Mehr Ölheizungen in 2018 stillgelegt als in Betrieb genommen
Im Jahr 2018 sind in Deutschland 13.636 prüfpflichtige Ölheizungen stillgelegt und 9.662 Ölheizungen nach Prüfung erstmals in Betrieb genommen worden. Damit wurden 3.974 prüfpflichtige Ölheizungen mehr stillgelegt als neu in Betrieb genommen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit.
Die Prüfpflicht wird von der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) je nach Volumen und Standortgegebenheiten geregelt.
Tatsächliche Zahl könnte höher liegen
Bei ihrer Stilllegung müssen zum Beispiel oberirdische Ölheizungen, die nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, erst ab einem Tankvolumen von mehr als 10.000 Litern geprüft werden. Daher könne die Zahl der insgesamt außer Betrieb genommenen Ölheizungen noch höher liegen, so das Statistikamt.
Bäche, Flüsse, Seen und Talsperren und auch das Grundwasser werden nicht nur durch Heizöl, sondern auch durch andere wassergefährdende Stoffe wie Benzin, flüssige Chemikalien und große Mengen Jauche oder Gülle bedroht, die in betrieblichen und privaten Anlagen (zum Beispiel Tankstellen, Biogasanlagen) verwendet werden.
Regelmäßige Überprüfungen sind Pflicht
Zum Schutz der Gewässer müssen die meisten dieser Anlagen regelmäßig auf ihre Sicherheit gegenüber der Umwelt geprüft werden.
Einschließlich der Ölheizungen wurden 2018 insgesamt rund 228.000 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einer Erst-, Nach- oder Stilllegungsprüfung, einer wiederkehrenden Prüfung oder einer Prüfung auf Anordnung unterzogen.
Rund zwei Drittel der geprüften Anlagen (67,4 Prozent) waren mängelfrei. Mehr als jede fünfte Anlage (22,8 Prozent) hatte geringfügige Mängel und knapp jede zehnte (9,8 Prozent) erhebliche Mängel, so die Statistiker weiter. An 0,02 Prozent oder 56 der geprüften Anlagen wurden gefährliche Mängel festgestellt.
Bei Mängeln wird die Anlage stillgelegt
Geringfügige Mängel müssen spätestens nach sechs Monaten beseitigt sein. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen umgehend behoben werden. Bei gefährlichen Mängeln wird die Anlage zudem sofort stillgelegt. Sie darf erst wieder in Betrieb gehen, wenn eine Nachprüfung ergeben hat, dass die Mängel beseitigt sind.
Mit der seit August 2017 geltenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde unter anderem die bundesweite Vereinheitlichung der Prüfpflichten für diese Anlagen vorgenommen, so das Bundesamt. (dts)
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Die Anhänger der Theorie des „menschengemachten Klimawandels“ behaupten, dass diese Schlussfolgerung durch wissenschaftlichen Konsens erreicht wurde oder bereits wissenschaftlich abgesichert ist – doch dem ist nicht so. Für einige Umweltschützer gelten Menschen, die diese Schlussfolgerung ablehnen, nicht nur als wissenschaftsfeindlich, sondern auch als Anti-Humanisten. Der Physiker Michael Griffin, ein ehemaliger NASA-Administrator, sagte in einem Interview mit National Public Radio (NPR) im Jahr 2007:
„Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Globalisierung – dass ein Trend zur globalen Erwärmung besteht. Ich bin mir nicht sicher, ob es berechtigt ist zu sagen, dass es ein Problem ist, mit dem wir ringen müssen. Wenn man davon ausgeht, dass es ein Problem ist, geht man davon aus, dass der Zustand des Erdklimas heute das optimale Klima ist, das beste Klima, das wir haben oder jemals hatten, und dass wir Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass es sich nicht ändert.“
„Vor allem glaube ich nicht, dass es in der Macht der Menschen liegt, dafür zu sorgen, dass sich das Klima nicht ändert, wie die Millionen Jahre Geschichte gezeigt haben, und zweitens möchte ich wohl fragen, welchen Menschen – wo und wann – das Privileg gewährt werden soll, zu entscheiden, dass dieses besondere Klima, das wir heute hier haben, im Moment das beste Klima für alle übrigen Menschen ist. Ich denke, das ist eine ziemlich arrogante Position, die die Leute einnehmen wollen.“
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