Bayern: Polizeirazzia nach Mordaufruf gegen Laschet
Am frühen Donnerstagmorgen, 2. November, bekam ein 24-jähriger Mann im Landkreis Pfaffenhofen Besuch von Polizei und Generalstaatsanwaltschaft München. Bei der Razzia sollen vor allem Beweismittel wie Handys oder Computer sichergestellt worden sein. Allerdings soll der Mann nicht festgenommen worden sein, wie der „Donaukurier“ berichtet.
Islamistischer Mordaufruf
Dies könnte so mancher Beobachter des Zeitgeschehens als verwunderlich betrachten, da dem Mann vorgeworfen wird, in einem Internetbeitrag Mitte Oktober im Zusammenhang mit dem Gaza-Konflikt zur Tötung des ehemaligen Ministerpräsidenten Nordrhein-Westfalens und Ex-Kanzlerkandidaten der Union Armin Laschet aufgerufen zu haben.
Laschet hatte damals in einem Instagram-Beitrag geschrieben: „Der Aufruf der Hamas zur Ermordung von Juden weltweit ist menschenverachtend.“ Daraufhin habe der 24-Jährige unter dem Beitrag die Ermordung des Politikers gefordert.
Laschets Kopf gefordert
Wie die „Bild“ dazu schreibt, habe der 24-Jährige noch am Tag des Laschet-Posts geschrieben: „An alle palästinensischen Brüder, holt euch seinen Kopf!! In sha Allah“, so der Mordaufruf des 24-Jährigen. Erklärend fügte das Blatt hinzu, dass „In sha Allah“ bedeute, „so Gott will“ und dass die Redewendung unter Muslimen häufig benutzt werde.
Auch die „Bild“ schreibt, dass der Mann nicht verhaftet worden sei. Gegen ihn sollen Ermittlungen wegen des Verdachts der Aufforderung zu Straftaten laufen. Die Razzia soll sich morgens kurz nach 6 Uhr in einer bürgerlichen Siedlung zugetragen haben. Der Mordaufruf soll von einem anderen Instagram-User angezeigt worden sein.
Razzia nach „Billigung von Straftaten“
Bereits am 20. Oktober durchsuchte die Generalstaatsanwaltschaft München die Münchner Wohnung eines 39-jährigen Deutschen mit arabischen Wurzeln. Ausschlaggebend war in diesem Fall ebenso eine Veröffentlichung auf Instagram. Auf dem frei zugänglichen Account einer propalästinensischen Vereinigung wurde nach Angabe der Behörde am 9. Oktober „sinngemäß geäußert, dass der Terrorakt eine Widerstandshandlung gewesen sei“.
Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft München besteht damit der Verdacht einer Billigung von Straftaten gemäß § 140 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs, da die verübten Morde und fortdauernden Kriegsverbrechen rechtlich nicht als Widerstandshandlung zu legitimieren sind.“
(Oberstaatsanwalt Weinzierl, Stellvertretender Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München)
Wie die Generalstaatsanwaltschaft München weiter berichtet, habe die Vereinigung damit eine Demonstration am 9. Oktober auf dem Münchner Marienplatz beworben, die auch durchgeführt worden sei. Die Razzia fand bei einem Vereinsmitglied statt, das die Demo angemeldet hatte. Dabei wollten die Behörden die Identität des Verfassers der Nachricht feststellen und Beweismittel sichern.
Einsatz gegen die „Wegbereiter der Terroristen“
Reinhard Röttle, Generalstaatsanwalt von München, erklärte: „Die Extremisten der sozialen Medien sind die Wegbereiter der Terroristen, sei es von rechts, links oder islamistisch motiviert.“
Laut Röttle könne es für Extremisten keine Freiräume geben, „insbesondere nicht unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit“.
Die bayerische Justiz werde „dem Beifall für Terrorattacken auf Israel“ von Anfang an entschieden entgegengetreten, so der dem Justizminister direkt unterstehende Landesbeamte.
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