Mordanklage: Messer-Dschihad gegen „Ungläubige“
„Die Identität steht weiterhin nicht fest. Wir wissen aber, wie er aussieht“, erklärte im April dieses Jahres ein Polizeisprecher zur Großfahndung nach einer blutigen Messerattacke in einem Duisburger Fitnessstudio.
Vier junge Männer im Alter von 21, 24, 24 und 32 Jahren wurden teilweise lebensgefährlich verletzt. Wenige Tage später konnte der Flüchtige in seiner Wohnung verhaftet werden. Gleichzeitig wird dem Tatverdächtigen ein weiteres Verbrechen angelastet. Er soll am 9. April einen 35-jährigen Mann erstochen haben. Nun steht die Mordanklage.
Der Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof ist sich sicher: „Der Angeschuldigte ist des Mordes und des versuchten Mordes in drei Fällen (§ 211 Abs. 2 StGB) hinreichend verdächtig. Zudem werden ihm gefährliche Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5 StGB) und schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB) vorgeworfen.“ Die Anklageerhebung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erfolgte am 30. August und wurde am 14. September bekannt gegeben.
IS-Anhänger im Kampf gegen „Ungläubige“
Wie die Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof, Dr. Ines Peterson, in einem Statement erklärte, sei der 26-jährige Syrer D. „Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung ‚Islamischer Staat'“. Aus dieser Einstellung heraus soll der Syrer den Entschluss gefasst haben, einen Beitrag zum weltweiten Dschihad „durch die Tötung vermeintlich ‚Ungläubiger‘ in Deutschland zu leisten“.
D. befindet sich seit dem 24. April 2023 in Untersuchungshaft, zunächst durch Haftbefehl des Amtsgerichts Duisburg und seit dem 24. Mai 2023 per Haftbefehl vom Bundesgerichtshof. Der Hintergrund: „Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 a) GVG) am 28. April 2023 übernommen“, erklärte GBA-Sprecherin Peterson.
35-jähriger Passant niedergemetzelt
Wie die oberste deutsche Anklagebehörde weiter ausführt, habe der Syrer am frühen Morgen des Ostersonntags, 9. April 2023, in der Altstadt von Duisburg einen Passanten getötet. Der 35-jährige Mann lief dem 26-Jährigen dabei zufällig auf der Klosterstraße über den Weg. Der Syrer stach seinem Opfer „mindestens 28 Mal in den Bauch-, Kopf- und Nackenbereich“. Der Täter konnte unerkannt entkommen.
Wie der „Focus“ zu dem Fall berichtete, war das Opfer zu dem Zeitpunkt Gast einer Geburtstagsfeier, die teilweise auch auf der Straße stattfand. Als der 35-Jährige vom Austretengehen nicht zurückkam, schauten seine Freunde nach ihm. Sie fanden ihn schwerverletzt. Kurz darauf war er aufgrund zahlreicher Stich- und Schnittwunden verblutet.
Dschihad-Messerattacke im Fitnessstudio
Bei dem zweiten Tatgeschehen, das dem 26-Jährigen vorgeworfen wird, handelte es sich um einen Angriff auf Besucher des John-Reed-Fitnessstudios an der Schwanenstraße in Duisburg. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft betrat D. das Sportstudio am Dienstagnachmittag, 18. April 2023, „um dort möglichst viele aus seiner Sicht ‚Ungläubige‘ zu töten“.
Der Angriff des Syrers erfolgte im Umkleide- und Duschbereich. Dort fielen ihm zunächst drei junge Männer zum Opfer, die er nacheinander niederstach. Die Angriffe erfolgten mit mehrfachen Messerstichen in den Oberkörper, was zu lebensgefährlichen Verletzungen führte. „Im Anschluss daran fügte er einem Ersthelfer zwei Stichverletzungen in den Oberschenkel zu.“ Auch hier entkam der Angreifer zunächst unerkannt.
„Zunächst sah alles nach einer Amoklage aus“, hatte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) zunächst im Innenausschuss des Landtags erklärt. Ein Großeinsatz der Polizei mit Hubschrauber und Hundertschaft verlief erfolglos. 400 Polizeibeamte waren in einer SOKO im Einsatz, 122 Zeugen wurden befragt, wie Reul nach „Focus“-Angaben mitteilte.
Ermittlungserfolg nach Öffentlichkeitsfahndung
Angaben der „Westfälischen Allgemeinen Zeitung“ nach wohnte der Dschihadist zwischen den beiden Tatorten, jeweils nur einige Gehminuten entfernt. Dort, an seiner Wohnadresse in einem Wohnblock, hatte ihn auch am 23. April kurz vor Mitternacht ein SEK festgenommen.
Zuvor hatte man den Syrer mit Bildern von Überwachungskameras am 21. April zur Öffentlichkeitsfahndung ausgeschrieben. Bei der Polizei gingen danach zwei konkrete Hinweise von zwei Männern ein, die den Gesuchten erkannt hatten. Sie konnten Name und Wohnanschrift des Syrers an die Ermittler weitergeben.
Des Weiteren wurden dem Angeklagten DNA-Spuren an seinem Schuh zum Verhängnis. Hier fanden die Ermittler Hinweise auf den ermordeten Passanten zu Ostern und einen der im Fitnessstudio angegriffenen Männer. Auf dem Handy des Mannes entdeckten die Fahnder dann zudem radikal-islamistisches Material.
2016 soll D. als 19-jähriger Asylbewerber nach Deutschland gekommen sein. Als Fluchtgrund gab er an, Angst vor dem Einzug zum syrischen Militär gehabt zu haben. Erstmals polizeilich auffällig wurde D. in Deutschland 2018 wegen geringfügiger Vermögensdelikte. Zwei Verfahren gegen ihn seien jedoch wieder eingestellt worden.
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