Fukushima: Japanisches Gericht spricht drei Ex-Manager nach Atomunglück frei
Achteinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima hat ein japanisches Gericht drei ehemalige Manager des Kraftwerksbetreibers Tepco vom Vorwurf der Fahrlässigkeit mit Todesfolge freigesprochen. Das Gericht in Tokio kam am Donnerstag zu dem Schluss, die drei Angeklagten könnten nicht für die Folgen des Atomunglücks im Kraftwerk von Fukushima verantwortlich gemacht werden. In dem Kraftwerk fiel nach einem schweren Erdbeben und Tsunami am 11. März 2011 das Kühlsystem aus, woraufhin es in mehreren Reaktoren zur Kernschmelze kam.
„Alle Angeklagten sind unschuldig“, sagte der Vorsitzende Richter. Im Falle einer Verurteilung hätten den drei Ex-Managern bis zu fünf Jahre Haft gedroht. Die Anklage warf ihnen vor gewusst zu haben, dass für das Atomkraftwerk Fukushima Tsunami-Gefahr bestand, gegen die es keinen ausreichenden Schutz gab.
Die drei Angeklagten – Ex-Tepco-Chef Tsunehisa Katsumata und die beiden Vize-Präsidenten Sakae Muto und Ichiro Takekuro – hatten auf nicht schuldig plädiert und erklärt, die ihnen damals zur Verfügung stehenden Daten seien unzuverlässig gewesen.
Nach dem Urteilsspruch erschallte von der Empore des Gerichtssaals die Stimme einer Frau: „Unglaublich“. Vor dem Gerichtssaal protestierten Dutzende Menschen. Einige von ihnen waren zur Urteilsverkündung aus der Region Fukushima angereist. „Ich kann das nicht akzeptieren“, sagte eine andere Frau.
Gegen die Gerichtsentscheidung im einzigen Strafverfahren nach der Atomkatastrophe wird voraussichtlich Berufung eingelegt, womit sich das juristische Tauziehen um die Verantwortung für die Katastrophe weiter hinziehen wird.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Anklageerhebung gegen die Ex-Manager unter Verweis auf mangelnde Beweise und geringe Erfolgsaussichten zwei Mal abgelehnt. Ein mit Laien besetzter Ausschuss zur Überprüfung von Justizentscheidungen ordnete jedoch 2015 ein Verfahren gegen die drei Männer an.
Die Atomkatastrophe von Fukushima war der weltweit schwerste Atomunfall seit dem GAU in Tschernobyl 1986. Drei der sechs Reaktoren wurden bei der Katastrophe zerstört, das Gebiet im weiten Umkreis wurde radioaktiv verseucht und ist bis heute unbewohnbar.
Durch das Erdbeben und die meterhohe Flutwelle waren rund 18.500 Menschen ums Leben gekommen. In Folge des Atomunglücks gab es offiziell keine Todesfälle. Die Anklage wegen Fahrlässigkeit mit Todesfolge bezieht sich auf den Tod von mehr als 40 Krankenhauspatienten, die nach dem Atomunglück hastig in Sicherheit gebracht worden und später gestorben waren.
Der Atomenergie-Experte der Umweltorganisation Greenpeace, Heinz Smital, zeigte sich nicht überrascht von dem Urteil. „Es hätte aber auch anders ausgehen können“, sagte er im Radiosender Bayern 2. „Es ging im Prozess darum, dass man schon vor zehn Jahren gewusst hat, dass ein Tsunami eine schwere Atomkatastrophe auslösen kann und dass diese Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering ist.“ Die Betreiberfirma Tepco habe dieses Risiko allerdings ignoriert.
„Tepco hat auf die bekannte Gefahr nicht reagiert, um keine Diskussion über die Sicherheit von Atomkraftwerken in Japan auszulösen“, sagte Smital. Jetzt gehe es darum, „die Methode des Nicht-Handelns weiter anzuprangern“, da in Japan wieder neun Atomkraftwerke in Betrieb genommen worden seien. (afp)
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