Netzagentur fordert Weiterbetrieb von Kohlekraftwerk Staudinger 1
Das Ende April stillgelegte Kohlenkraftwerk Staudinger 1 in der Nähe von Hanau muss nach Einschätzung der Bundesnetzagentur als Reservekraftwerk für Engpässe im Winter in Betrieb bleiben. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Samstagausgabe) berichtet, warnt Behördenpräsident Jochen Homann in einem Brandbrief an die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) vor einer Gefährdung der „Systemstabilität“. Die Anlage hat keine Betriebserlaubnis mehr, auch die Duldung war Ende April ausgelaufen.
„Es sind nach derzeitigem Kenntnisstand nach wie vor weder im Inland noch im Ausland gesicherte Alternativen verfügbar“, heißt es in dem Brief, aus dem die Zeitung zitiert. Fest steht allerdings bereits, dass sich die Anlage für den kommenden Winter nicht mehr rechtzeitig in Betriebsbereitschaft bringen lässt. Damit sei die Versorgungssicherheit „einem deutlichen zusätzlichen Risiko ausgesetzt“, schreibt Homann. Nach Einschätzung der Netzagentur wird sich die Situation in den Folgejahren weiter verschärfen, vor allem durch die für 2015 geplante Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld. Entlastung erwartet die Netzagentur erst dann, wenn die neue „Südwestkuppelleitung“ fertig ist. Die Aufsichtsbehörde hat den Betreiber deshalb aufgefordert, weitere Rückbauarbeiten an Block 1 vorläufig zu unterlassen, damit das Kraftwerk gegebenenfalls wieder ans Netz gehen kann.
(dts Nachrichtenagentur)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion