Überlebenskünstler aus der Wüste – Extrakte der Hoodia liefern einen appetitzügelnden Wirkstoff

Handels- und Nutzungsregeln für Heilpflanzen müssen eingehalten werden
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Extrakte der Hoodia liefern einen appetitzügelnden Wirkstoff.Foto: (c) WWF / Frank Barsch
Von 1. April 2006

Frankfurt a. M. – Die Hoodia ist begehrt: Die aus dem südlichen Afrika stammende Pflanze wird nicht nur bei der lokalen Bevölkerung, den San, schon seit Jahrhunderten als Appetitzügler eingesetzt, sondern inzwischen auch auf dem europäischen Markt immer stärker nachgefragt. Während in Brasilien auf der 8. Vertragsstaatenkonferenz zur Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) rund 3.000 Delegierte über Nutzungsrechte biologischer Ressourcen verhandeln, wenden sich die San mit einem Brief an die Wirtschaftsminister Deutschlands, der Schweiz und Südafrikas.

Darin weisen sie, unter anderem mit Unterstützung des deutschen Evangelischen Entwicklungsdienstes, darauf hin, dass Produkte mit Hoodia-Extrakten ohne ihre Genehmigung auf den Märkten dieser drei Länder zu finden seien.

„Das traditionelle Wissen indigener Gruppen wie der San muss rechtsverbindlich geschützt werden“, fordert Britta Pätzold, Heilpflanzen-Expertin beim WWF, von den Vertragsstaaten der CBD. Das Abkommen mit den San im Fall Hoodia galt bisher als eines der wenigen Beispiele dafür, dass die Forderungen der CBD nach gerechtem Vorteilsausgleich für die traditionellen Besitzer des Wissens um die Wirksamkeit von Heilpflanzen auch Umsetzung finden. „Dass trotzdem, auch von deutschen Firmen, Produkte an diesem Abkommen vorbei auf den Markt gelangen, muss verhindert werden“, so Pätzold weiter. Das Thema „access and benefit sharing“ (gerechter Zugang und Vorteilsausgleich) spielt für die Halter traditionellen Wissens eine große Rolle. Deswegen ist es erklärtes Ziel der CBD, Gewinne und Vorteile, die sich aus der Nutzung natürlicher Ressourcen ergeben, gerecht aufzuteilen.

Die San hatten sich vor einigen Jahren nach mühsamen Verhandlungen mit einem südafrikanischen Forschungsinstitut, das den appetitzügelnden Wirkstoff der Hoodia patentiert hat, auf eine Gewinnbeteiligung geeinigt. Damit wurde zumindest ansatzweise anerkannt, dass ihr traditionelles Wissen um die Wirksamkeit der Pflanze Basis für die Entwicklung von diätetischen Produkten für den internationalen Markt sei. Die Produkte, die seit kurzem in Deutschland gehandelt werden, verfügen allerdings nicht über eine Lizenz dieses Patentinhabers. Damit ist hier eine Gewinnbeteiligung der San nicht gewährleistet.

Der WWF erarbeitet zurzeit mit dem Bundesamt für Naturschutz und der Weltnaturschutzunion IUCN einen internationalen Standard zur nachhaltigen Wildsammlung von Heilpflanzen. Dass der WWF Deutschland im Bereich der nachhaltigen Nutzung federführend tätig ist, ist kein Zufall. Pro Jahr werden etwa 45.000 Tonnen getrocknetes Heilpflanzenmaterial in die Bundesrepublik eingeführt. Damit rangiert Deutschland im weltweiten Im- und Export von Heilpflanzen auf Platz vier.

www.wwf.de



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