiligen Schrittes zurückkehrte. Zuschauer und Verteidigung waren sich einig, dass Rupprecht ein Krisengespräch bei der direkt neben dem Landgericht liegenden Staatsanwaltschaft geführt habe.

Ihre Forderung nach Freispruch löste heftigen Beifall im Publikum aus, der von Richter Lange untersagt wurde.

Nach Verkündigung des Urteils durch den Vorsitzenden Richter um 12:20 Uhr zeigten sich die Anwesenden und natürlich die Angeklagte sehr erleichtert. Viele Zuschauer dankten der Verteidigung für die von Ihnen geleistete Arbeit.

Sven Lausen als Kopf der Verteidigung sah wenig überrascht den Freispruch als den Höhepunkt dieses über die Maßen langen Verfahrens: „Die Staatsanwaltschaft hat sich offensichtlich sehr lange sehr schwer damit getan, musste aber am Ende die Fakten anerkennen, die in den Prozess eingeführt worden sind, und die letztendlich dann auch offensichtliche Zweifel des Gerichtes an der eigenen Urteilsfindung beseitigt haben, im Hinblick auf einen Freispruch.“

Vorgeplante Verurteilung?

Spätestens am 09.02.2024 drängte sich bei aufmerksamen Beobachtern der Hauptverhandlung der Eindruck auf, dass der Vorsitzende Richter Lange sein Urteil bereits schriftlich fixiert hatte. Entsprechend machte auch die Begründung für seinen Freispruch auf Kosten der Staatskasse am 01.03.2024 den Eindruck, als ob das Urteil nur noch schnell umgeschrieben worden war.

Bereits mit seiner Positionierung im Rahmen eines Rechtsgesprächs vom 05.01.2024 (siehe hier) machte der Richter deutlich, dass es ihm maßgeblich darum ging, ob ein Befehl vorliegen würde und ob dieser missachtet worden sei.

Mit wenigen Ausnahmen (z. B. solchen zur Vorbereitung eines Angriffskrieges) sah das Gericht Befehle als einen Umstand an, der eher nicht hinterfragt werden sollte. Hierzu wurde auf eine juristische Einzelmeinung verwiesen sowie immer wieder auf das Bundesverwaltungsgericht vom 07.07.2022, wonach die Corona-„Impfungen“ angeblich zumutbar wären.

Dienstvorschriften wie etwa Ziffer 215 der zentralen Dienstvorschrift A 840 / 8 (nachzulesen hier), das Beweiserhebungsverbot nach § 32 WDO oder die Ziffern 101, 102 und 205 der zentralen Dienstvorschrift A 1420/12 wurden zwar pro forma zum Vortrag im Verfahren eingeführt, aber im Urteil offenkundig nicht beachtet.

Erkennbar zeigten auch weder der Vorsitzende Richter noch Rupprecht ein Interesse an einer echten Sachverhaltsaufklärung, zum Beispiel inwiefern die Injektionen gegen COVID-19 einen Fremdschutz bieten würden. Auch wurde etwa auf Soldaten hingewiesen, die sich nachweislich nicht gegen Influenza hätten „impfen“ lassen. Hier sah Lange aber keinen Anlass darin, einem Beweisantrag nachzugehen, ob auch solche Soldaten angeblich dienstunfähig gewesen seien.

So verwies etwa die Verteidigung auf eine Antwort des Bundesverteidigungsministeriums, dass der Bundesregierung keine gesonderten Daten zur Fremdschutzherstellung für Soldaten und Soldatinnen vorliegen würden. Ein Verlesen des entsprechenden Schreibens (siehe hier) wurde von Lange wie auch der Staatsanwältin abgelehnt.

Dass die Angeklagte selbst trotz fehlender Impfung den stellvertretenden Vizekommandeur der Kompanie am 07.12.2021 durch mehrere Bundesländer fahren durfte, hätte hinreichend ihre militärische Einsetzbarkeit beweisen dürfen.

Zum Autor

Stephan Witte, Jahrgang 1971, ist Versicherungsmakler und Journalist. Seine Themenschwerpunkte sind private Sach- und Haftpflichtversicherungen, Jagdhaftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen sowie seit Beginn der Corona-Krise unter anderem auch COVID-Impfstoffe sowie der Umfang des Versicherungsschutzes infolge von Impfschäden durch die Vakzine gegen COVID-19.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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