Urheberrecht: Unibibliothek sieht Verbreitung von Wissen in
„Die am 22. März 2006 durch die Bundesregierung verabschiedete zweite Urheberrechtsanpassung sieht eine massive Einschränkung der Nutzung wissenschaftlicher Information vor. Deutschland droht jetzt über das Urheberrecht ein bildungs- und wissenschaftsfeindliches Land zu werden.“ Diese Warnung stammt von der Universitätsbibliothek Würzburg.
So werde der Dokumentlieferdienst, den wissenschaftliche Bibliotheken per E-Mail oder im Download-Verfahren anbieten, stark eingeschränkt. „Studierende und Wissenschaftler dürfen nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft keine Literatur mehr auf diesem Weg beziehen, wenn ein kostenpflichtiges Online-Angebot eines Verlages existiert“, erklärt Bibliotheksdirektor Karl Südekum.
Der elektronische Lieferdienst sei aber einer der Stützpfeiler der Versorgung mit überregionaler Literatur. Er stelle den Zugang zu wissenschaftlichen Ressourcen für Forschung und Lehre auch dann sicher, wenn der direkte Weg zu der gewünschten Literatur an der eigenen Universität wegen der schrumpfenden Erwerbungsmittel der Bibliotheken nicht mehr gewährleistet ist.
Erst seit Ende 2003 sei es zulässig, dass Dozenten für ihre studentische Seminargruppe, Lehrer für ihre Schüler oder Wissenschaftler für ihre Forschungspartner Zeitschriftenartikel oder kleinere Buchkapitel einscannen und dann online – über Passwort geschützt – zugänglich machen. „Ab 2007 soll dies aber wieder verboten sein“, sagt Südekum. Ausgerechnet im Bereich der wissenschaftlichen Bildung müsse dann „auf die gute, alte Papierkopie“ zurückgegriffen werden – und das Bundesministerium für Justiz (BMJ) feiere dies als Akt der „Modernisierung“.
Nach Ansicht des Direktors der Würzburger Unibibliothek berücksichtigt die Gesetzesnovelle nicht hinreichend den Bedarf nach einem offenen Umgang mit Wissen und Information in Ausbildung, Lehre und Forschung. Auch nach Einschätzung des bundesweiten Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hätten die Vorgaben in der so genannten Multimedia-Richtlinie der Europäischen Union dem deutschen Gesetzgeber durchaus Spielraum für bildungsfreundlichere Regeln gelassen. Südekum: „Geradezu höhnisch klingt die Feststellung des BMJ, dass durch den Beschluss das ‚deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter‘ gemacht werde. Nicht fit gemacht wird die Informationsgesellschaft, sondern krank, zumindest im internationalen Wettbewerb aber stark geschwächt.“
Weitere Informationen: www.urheberrechtsbuendnis.de
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