DUH verklagte 39 Städte, teilweise ohne Folgen – EuGH entscheidet nun über mögliche Zwangshaft
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bislang gegen 39 Städte wegen zu hoher Luftbelastung geklagt – mit unterschiedlichen Folgen.
In Hamburg gelten schon seit Juni 2018 Fahrverbote. Dieselautos, die die Euronorm Sechs nicht erfüllen, müssen zwei Durchgangsstraßen meiden. Ausnahmen gibt es für Anwohner und Gewerbetreibende. Ein Verstoß kostet 20 Euro für Pkw. Auch in Darmstadt sind für solche Diesel zwei Straßen abschnittsweise gesperrt.
In Berlin sind bislang Fahrverbote für acht stark belastete Straßenabschnitte beschlossen, die Umsetzung samt Beschilderung läuft aber noch.
In Stuttgart müssen Diesel der Euronorm Vier und älter der Umweltzone fernbleiben. Ab Anfang 2019 galt das zuerst nur für auswärtige Autofahrer, seit April auch für Stuttgarter.
Auch hier gibt es aber zahlreiche Ausnahmen. Eigentlich muss die Stadt das Verbot laut Gerichtsurteil auf Euro-Fünf-Diesel ausweiten, das tut sie trotz eines mittlerweile verhängten Zwangsgelds von 10.000 Euro nicht. Es gelten aber vier Einzelstreckenverbote.
Obwohl Verwaltungsgerichte etwa für Bonn, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Limburg oder Reutlingen die zuständigen Behörden angewiesen haben, Fahrverbote zu prüfen oder anzuordnen, folgten die Landesregierungen den Urteilen nicht und legten teilweise Berufung ein.
In Köln ist eine Fahrverbotszone in der Innenstadt vorerst vom Tisch, aber vier Streckenverbote für ältere Diesel müssen in den Luftreinhalteplan der Stadt aufgenommen werden.
Für München will die bayerische Landesregierung trotz eines rechtskräftigen Urteils weiter keine Fahrverbote verhängen. Wie im Stuttgarter Fall blieben auch hier Zwangsgelder ohne Wirkung.
Der Europäische Gerichtshof prüft nun, ob Verantwortliche in Zwangshaft zu nehmen sind. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass Gerichte dieses Mittel anwenden.
Mainz hat in diesem Jahr zwei Vollstreckungsanträge der DUH abgewiesen. Ein gefordertes Konzept für Verkehrsverbote ist dort ausgearbeitet, aber noch nicht umgesetzt.
In anderen Fällen, beispielsweise in Frankfurt am Main und Aachen, muss der Luftreinhalteplan aktuell nur nachgebessert werden; die Behörden arbeiten noch an alternativen Maßnahmen zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.
Dass im rechtlichen Tauziehen auch eine Einigung möglich ist, zeigt Essen: Dort sieht ein Vergleich zwischen DUH, Stadt und dem Land Nordrhein-Westfalen vorerst keine Fahrverbote im Stadtgebiet oder auf der Autobahn 40 vor.
Am Donnerstag, den 19.12 soll der Europäische Gerichtshof sein Urteil darüber verkünden, ob eine Zwangshaft für Amtsträger notwendig sein kann, wenn EU-Vorgaben wie zur Luftreinhaltung nicht eingehalten werden.
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