Urheberrechts-Richtlinie der EU schränken Nachrichtenquellen ein – Google-Manager fürchtet „Zwei-Klassen-Internet“

Richard Gingras warnt vor den Folgen der gerade vom EU-Parlament beschlossenen Urheberrechts-Richtlinie. Diese Richtlinien werden zur Folge haben, "dass große, etablierte Verlage begünstigt werden - auf Kosten kleiner Verlage und neuer Anbieter".
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Google-LogoFoto: LOIC VENANCE/AFP/Getty Images
Epoch Times23. November 2018

Richard Gingras warnt vor den Folgen der gerade vom EU-Parlament beschlossenen Urheberrechts-Richtlinie. „Wir verstehen völlig, dass das Urheberrecht für das digitale Zeitalter angepasst werden muss“, sagte ein Manager von Google News der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagsausgabe).

Er sehe jedoch das Risiko unbeabsichtigter Folgen, sollte sie geltendes Recht werden: „Nicht beabsichtigte Folgeeffekte wären zum Beispiel eine Einschränkung der Nachrichtenquellen, die für europäische Nutzer online verfügbar sind, sowie eingeschränkte Möglichkeiten der Verlage, ein Publikum aufzubauen und ihre Angebote im Internet zu verbreiten über die Google-Suche und Google News.“

Im Fokus hat er dabei den Artikel 11 der Richtlinie, der nach dem Willen des Parlaments das deutsche Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene etablieren soll. „Unser Bedenken in Bezug auf den Artikel 11 in seiner jetzigen Fassung ist, dass Nachrichtenplattformen und Suchmaschinen Lizenzen einführen und so darüber entscheiden müssen, ob Inhalte in die Suchergebnisse aufgenommen werden oder nicht“, sagte Gingras. Dies habe die „Folge, dass große, etablierte Verlage begünstigt werden – auf Kosten kleiner Verlage und neuer Anbieter“.

Gingras fordert, dass die endgültige Formulierung des Artikels 11 Verlagen und anderen Anbietern die Freiheit lasse, „selbst über das Wie und das Ob der Verbreitung ihrer Inhalte zu entscheiden und auch selbst zu entscheiden, welche Art von Lizenz, beziehungsweise ob überhaupt eine Lizenz, für diese Verbreitung verlangt wird“.

Außerdem müssen „wir sehr genau echte Nachrichten definieren und die Bereiche, die echten Journalismus abdecken und die erhalten werden sollen. Zurzeit sind diese Definitionen im Artikel 11 recht breit“. In der aktuellen Fassung sei Google in der „unangenehmen Lage, zu entscheiden, was wir einbeziehen und was nicht, was wir lizenzieren und was nicht; wir denken, dass damit ein Zwei-Klassen-Internet geschaffen würde, in dem einige Teilnehmer benachteiligt werden“.

Auf die Frage, ob Google Länder von Google News ausschließen würde, die Gesetze mit der Pflicht zum Lizenzieren verabschieden, sagte er, noch sei nicht entschieden, wie das Unternehmen dann reagiert: „Nach Inkrafttreten der Richtlinie und der Gesetze in den Ländern werden wir eine Entscheidung über die Zukunft von Google News in diesen Ländern treffen können und wie wir mit der Google-Suche verfahren werden, um die länderspezifische Gesetzgebung zu respektieren.“. (dts)



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