Neue Umweltauflagen: Was Fahrer von Pkw, Lkw und Campern jetzt wissen müssen

Nach einem Beschluss der EU-Parlamentarier stehen bald zahlreiche Änderungen für Pkw, Lkw und Camper an. Es werden neue Gewichtsgrenzen, neue Obergrenzen für den Abrieb von Bremsen und Reifen sowie Anforderungen an die Batterielebensdauer erwartet.
Titelbild
Verkehrsüberwachung kann auch zur Beeinflussung menschlichen Verhaltens verwendet werden.Foto: iStock
Von 5. April 2024

Das Europäische Parlament hat Mitte März im Rahmen der Euro-7-Abgasnorm Neuregelungen zur Dauerhaltbarkeit und zum Abrieb von Reifen und Bremsen beschlossen.

So sind die sogenannten Dauerhaltbarkeitsanforderungen – also die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, Kraftstoffverbrauchsangaben und ähnliches – seitens der Fahrzeughersteller über eine Lebensdauer von 160.000 Kilometer oder acht Jahre nachzuweisen. Zudem wurde eine erweiterte Lebensdauer bis 200.000 Kilometer oder 10 Jahre definiert.

Mit dem neuen Beschluss wurden zudem erstmals für Elektroautos und Plug-in-Hybride Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt. Ihre Speicherkapazität darf nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Wertes fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent.

Obergrenzen für Reifenabrieb und Bremsabrieb

Gleichzeitig werden mit der Euro-7-Norm nun auch nichtabgasbezogene Partikel aus Reifenabrieb und aus dem Abrieb der Bremsen begrenzt. Die dafür anzuwendenden Prüfverfahren entstammen den Rahmenbedingungen der Vereinten Nationen. Die Grenzwerte sind bislang nicht festgelegt.

Was feststeht, ist, dass bis 2035 hinsichtlich des Bremsabriebs eine Unterscheidung zwischen reinen Elektrofahrzeugen und anderen Antriebsarten gelten wird. Ab 2028 müssen Reifen in verschiedenen Fahrzeugklassen unterschiedliche Anforderungen an den Abrieb entsprechen, die schrittweise eingeführt werden.

Neue Gewichtsgrenzen für Pkw und Camper

Änderungen gibt es auch bei den Gewichtsgrenzen für Pkw. So soll die Grenze für Klasse B von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen angehoben werden können, wenn es sich um ein Fahrzeug mit Hybridantrieb oder alternativen Antrieben handelt. Das soll allerdings erst für Fahrer gelten, die ihren Führerschein der Klasse B seit mehr als zwei Jahren halten.

Für Camper soll zukünftig unabhängig von der Antriebsart die Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen angehoben werden. Wie zuvor bei den Pkw gilt auch hier, dass der Halter seit zwei Jahren im Besitz eines Führerscheines Klasse B sein muss. Die Fahrzeugklasse C1 soll in diesem Zusammenhang auf 8,25 Tonnen angehoben werden, wenn 3 Jahre Fahrpraxis besteht.

Zudem beschlossen die EU-Abgeordneten wegen des europaweiten Mangels an Berufskraftfahrern ein begleitetes Fahren ab 17 Jahren auch für die Lkw-Führerscheinklassen C und C1 einzuführen.

Auf verpflichtende europaweite Regeln zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit älterer Verkehrsteilnehmer konnte sich das EU-Parlament hingegen nicht einigen. Mitgliedstaaten bleibt weiterhin die Möglichkeit dazu, eigene Richtlinien zu erlassen.

On-Board-Überwachungssysteme und Geofencing

Das EU-Parlament sprach sich mit der Verordnung auch für On-Board-Überwachungssysteme (OBM-Systeme) und On-Board-Überwachungseinrichtungen für den Kraftstoffverbrauch, die Abgasemission und/oder den Stromverbrauch (OBFCM-Einrichtungen) aus. Sie sollen vom Fahrzeug generierte Daten nutzen, um die Einhaltung der EU-Verordnungen bei kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen und E-Autos zu überwachen.

„Es ist angezeigt, den Einbau eines solchen Systems und die Festlegung der von ihm zu erfüllenden technischen Anforderungen vorzuschreiben“, heißt es in dem Gesetzestext.

Zunächst wollen die Abgeordneten es den Herstellern überlassen, Fahrzeuge mit Geofencing auszustatten. Geofencing bezeichnet das automatisierte Auslösen einer Aktion durch das Überschreiten einer virtuellen Grenze.

Für eine Anwendung des Geofencing wird beispielhaft in der jetzigen Verordnung aufgeführt, dass damit verhindert werden könne, dass ein Hybridfahrzeug mit dem Verbrennungsmotor betrieben werden kann (das heißt Umstellung auf emissionsfreien Betrieb), wenn es innerhalb eines bestimmten geografischen Gebiets gefahren wird.

Fahrzeuge automatisch anhalten

Zukünftig werden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren und Geofencing-Technologie als „Euro 7G“ bezeichnet. Dabei müssen die Hersteller ein Fahrerwarnsystem einbauen. Dieses informiert den Fahrer, wenn die Batterien fast leer sind, und stoppt das Fahrzeug, wenn es innerhalb von fünf Kilometern nach der Warnung im emissionsfreien Modus im Geofencing-Gebiet nicht aufgeladen wird.

Damit wird deutlich, dass es zukünftig Gebiete geben könnte, in denen nicht mit Verbrennungsmotoren gefahren werden darf.

Green Deal und Agenda 2030

Es wird damit gerechnet, dass die Richtlinien, so wie von den Abgeordneten beschlossen, nach Zustimmung des Ministerrats auch Rechtskraft erlangen.

Die Einführung der neuen Euro-7-Norm wird laut ADAC für Ende 2026 erwartet.

Ausgangspunkt für die neuen Beschlüsse ist der europäische Green Deal, wie ihn die EU-Kommission am 11. Dezember 2019 vorgestellt hat. Die EU beabsichtigt bis spätestens 2050 der „erste klimaneutrale Kontinent“ zu werden.

Die EU hat sich zudem zur Umsetzung der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2015 angenommenen Agenda 2030 für „nachhaltige Entwicklung“, ausgerichtet auf 17 Ziele, verpflichtet.

 



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion