Klimaschutz-„Sorgenkind“ Verkehr wird zur Chefsache
Wer muss bis wann wie viel Treibhausgas einsparen? Dass die Erderwärmung wie im Pariser Klimaabkommen vereinbart auf möglichst 1,5 Grad begrenzt werden soll, darüber ist sich die Bundesregierung einig. Doch über den dafür notwendigen Beitrag in den unterschiedlichen Bereichen – von der Energiewirtschaft bis zum Verkehrssektor – wird weiter debattiert. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will mit ihrem Klimaschutzgesetz den Druck auf die einzelnen Ministerien erhöhen.
WAS WILL SCHULZE?
Bislang wird Deutschland laut aktuellem Klimaschutzbericht seine eigenen Ziele im Kampf gegen die Erderwärmung deutlich verfehlen. Die Umweltministerin drückt deshalb aufs Tempo und legte im Februar einen ersten Entwurf für ein Klimaschutzgesetz vor.
Darin vorgesehen sind eng gesteckte Einsparungsvorgaben für unterschiedliche Wirtschaftszweige und klare Verantwortlichkeiten. So sollen die einzelnen Bundesministerien für die Einhaltung der Ziele verantwortlich sein – und mögliche Verfehlungen letztlich in ihrem eigenen Etat zu spüren bekommen. Konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz beschreibt der Referentenentwurf aber nicht.
WAS IST DIE HALTUNG DER BUNDESREGIERUNG?
Nach Bekanntwerden von Schulzes Entwurf bekräftigte die Bundesregierung, „in diesem Jahr“ eine gesetzliche Regelung zum Erreichen der Klimaziele zu verabschieden. Zugleich betonte sie, dass die Meinungsbildung innerhalb der großen Koalition noch nicht abgeschlossen sei.
Im Koalitionsvertrag bekennen sich Union und SPD zum Klimaschutzplan 2050, den die vorherige schwarz-rote Bundesregierung nach langem Hin und Her Ende 2016 verabschiedet hatte. Darin sind bereits „Transformationspfade“ für einzelne Sektoren vorgesehen – etwa eine Reduzierung der Emissionen in der Energiewirtschaft um 61 bis 62 Prozent bis 2030 gegenüber 1990. In der Industrie sind es 49 bis 51 Prozent, im Verkehrssektor 40 bis 42 Prozent.
WELCHE BEDEUTUNG HABEN DIE EINZELNEN SEKTOREN?
Die zahlenmäßig größte Rolle spielt der Energiebereich – hier hat sich jüngst die Kohlekommission auf einen Kompromiss für einen Ausstiegsfahrplan verständigt. Schulzes Entwurf zufolge ist in dem Bereich eine Verringerung von 257 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent 2022 auf 175 Millionen Tonnen im Jahr 2030 vorgesehen.
Dahinter folgt die Industrie, die nach 182 Millionen Tonnen 2021 bis zum Jahr 2030 schrittweise noch 140 Millionen Tonnen ausstoßen soll. Im Gebäudebereich soll der Wert im selben Zeitraum von 113 Millionen Tonnen auf 70 sinken, in der Landwirtschaft von 68 Millionen Tonnen auf 58 Millionen Tonnen und im Bereich Abfallwirtschaft/Sonstiges von neun Millionen auf fünf Millionen.
WIE SIEHT ES MIT DEM VERKEHRSSEKTOR AUS?
Im Verkehrsbereich, also im zivilen inländischen Luftverkehr sowie im Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr, ist im Gesetzentwurf eine schrittweise Verringerung von 145 Millionen Tonnen im Jahr 2021 auf 95 Millionen Tonnen 2030 vorgesehen. Der Bereich steht besonders im Fokus – unter anderem wegen der Debatte über Tempolimits und höhere Spritpreise oder Fragen nach der Zukunft der deutschen Automobilindustrie angesichts von Dieselskandal und Fahrverbotsurteilen.
Der Ausstoß sank in der Vergangenheit kaum – von 163 Millionen Tonnen im Jahr 1990 lediglich auf 160 Millionen Tonnen 2014. Im Gebäudebereich dagegen halbierte sich die Zahl im selben Zeitraum beinahe und sank von 209 Millionen Tonnen auf 119 Millionen.
Die Umweltorganisation BUND bezeichnete den Verkehrsbereich daher als „Sorgenkind beim Klimaschutz“ und forderte ein Bekenntnis zum Reduktionsziel von 40 bis 42 Prozent. Die Unionsfraktion im Bundestag warnte hingegen vor unzumutbaren Belastungen und Einschränkungen für die Bürger bei ihrer Mobilität. (afp)
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