Brandenburg: Grünen-Minister fordert Obergrenze für den Verbrauch von Wasser
Der steigende Pro-Kopf-Verbrauch von Wasser in dem Bundesland ist dem grünen Umweltminister von Brandenburg, Axel Vogel, ein Ärgernis. Dieser sei zuletzt von 97 auf 120 Liter täglich angewachsen – ein wahrscheinlicher Grund dafür ist die Poolsaison.
In Zeiten niedriger Wasserstände und der stetigen Gefahr von Wetterextremen wie Dürre oder Starkregen erscheint dem Minister dieser Trend als nicht hinnehmbar. Deswegen richtet er an die kommunalen Wasserversorger einen dringenden Appell. Diese, so Vogel, sollten „über eine Begrenzung des Verbrauchs nachdenken“.
Gebühr für Grundwasserentnahme soll deutlich ansteigen
In der „BZ“ benennt Vogel das Vorgehen des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) als zielführendes Beispiel. Dort gelten die herkömmlichen Gebühren für den Wasserverbrauch lediglich bis zu einer bestimmten Grenze. Überdies fällt ein drastisch erhöhter Kubikmeterpreis an.
Vogel hatte ein solches Vorgehen bereits zu Beginn des Jahres angeregt. In Brandenburg, so machte er deutlich, betrage bereits die Gebühr für die Entnahme von Grundwasser nur etwa ein Drittel des Berliner Niveaus. Je 100 Liter liege die Abgabe zwischen 10 und 11,5 Cent – gegenüber 30 bis 31 Cent in der Hauptstadt.
Ab 2024 soll diese Gebühr nun steigen. Die Sonderabgabe – auch als „Wassercent“ bekannt – soll beispielsweise neue Kläranlagen oder Systeme zur Trinkwasserversorgung finanzieren. Ob die geplante Preiserhöhung das Berliner Niveau erreichen soll, ist noch nicht geklärt. Privatkunden wolle man jedoch für den Wasserverbrauch im Haushalt nicht belasten, meinte Vogel.
Bau von Fernleitungen für Versorgung mit Wasser geplant
Klimabedingt sinke in Brandenburg auch der Grundwasserspiegel, erklärte Vogel. Zu den größten Nutzern gehören öffentliche Wasserversorger, aber auch Industrieunternehmen. Eines davon ist Tesla, dessen Wasserverbrauch für das Werk in Grünheide Gegenstand heftiger Debatten war.
Am Dienstag, 4. Juli, hatte Vogel eine mehr als 200 Maßnahmen umfassende Klima-Anpassungsstrategie für Brandenburg vorgestellt, die das Kabinett beschlossen hatte. Von diesen will man 61 bereits in den nächsten vier Jahren umsetzen.
Ein Schwerpunkt soll dabei der Bau von Fernleitungen zum Transport von Trinkwasser über größere Entfernungen sein. Im Juni erklärte Vogel im Landtag, die Trockenheit in der Erde reiche bis in eine Tiefe von 1,80 Metern. Die Wasserknappheit und damit zusammenhängende Verteilungskämpfe würden auch künftig weiter zunehmen.
Weitere Maßnahmen, zu denen man in Brandenburg greifen möchte, sind etwa höhere Deiche und mehr Versickerungsflächen, um Folgen von Starkregen und Hochwasser zu minimieren. Unter anderem dafür sollen insgesamt 25 Millionen Euro an Kommunen gehen, die ihre Stadtplanungen auf Starkregen einstellen sollen.
Hohe Bußgelder drohen bei Übertretung von Entnahmeverboten
Die Frage von Wasserentnahmeverboten sollen hingegen die Kommunen selbst klären. „Das ist Sache der Landkreise, Städte, Gemeinden, Verbände“, erklärte der Minister. Eine entsprechende Regelung in der Stadt Brandenburg an der Havel, die für Flüsse und Seen gilt, existiert bereits seit Juni.
Auch in mehreren Landkreisen von Sachsen und Sachsen-Anhalt bestehen bereits Einschränkungen bezüglich der Entnahme von Grundwasser oder Wasser aus Oberflächengewässern. Häufigkeit und Dauer von Wasserentnahmeverboten in Deutschland variieren von Region zu Region und von Jahr zu Jahr. Sie sind stark von den aktuellen klimatischen Bedingungen und dem Zustand der Wasserressourcen abhängig.
Grundlage für Verbote dieser Art ist das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Verstöße können Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Ostdeutschland anfällig für Knappheit von Wasser
In Deutschland sind vor allem Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen von Wasserknappheit und Dürreperioden betroffen. Große Agrarflächen, zahlreiche Sonnenstunden und geringe Niederschlagsmengen spielen dort eine wesentliche Rolle.
Aber auch hohe Industrialisierung kann zu Wasserknappheit beitragen, weshalb es dazu häufig auch in Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz kommen kann. Wasserentnahmeverbote betreffen häufig auch bestimmte Flusssysteme wie Oder, Elbe oder Donau. Sie stellen bedeutende Wasserressourcen dar, sind gleichzeitig jedoch auch anfällig für niedrige Wasserstände.
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