Tierschutzbund fordert von Bundestag Ablehnung betäubungsloser Ferkelkastration
Vor der Abstimmung im Bundestag über eine Verlängerung der betäubungslosen Kastration von Ferkeln hat der Deutsche Tierschutzbund die Abgeordneten zur Ablehnung des Gesetzentwurfs aufgefordert.
„Wer die Schmerzen für die Ferkel verlängert, der verstößt auch eklatant gegen das Staatsziel Tierschutz“, sagte Verbandspräsident Thomas Schröder der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Samstag. „Noch hoffen wir, dass sich in der SPD-Fraktion der Widerstand aufbaut.“
Eigentlich sollten Bauern in Deutschland laut Tierschutzgesetz zum Jahresende die chirurgische Kastration ohne Betäubung bei unter acht Tage alten männlichen Schweinen einstellen. Ab 1. Januar 2019 müsste dann ein Verfahren angewendet werden, das Schmerzen wirksam ausschaltet. Sofern das nicht möglich ist, müssten die Tierhalter auf eine chirurgische Kastration verzichten. Durch einen neuen Gesetzentwurf von Union und SPD sollen die Betriebe nun aber bis Ende 2020 Zeit für die Umstellung erhalten.
Anfang November hatte der Bundestag den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes an den Agrarausschuss überwiesen, der am Montag darüber beraten will. Ebenfalls kommende Woche könnte dann die Abstimmung im Bundestag folgen. Der CDU-Agrarpolitiker Albert Stegemann sagte der Zeitung, ohne eine Fristverlängerung drohe den deutschen Sauenhaltern das Aus. „Daher geben wir den Beteiligten letztmalig zwei Jahre Zeit, als Brücke, um hierfür praxistaugliche und am Markt akzeptierte Lösungen zur Anwendung zu bringen.“
Die Ferkelkastration wird für notwendig gehalten, da männliche Schweine andernfalls den als unangenehm empfundenen Ebergeruch entwickeln können. (afp)
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