Habeck will Geothermie „endlich aus ihrem Schattendasein holen“

Die Regierung plant, den Einsatz von Geothermie-Anlagen mit Groß-Wärmepumpen und Langzeit-Wärmespeichern zu beschleunigen. Die Behörden sollen zukünftig sogar die Möglichkeit erhalten, bei Entscheidungen über Geothermie-Anlagen den Naturschutz oder das Bergrecht schwächer zu gewichten.
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Die Rohre einer geothermischen Anlage.Foto: StevanZZ/iStock
Epoch Times5. September 2024

Die Bundesregierung will den Einsatz von Geothermie-Anlagen mit Groß-Wärmepumpen und Langzeit-Wärmespeichern beschleunigen. Der Bau entsprechender Anlagen zur Nutzung der Erdwärme liege künftig „im überragenden öffentlichen Interesse“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch.

Diese Einstufung gilt bereits etwa für Wasserstoffprojekte und Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie. Die Genehmigungsverfahren sollen dadurch deutlich beschleunigt werden.

„Das Potenzial der Geothermie, also der direkten Erdwärme aus tieferen Gesteinsschichten, wurde jahrzehntelang in Deutschland vernachlässigt“, erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Jetzt holen wir die Geothermie endlich aus ihrem Schattendasein.“

Naturschutz und Bergrecht durch Neuregelungen weniger gewichtet

Die Bundesregierung verspricht sich viel von der Technologie: Rund ein Viertel der nötigen Wärme in Deutschland könne so erzeugt werden. Erdwärme soll in Kombination mit großen Wärmepumpen vor allem zur Speisung von Fernwärmenetzen zum Einsatz kommen.

Die vom Kabinett beschlossenen Neuregelungen geben den Behörden zudem die Möglichkeit, bei Entscheidungen über Geothermie-Anlagen etwa den Naturschutz oder das Bergrecht schwächer zu gewichten.

Verzicht auf wasserrechtliche Genehmigung bei Erdwärmekollektoren für Privathaushalte

Bei oberflächennaher Geothermie soll das Bergrecht keine Anwendung mehr finden, bei Genehmigungsverfahren im Bergrecht werden Höchstfristen eingeführt. Die zuständigen Behörden sollen dann binnen eines Jahres entscheiden müssen und Einsprüche keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

„Bei kleinen Grundwasserwärmepumpen und bei Erdwärmekollektoren für Privathaushalte wird ganz auf die wasserrechtliche Genehmigung verzichtet“, erklärte das Wirtschaftsministerium. Sie müssten dann lediglich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Die neuen Regeln sollen nach Möglichkeit im kommenden Januar in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. (afp/red)



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