RWE rechnet mit Rodungsstopp in Hambach bis Ende 2020
Der Energiekonzern RWE geht nach dem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von einem Rodungsstopp im Hambacher Forst bis Ende 2020 aus.
Es sei damit zu rechnen, dass „möglicherweise erst Ende 2020“ eine bestandskräftige Gerichtsentscheidung vorliegen werde und RWE die Rodung erst anschließend wieder aufnehmen dürfe, erklärte das Unternehmen am Freitag.
Das werde auch das Geschäftsergebnis ab 2019 belasten, fuhr der Konzern fort: Der Gewinn vor Steuern des Segments Braunkohle und Kernenergie werde ab 2019 „jährlich mit einem niedrigen dreistelligen“ Millionenbetrag belastet, prognostizierte RWE in einer Mitteilung an die Börse.
Das Gericht in Münster hatte am Vormittag per Eilbeschluss verfügt, dass der Forst vorläufig nicht gerodet werden darf. RWE darf demnach nicht mit den Arbeiten beginnen, bis über eine Klage des Umweltverbands BUND entschieden ist. Damit hob das Gericht in Münster ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auf.
RWE will einen Teil des Waldes roden, um den nahegelegenen Tagebau Hambach zu vergrößern. Der Konzern habe nicht ausreichend belegt, dass die Rodung nötig sei, um die Energieversorgung in Deutschland aufrecht zu erhalten, hieß es in Münster. RWE darf jedoch weiter Braunkohle im Tagebau fördern, solange der Forst davon nicht betroffen ist. (afp)
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