Gericht: Studien zum Krebsrisiko von Glyphosat müssen veröffentlicht werden

Studien zum Krebsrisiko des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat dürfen nach einem Urteil des Gerichts der EU nicht unter Verschluss gehalten werden. Das Gericht erklärte die verweigerte Veröffentlichung durch die EU-Behörde Efsa für nichtig.
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Ein Landwirt sprüht Glyphosat.Foto: dpa
Epoch Times7. März 2019

Studien zum Krebsrisiko des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat dürfen nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) nicht unter Verschluss gehalten werden. Das Gericht erklärte am Donnerstag die verweigerte Veröffentlichung einzelner Untersuchungen durch die EU-Lebensmittelbehörde Efsa für nichtig. Damit waren die Klagen von Europaabgeordneten der Grünen erfolgreich. Nach Ansicht der Richter überwiegt das öffentliche Interesse das Geschäftsinteresse der Unternehmen. (Az. T-329/17 und T-716/14)

Die umstrittenen Studien waren im Zusammenhang mit der Wiederzulassung von Glyphosat erstellt worden. Unter anderem vier Europaabgeordnete der Grünen beantragten einen Einblick in  Untersuchungen über die krebserregende Wirkung des Mittels. Die zuständige Behörde Efsa verweigerte dies laut Gerichtsangaben unter anderem mit der Begründung, dass die Informationen „ernsthaft die geschäftlichen und finanziellen Interessen der Unternehmen“ beeinträchtigen könnten, die die Studien vorgelegt hätten. Zudem bestehe „kein überwiegendes öffentliches Interesse“.

Dagegen klagten die Abgeordneten nun erfolgreich vor dem Europäischen Gericht. Die Öffentlichkeit müsse auch Zugang zu Informationen über „die mehr oder weniger langfristigen Folgen“ von Emissionen auf die Umwelt haben, erklärten die Luxemburger Richter. Das Interesse bestehe „nämlich gerade darin, nicht nur zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt wird oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann“. Diese Entscheidung in erster Instanz kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angegriffen werden.

Die Grünen zeigten sich hoch erfreut über das Urteil. Die französische Europaabgeordnete Michèle Rivasi, die zu den Klägern gehört, sprach von einem „historischen Erfolg“. Der deutschen Grünen-Spitzenkandidat für die Europawahl im Mai, Sven Giegold, nannte die Entscheidung einen „großen Erfolg für Transparenz“. Wenn es um die menschliche Gesundheit gehe, dürfe nicht im Dunkeln operiert werden. „Die Zeit der Geheimnistuerei und Verschleierung könnte mit diesem Urteil endlich vorbei sein“, erklärte Giegold.

Er forderte die EU-Behörde Efsa auf, alle bisher geheimen Studien zu den Auswirkungen von Pestiziden zu veröffentlichen. Giegold sprach sich zudem dafür aus, Glyphosat aufgrund der bestehenden Risiken aus dem Verkehr zu ziehen.

Glyphosat wird für Krebserkrankungen verantwortlich gemacht, die Studien widersprechen sich allerdings. Die US-Umweltbehörde EPA und die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland gelangten zu dem Schluss, dass von dem Mittel keine Krebsgefahr ausgeht. Dagegen konstatierte die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) vor drei Jahren, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei.

Die Substanz ist Hauptbestandteil des Pflanzenschutzmittels Roundup. Das Produkt gehört zum Leverkusener Bayer-Konzern, seitdem dieser das US-Unternehmen Monsanto übernommen hat. In den USA liegen bereits mehrere tausend Klagen gegen das Unternehmen vor. Die Kläger machen Glyphosat für ihre Krebserkrankung verantwortlich. (afp)



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