Grüne Gentechnik verantwortlich nutzen
Zu dem heutigen Meinungsaustausch „Grüne Gentechnik verantwortlich nutzen“, zu dem Bundesminister Horst Seehofer die mit dem Thema befassten Forschungsinstitute und deren Organisationen eingeladen hat, äußert sich das Öko-Institut wie folgt:
Dr. Joachim Lohse, Geschäftsführer Öko-Institut:
„Die Wahlfreiheit für den Verbraucher ist nur dann sichergestellt, wenn es im Bereich der Landwirtschaft und der Lebensmittel-wirtschaft klare und verlässliche Mechanismen gibt, wie mit der so genannten grünen Gentechnik umgegangen wird. Das Öko-Institut fordert deshalb vor allem klare Regeln für die Koexistenz von Bewirtschaftungsformen mit und ohne Gentechnik . Denn dafür gibt es kein Patentrezept, stattdessen müssen für jede Nutzpflanzenart eigene Maßnahmen ergriffen werden.
Laut Koalitionsvertrag ist der Schutz von Mensch und Umwelt oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts. Dies muss auch für die Forschungspolitik bei den modernen Biotechnologien gelten. Gerade in Bezug auf die Forschung zu nutzungsveränderten Pflanzen ist es wichtig, eine angemessene Sicherheits- und Risikoforschung von vornherein zu beachten.
Das Öko-Institut fordert Politik, Wirtschaft und Forschungs-organisationen auf, verantwortlich mit vorhandenen Sorgen in der Bevölkerung umzugehen. Das bezieht sich insbesondere auf die Begleitforschung. Nur wenn sie dialogorientiert ist, ihr Umfang alle wissenschaftlich begründbaren Unsicherheiten einbezieht und wenn sie von unabhängigen Wissenschaftlern durchgeführt wird, die kein wirtschaftliches Verwertungsinteresse haben, kann in der Bevölkerung Vertrauen in die Forschungspolitik entstehen.
Nur wenn Risiken und nachteilige Entwicklungen frühzeitig erkannt werden, kann Richtungssicherheit in der Technologieentwicklung gewährleistet werden.“
Helmfried Meinel, Vorstandssprecher Öko-Institut:
„Das Vorsorgeprinzip ist für die Genehmigung von Freisetzung und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen von großer Bedeutung. Nur so können mögliche ökologische und gesundheitliche Folgewirkungen von gentechnisch veränderten Organismen ausgeschlossen werden.
Dies gilt umso mehr, wenn jetzt über Forschung und Nutzung transgener Pflanzen der zweiten und dritten Generation nachgedacht wird. Hierbei ist die gesamte Struktur der Risikoregulierung noch völlig neu und gegenüber der jetzigen Situation fundamental verändert. Umso gründlicher müssen dann künftig auch Risikobewertung und Risikomanagement sein. Insbesondere bei Forschung und Freisetzung von nutzungsveränderten Pflanzen der zweiten und dritten Generation muss die grundsätzliche Möglichkeit der Reversibilität beachtet werden. Das heißt, es müssen Verfahren etabliert werden, um bei einem relevanten Risiko, das sich erst nach der Zulassung zeigt, erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.“
Hintergrund des heutigen Gesprächs bei Bundesminister Seehofer: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde im Rahmen des Schwerpunkts „Grüne Gentechnik verantwortlich nutzen“ vereinbart, das Gentechnikgesetz zu novellieren. Die Regelungen sollen so ausgestaltet werden, dass sie Forschung und Anwendung in Deutschland befördern, dabei aber Mensch und Umwelt schützen.
Die vollständige Stellungnahme des Öko-Instituts mit detaillierten Forderungen zur grünen Gentechnik lesen Sie hier: http://www.oeko.de/oekodoc/280/2006-004-de.pdf
Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungseinrichtungen für eine nachhaltige Zukunft. Seit der Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien, wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg, Darmstadt und Berlin vertreten.
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