RKI veröffentlicht aktuelle Liste: Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft, Tschechien und Tirol nicht mehr

Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen stuft die Bundesregierung Frankreich ab Sonntag als Hochinzidenzgebiet mit Testpflicht bei der Einreise ein. Das österreichische Bundesland Tirol sowie Tschechien und die Slowakei werden gleichzeitig von der Liste der Virusvariantengebiete gestrichen. Damit wird ein wesentlicher Teil der Einreisebeschränkungen für diese Länder und Regionen aufgehoben.
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Lothar Wieler, der Chef des RKI.Foto: Andreas Gora - Pool/Getty Images
Epoch Times26. März 2021

Die Bundesregierung hat ganz Frankreich als Corona-Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit sind unter anderem strenge Einreiseregeln verbunden. Ein Überblick dazu, welche Regeln für Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete gelten:

WAS IST EIN RISIKOGEBIET?

Als Risikogebiet gilt eine Region außerhalb Deutschlands, wenn dort ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Messlatte ist zunächst, ob es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In die Bewertung fließen neben den Infektionszahlen aber auch andere Kriterien ein wie die Testrate und die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium. Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht eine ständig aktualisierte Liste der Risikogebiete im Internet.

WAS IST EIN GEBIET MIT BESONDERS HOHEM RISIKO?

Ein Gebiet wird als Hochinzidenzgebiet eingestuft, wenn die Fallzahlen dort besonders hoch sind und die Sieben-Tage-Inzidenz bei mehr als 200 liegt. Regionen, in denen bestimmte Mutationen des Coronavirus sehr verbreitet auftreten, gelten als Virusvarianten-Gebiete. Das sind aktuell unter anderem Brasilien und Südafrika. Auch das österreichische Bundesland Tirol und Tschechien zählten bis Freitag noch dazu, weil dort die gefährliche britische Variante grassiert. An den Grenzen zu Tirol und Tschechien gibt es derzeit noch verschärfte Grenzkontrollen. Damit soll ein Eintrag der Virusvarianten nach Deutschland begrenzt werden. Für Berufspendler in den Grenzgebieten gelten Ausnahmen.

WELCHE REGELN GELTEN FÜR DIE EINREISE AUS RISIKOGEBIETEN?

Wer sich in den vergangenen zehn Tagen in einem normalen Risikogebiet aufgehalten hat und nach Deutschland einreist, muss spätestens nach 48 Stunden einen Corona-Test vorlegen. Zudem muss sich jeder vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de anmelden, damit die Gesundheitsämter Bescheid wissen. Unabhängig davon gilt eine zehntägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten. Die häusliche Quarantäne kann in der Regel frühestens nach fünf Tagen mit einem zweiten Negativ-Test beendet werden. Ausnahmen von der Quarantänepflicht oder Testpflicht gelten unter anderem für Menschen, die aus Risikogebieten nur zur Durchreise nach Deutschland kommen, für Berufspendler wie Ärzte oder Pflegekräfte oder beim Besuch naher Verwandter. Die Details sind in den jeweiligen Länderverordnungen geregelt.

GELTEN FÜR HOCHINZIDENZ- UND VIRUSVARIANTENGEBIETE STRENGERE REGELN?

Ja. Wer sich in den vergangenen zehn Tagen in einer solchen Region aufgehalten hat, muss bereits bei der Einreise nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Die Fluggesellschaften müssen dies kontrollieren, auch die Bundespolizei kann den Nachweis bei der Einreise verlangen. Zudem müssen die Rückkehrer zuvor in der Regel ebenfalls die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Auch für Grenzpendler gilt in der Regel die Testpflicht.

WELCHE BESCHRÄNKUNGEN GELTEN NOCH?

Zunächst bis zum 31. März gelten weitgehende Einreise- und Beförderungsbeschränkungen aus Virusvarianten-Gebieten. So dürfen Unternehmen im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr grundsätzlich keine Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland befördern. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich, etwa für Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland, Durchreisende, Transportpersonal und bei dringenden humanitären Gründen wie einem Todesfall. (afp)



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