Deutsche Umwelthilfe und Verkehrsclub Deutschland wollen neue Regulierungen gegen Lärm erzwingen

Eine neue Klagewelle könnte schon bald auf Städte und Gemeinden zukommen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) wollen ihre Kräfte bündeln. Ziel sei es, wirksame Maßnahmen gegen Lärmemissionen zu erzwingen.
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Auf die Spitze getrieben: Der Dragster-Pilot Gerd Habermann führt in der Messehalle der Hamburger Motorrad Tage sein von ihm selbst gebautes Motorrad mit einer Leistung von 3.500 PS vor, welches von einer Hubschrauberturbine angetrieben wird.Foto: Axel Heimken/dpa
Von 7. März 2024

Die Leiterin des Bereichs Verkehr und Luftreinhaltung bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Dorothee Saar, hat einen mangelhaften Schutz vor Lärm in Deutschland beklagt. Dies gelte vor allem hinsichtlich des Straßenverkehrs als bedeutendster Lärmquelle. Bereits im Januar hatte die Vereinigung angekündigt, gemeinsam mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) auf wirksame Maßnahmen zu drängen.

Verbandsklagen als Mittel zur Durchsetzung ideologischer Ziele

In einem Beitrag für den „Tagesspiegel“ fordert Saar, Lärmemissionen in gleicher Weise zu behandeln wie Luftverschmutzung. Es sei an der Zeit, verbindliche Grenzwerte nach dem Vorbild der Luftreinhaltung zu definieren. Diese sollen Emissionen begrenzen, Lärmquellen begrenzen – und vor Gericht einklagbar sein.

Vor allem der letztgenannte Teil lässt aufhorchen. Die „Deutsche Umwelthilfe“ behauptet zwar unablässig, dass Verbandsklagen nicht ihr primäres Tätigkeitsfeld darstellten. In der Öffentlichkeit ist der Verein jedoch vorwiegend dafür bekannt.

Ob es sogenannte Klimaklagen gegen die Bundesregierung sind, Versuche, Nord Stream 2 oder LNG-Terminals zu stoppen, oder ob es um Fahrverbote wegen Feinstaubs geht: Die DUH ist meist nicht weit, wenn es darum geht, vermeintliche oder tatsächliche Umweltinteressen auf dem Klageweg zu erzwingen. Notfalls auch um den Preis massiver Eingriffe in persönliche und wirtschaftliche Freiheiten von Bürgern und Unternehmen.

„Deutsche Umwelthilfe“ verweist auf Einschätzung der WHO

Mit Blick auf den Lärm sei der Straßenverkehr die Hauptlärmquelle, führt Saar aus. Vor allem der Durchfahrtsverkehr, aber auch plötzlich aufheulende Motorräder oder Sportwagen erregen ihren Unmut. Die Politik sei aufgefordert, beide Formen von Verkehrslärm ins Visier zu nehmen. Vor allem aber sei „ein grundsätzlich anderes Rechtsverständnis für den Schutz vor Lärm“ erforderlich.

Ihre Warnung vor dem Lärm untermauert die Funktionärin der „Umwelthilfe“ mit Referenzdaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese ordne bereits einen Lärmpegel von 53 Dezibel als ernstes Gesundheitsrisiko ein. In Deutschland seien jedoch 16 Millionen Menschen regelmäßigem Straßenverkehrslärm von 55 Dezibel ausgesetzt.

Saar zitiert eine Umfrage des Umweltbundesamts (UBA), dem zufolge sich 75 Prozent der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt fühlten. Der Lärm trete nicht nur in Innenstädten auf, sondern auch in Erholungsgegenden. Die Folge der Emissionen seien Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, auch Depressionen und Angststörungen könnten auftreten.

Prüfverfahren bei Typenzulassungen würden Lärmpotenziale ebenfalls außen vor lassen, heißt es aus der Umwelthilfe. Auf der Straße könnten die Fahrzeuge jedoch um ein Vielfaches lauter werden als auf der Teststrecke. Saar fordert deshalb einen absoluten Dezibel-Höchstwert, der unabhängig vom Fahrprofil nicht überschritten werden dürfe.

Lärmaktionspläne auf Grundlage einer EU-Richtlinie

Das UBA schätzte die Gesundheitskosten infolge der Lärmbelastung durch Verkehrslärm im Jahr 2016 auf 1,77 Milliarden Euro. Tempo 30 in Ortschaften und Tempo 100 auf Autobahnen wären nach Auffassung der „Deutschen Umwelthilfe“ die „einfachsten und kostengünstigsten Lärmschutzmaßnahme“.

Die Hoffnung der DUH liegt angesichts der Widerstände auf nationaler Ebene in der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Diese sieht eine im Fünf-Jahres-Rhythmus vorgenommene Erfassung der Lärmbelastung über Lärmkarten vor. Auf dieser Grundlage seien in Ballungsgebieten oder entlang stark frequentierter Trassen Aktionspläne auszuarbeiten.

Diese Pläne könnten auch eine juristische Grundlage dafür abgeben, die gewünschten Maßnahmen auf kommunaler Ebene durchzusetzen. Oder aber auch, diese auf dem Klageweg zu erzwingen – wie es die DUH bereits im Kontext der Dieselfahrverbote vorexerziert hatte. Allerdings bedürfe es dazu auch verbindlicher Grenzwerte, so die DUH.

Umwelthilfe verbündet sich mit VCD und Antimotorradinitiative

Bereits im Januar hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) ein gemeinsames Vorgehen gegen Verkehrslärm in Dörfern und Städten angekündigt. Die Vereinigungen haben eine Online-Plattform eingerichtet, über die Anwohner Orte mit starkem Verkehrslärm melden und Maßnahmen vorschlagen könnten.

Kommunen seien nach EU-Recht dazu verpflichtet, neue Lärmaktionspläne fertigzustellen. Einem Rechtsgutachten im Auftrag der DUH würden diese für weitreichende Tempo-30-Zonen eine rechtssichere Grundlage abgeben. Jede Senkung des Tempolimits von 50 auf 30 km/h würde „akustisch wie eine Halbierung der Verkehrsmenge“ wahrgenommen.

Ab dem Start der Motorradsaison im Frühjahr will die Umwelthilfe auch gemeinsam mit dem „Vereinigten Arbeitskreis gegen Motorradlärm“ (VAGM) auf den Plan treten. Auch hier soll ein Meldeportal Betroffenen ermöglichen, auf einer Karte Lärm-Hotspots einzutragen. Zudem soll es ihnen helfen, Initiativen vor Ort zu kontaktieren.

Diese wollen mithilfe ihrer rechtlichen Expertise bei der Durchsetzung des Rechts auf Lärmschutz zur Hand gehen. Als eine mögliche Sofortmaßnahme bringt der VAGM etwa sogenannte Lärmblitzer ins Spiel. Diese funktionieren wie herkömmliche Radargeräte, allerdings schlagen sie auf Lärmentwicklung an. Seit einiger Zeit sind diese bereits in Frankreich in Verwendung.



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